Was ist denn nun eine Bedarfsgemeinschft/ eheänliche Gemeins

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Linuxuser

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Hallo,

seit 2 Tagen beschäftige ich mich mit diesem Thema, je mehr ich drüber lese, umso mehr verwirrt mich alles..

Der Hintergrund ist, dass ich kürzlich zur ARGE bestellt wurden bin und man mir vorwarf meine persönlichen Verhältnisse verschleiern zu wollen.
Ich (m) teile mit einer Mitbewohnerin (f) in einer 2er WG eine Wohnung.WG -typisch verfügen wir über getrennte Schlafräume, die ebenfalls WGtypisch auch als kleine "Wohnzimmer" taugen, also jeweils mit PC, TV usw ausgestattet...Desweiteren haben wir eine von beiden Mietparteien genutzte Küche, Gemeinschaftsraum und ein sog. Gästeklo.
Daher(?) wird mir nun von der Arge angelastet, in einer eheähnlichen Gemeinschaft zu leben und meine Mitbewohnerin (die andere Mietpartei) sei mir gegenüber unterhaltsverpflichtet, da der von beiden Mietparteien unterschriebene Mietvertrag schon seit über einem Jahr gültig sei. Ausserdem wurde mir zur Last gelegt, dass der Besuch von Sozialdetektiven in meinem Fall erfolglos verlaufen sei, da bei zahlreichen Besuchen (ohne Termin) niemand zuhause gewesen sei.
Ich hab sogar angeboten, dass es machbar wäre, die Wohnung anzuschauen ( nicht zu durchsuchen, möglicherweiser auch von mir nicht genutzte Räume allerdings verschlossen vorzufinden ), dies wurde aber sofort abgelehnt, da ja dann kein Überraschungseffekt mehr möglich sei und vorherige Manipulationen stattfinden könnten.

Soviel zur weeeit ausgeholten Vorgeschichte....
Was ich nun gelesen hab:
-die eheähnliche Gemeinschaft gibts im SGB gar nicht , lass uns beide hier eine Zahnbürste benützen, eine Unterhose gemeinsam tragen.. daraus könnte einiges wachsen, aber kein Unterhaltsanspruch (tun wir aber nicht )
-die Mitbewohnerin kann Millionen Euro auf dem Kontohaben, sie ist mir trotzdem nix schuldig
Zu dem WG -Leben:
- wir haben keinen Zugriff auf das Konto des anderen, ich hab leider gar kein Konto
- wir sind gegenseitig in keinen Versicherungen begünstigt
- wir kaufen getrennt ein
- wir befriedigen getrennt unsere konsumtechnischen Wünsche
- wir haben versichert, lediglich die Wohnung nach einem Aufteilungsschlüssel aufgeteilt zu bewohnen, im Verhältnis 50:50 nach anfallenden Kosten.

Meine Mitbewohnerin lehnt es ab, mit der Arge zu sprechen, da sie mit diesem Verein nichts zu tun hat, sie lehnt jedes Gespräch mit dieser Behörde ab, da sie keine Lust hat irgendwem über ihre Verhältnisse Auskunft zu geben

Können mir daraus ernsthafte Nachteile entstehen, wie kann ich noch beweisen kein "Mitgleid einer eheähnlichen Gemeinschaft" zu sein ??

Danke für Ratschläge,
Klaus
 

Linuxuser

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Hallo...

Kürzt sie dir die Leistung oder stellt die Zahlung ein

So in etwa wurde es mir bei dem Gespräch zumindest angedroht. Natürlich hätte ich den ganzen Ärger abwenden können, wenn ich den Prüfdienst mal herein gelassen hätte (so sagte es der SB ). Nur das Problem mit so unangekündigten Besuchen ist, wenn man zeitgleich etwas anderes macht, das nicht in der Wohnung stattfindet, natürlich niemand öffnen KANN.

Tschö,
Klaus
 

vagabund

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Da du dir die Wohnung mit einer weiteren Mietpartei teilst, bedarf es zumindest auch der Zustimmung dieser zur Wohnungbesichtigung!
 
S

sogehtsnich

Gast
Mich würde mal interessieren, was passieren würde, wenn ein ALG II Empfänger, der ARGE , durch die Polizei ein, Hausverbot ausstellen lassen würde?
Es gab ja schon Fälle, bei denen die Schnüffler dermaßen an die Wohnungstür trommelten, dass die Nachbarn aufmerksam wurden! Das könnte man als Bedrohung sehen und ein Hausverbot wäre gerechtfertigt?!

