Hallo,
seit 2 Tagen beschäftige ich mich mit diesem Thema, je mehr ich drüber lese, umso mehr verwirrt mich alles..
Der Hintergrund ist, dass ich kürzlich zur ARGE bestellt wurden bin und man mir vorwarf meine persönlichen Verhältnisse verschleiern zu wollen.
Ich (m) teile mit einer Mitbewohnerin (f) in einer 2er WG eine Wohnung.WG -typisch verfügen wir über getrennte Schlafräume, die ebenfalls WGtypisch auch als kleine "Wohnzimmer" taugen, also jeweils mit PC, TV usw ausgestattet...Desweiteren haben wir eine von beiden Mietparteien genutzte Küche, Gemeinschaftsraum und ein sog. Gästeklo.
Daher(?) wird mir nun von der Arge angelastet, in einer eheähnlichen Gemeinschaft zu leben und meine Mitbewohnerin (die andere Mietpartei) sei mir gegenüber unterhaltsverpflichtet, da der von beiden Mietparteien unterschriebene Mietvertrag schon seit über einem Jahr gültig sei. Ausserdem wurde mir zur Last gelegt, dass der Besuch von Sozialdetektiven in meinem Fall erfolglos verlaufen sei, da bei zahlreichen Besuchen (ohne Termin) niemand zuhause gewesen sei.
Ich hab sogar angeboten, dass es machbar wäre, die Wohnung anzuschauen ( nicht zu durchsuchen, möglicherweiser auch von mir nicht genutzte Räume allerdings verschlossen vorzufinden ), dies wurde aber sofort abgelehnt, da ja dann kein Überraschungseffekt mehr möglich sei und vorherige Manipulationen stattfinden könnten.
Soviel zur weeeit ausgeholten Vorgeschichte....
Was ich nun gelesen hab:
-die eheähnliche Gemeinschaft gibts im SGB gar nicht , lass uns beide hier eine Zahnbürste benützen, eine Unterhose gemeinsam tragen.. daraus könnte einiges wachsen, aber kein Unterhaltsanspruch (tun wir aber nicht )
-die Mitbewohnerin kann Millionen Euro auf dem Kontohaben, sie ist mir trotzdem nix schuldig
Zu dem WG -Leben:
- wir haben keinen Zugriff auf das Konto des anderen, ich hab leider gar kein Konto
- wir sind gegenseitig in keinen Versicherungen begünstigt
- wir kaufen getrennt ein
- wir befriedigen getrennt unsere konsumtechnischen Wünsche
- wir haben versichert, lediglich die Wohnung nach einem Aufteilungsschlüssel aufgeteilt zu bewohnen, im Verhältnis 50:50 nach anfallenden Kosten.
Meine Mitbewohnerin lehnt es ab, mit der Arge zu sprechen, da sie mit diesem Verein nichts zu tun hat, sie lehnt jedes Gespräch mit dieser Behörde ab, da sie keine Lust hat irgendwem über ihre Verhältnisse Auskunft zu geben
Können mir daraus ernsthafte Nachteile entstehen, wie kann ich noch beweisen kein "Mitgleid einer eheähnlichen Gemeinschaft" zu sein ??
Danke für Ratschläge,
Klaus
seit 2 Tagen beschäftige ich mich mit diesem Thema, je mehr ich drüber lese, umso mehr verwirrt mich alles..
Der Hintergrund ist, dass ich kürzlich zur ARGE bestellt wurden bin und man mir vorwarf meine persönlichen Verhältnisse verschleiern zu wollen.
Ich (m) teile mit einer Mitbewohnerin (f) in einer 2er WG eine Wohnung.WG -typisch verfügen wir über getrennte Schlafräume, die ebenfalls WGtypisch auch als kleine "Wohnzimmer" taugen, also jeweils mit PC, TV usw ausgestattet...Desweiteren haben wir eine von beiden Mietparteien genutzte Küche, Gemeinschaftsraum und ein sog. Gästeklo.
Daher(?) wird mir nun von der Arge angelastet, in einer eheähnlichen Gemeinschaft zu leben und meine Mitbewohnerin (die andere Mietpartei) sei mir gegenüber unterhaltsverpflichtet, da der von beiden Mietparteien unterschriebene Mietvertrag schon seit über einem Jahr gültig sei. Ausserdem wurde mir zur Last gelegt, dass der Besuch von Sozialdetektiven in meinem Fall erfolglos verlaufen sei, da bei zahlreichen Besuchen (ohne Termin) niemand zuhause gewesen sei.
Ich hab sogar angeboten, dass es machbar wäre, die Wohnung anzuschauen ( nicht zu durchsuchen, möglicherweiser auch von mir nicht genutzte Räume allerdings verschlossen vorzufinden ), dies wurde aber sofort abgelehnt, da ja dann kein Überraschungseffekt mehr möglich sei und vorherige Manipulationen stattfinden könnten.
Soviel zur weeeit ausgeholten Vorgeschichte....
Was ich nun gelesen hab:
-die eheähnliche Gemeinschaft gibts im SGB gar nicht , lass uns beide hier eine Zahnbürste benützen, eine Unterhose gemeinsam tragen.. daraus könnte einiges wachsen, aber kein Unterhaltsanspruch (tun wir aber nicht )
-die Mitbewohnerin kann Millionen Euro auf dem Kontohaben, sie ist mir trotzdem nix schuldig
Zu dem WG -Leben:
- wir haben keinen Zugriff auf das Konto des anderen, ich hab leider gar kein Konto
- wir sind gegenseitig in keinen Versicherungen begünstigt
- wir kaufen getrennt ein
- wir befriedigen getrennt unsere konsumtechnischen Wünsche
- wir haben versichert, lediglich die Wohnung nach einem Aufteilungsschlüssel aufgeteilt zu bewohnen, im Verhältnis 50:50 nach anfallenden Kosten.
Meine Mitbewohnerin lehnt es ab, mit der Arge zu sprechen, da sie mit diesem Verein nichts zu tun hat, sie lehnt jedes Gespräch mit dieser Behörde ab, da sie keine Lust hat irgendwem über ihre Verhältnisse Auskunft zu geben
Können mir daraus ernsthafte Nachteile entstehen, wie kann ich noch beweisen kein "Mitgleid einer eheähnlichen Gemeinschaft" zu sein ??
Danke für Ratschläge,
Klaus