Wird aber nicht passieren, weil Deutschland keine Lust hat etwas zu ändern!
Du übersieht die nationalen Gesetzgebungszuständigkeiten a la Grundgesetz; solange das nicht seitens des Verfassungsgebers der Bundesrepublik Deutschland derart geändert wird, daß der Bund hier Rundfunk-Inland-Gesetzgebungsbefugnisse hat, hat der Bund keine Handhabe, außer im Wege über europäisches Recht, sei es via Europarat, sei es via EU, wobei EU-Recht hoheitliches Recht ist.
Rundfunkrecht ist national, also hinsichtlich des Inlandes, Landesrecht; die Länder wiederum haben allerdings keine Befugnis, sich über Bundes- und Unionsrecht hinwegzusetzen.
Es könnte allerdings unionsrechtlich im Rahmen der nächsten Änderung der
Richtlinie über audio-visuelle Mediendienste realisiert werden, daß die Einhaltung des Grundrechts der Europäischen Union, wie sie vom
EuGH unionsweit verbindlich ausgelegt wird, in den bestimmenden Teil der Richtlinie aufgenommen wird; dann kann sich auch in den Ländern keiner mehr darum herummogeln.
Derzeit befindet sich eine entsprechende Aussage ja nur in den Erwägungsgründen, die aber nur für die EU-Kommission bindend sind
Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
eur-lex.europa.eu
in Erwägung nachstehender Gründe:
(16) Die vorliegende Richtlinie verbessert die Wahrung der Grundrechte und trägt den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
(12), insbesondere in Artikel 11, anerkannten Grundrechten und Grundsätzen vollständig Rechnung. In dieser Hinsicht werden die Mitgliedstaaten durch diese Richtlinie in keiner Weise in der Anwendung ihrer Verfassungsvorschriften über die Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit in den Medien eingeschränkt.
Den Bestimmungen der Charta ist vollständig zu entsprechend, aber die Realität entspricht diesem nicht; also gehört das in den bestimmenden Teil als eigenständiger Artikel.
Da ich viel WDR 3 höre, abends Jazz ab 22.00 zB. Und auch die Big Bands und Konzerte usw sehr gut finde würde ich mir einen reinen Radio Beitrag Wünschen (5€ pro Monat wäre fair).
Fernsehen dagegen nutze ich zu 98% nicht außer gelegentlich den Tatort und sehr selten andere Dinge in der Mediathek.
Wenn Du das für Dich nutzt, spricht nichts gegen eine Mitfinanzierung durch Dich.
Aber jene, die Angebote nicht nutzen, sollten keine Pflicht zur Mitfinanzierung haben.
Was gäbe es wohl für einen Aufschrei bei den Mitarbeiter*innen des Rundfunk, wenn sei per Zwang die Printmedien mitzufinanzieren hätten? Aber mit den Mitarbeiter*innen der Printmedien kann man es ja machen, daß sie per Zwang den Rundfunk, also ihre mediale Konkurrenz, finanziell unterstützen?