Noch verstrickter wäre es dann, wenn z.B. der Hausverwalter oder der Vermieter ein Hausverbot ausstellt! Dann kann man nicht mal dem Arbeitslosen was an die Karre fahren?!
 
E

ExitUser

Gast
Hi so gehts nicht,
bei uns ist es der Fall , dass der Komune ein Haus und Hofverbot durch den Eigentümer schriftlich erteilt wurde nach einem versuchten Hausbesuch.
Sollte also einer von denen das Hausgrundstück betreten , gibt es sofort Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Nötigung , sowie Amtsanmaßung.
Das wird dann unangenehm für die und kostet den Job.
Es ist auch schon Durchgetrungen , dass die Angst haben hier nochmal aufzutauchen , da die Nachbarschaft denen auch sehr Wohlgesonnen ist.
Das Hagelt hier überall Anzeigen . :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Das kann aber nur der Eigentümer machen , oder dessen Verwalter!

Gruss
Rüdiger
 
S

sogehtsnich

Gast
Das ist doch wenigstens mal ne Sache, die greift. Werde mich mal nächste Woche hier umhören, ob da nicht bei einigen was zu machen ist. Die dummen Gesichter der Schnüffler möchte ich zu gern sehen!

Nur jetzt zum Hauseigentümer oder Eigenheimbesitzer, der selbst ALG II bezieht, wie wird sich da ein Hausverbot auswirken?
Ich selbst habe ja auch ein "Häuschen"!
Leztes Jahr im Herbst wollten die Schnüffler ja auch rein und alles "in Augenschein nehmen", wie sie immer so schön sagen! Ich habe sie aber des "Landes" verwiesen und sie haben vom Petitionsausschuss einen auf den Deckel bekommen, von wegen, nur mal so glotzen!
Aber bei denen weiß man ja nie!
 

Linuxuser

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Moin...

hmm.. je mehr ich mich in das Thema einlese, um so "bizarrer" erscheint es mir.
Da es wohl die sog. eheänliche Gemeinschaft "ohne den Wunsch für gegenseitige finanzielle Absicherung (...) " nicht gibt, erscheint es mir fast schwerer, eine eheänliche Gemeinschaft zu beweisen, als die Arge vom Gegenteil zu überzeugen. Der/die MitbewohnerIn der/des Hilfesuchenden macht doch schon allein dadurch deutlich, kein Interesse an der "Versorgungslage" des anderen zu haben, indem Kontoauszüge, Verdienstbescheinigungen, Erklärungen von Eidestatt der Arge nicht ausgehändigt werden.

Ich könnte mir beinahe sogar vorstellen, das MitbewohnerInnen von Hartz EmpfängerInnen sich bei dieser Sachlage, wenn kein Geld mehr kommt, genötigt fühlen für die Miete des anderen aufzukommen um auch die eigene Wohnung nicht zu verlieren....und hupps.. schon Unterhalt geleistet ??

Oder muss ich als WG -mensch jetzt einmal jährlich den Mitwohner wechseln, bis man wieder nen Arbeitssplatz gefunden hat ?


wundere mich,
Klausi
 
E

ExitUser

Gast
Du solltest hartnäckig bleiben. Bleibt es die Arge auch, so wird nur ein Gericht helfen können. Zunächst dir, mit einer EA , damit du Geld bekommst, um die Miete weiter zahlen zu können.

Die eäG wurde vom Gesetzgeber hauptsächlich für die eingetragenen Lebensgemeinschaften in das Fortschreibungsgesetz aufgenommen, drang aus einem Ministerium.

Du hast es ja in deinem ersten Beitrag geschrieben, gesetzlich gibt es keine eäG. Das stimmt. Nur leider hat bereits vor Jahren das BVG eine Definition in ein Urteil geschrieben. (Ist schon oft hier im Forum zu finden, mußt du mal suchen). Und das wird immer wieder zur Beurteilung herangezogen. Oft von den Argen auf ihre Ansicht zugeschnitten.

Also dir bleibt nur hartnäckig zu bleiben.
 

Linuxuser

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Moin..

kennt Ihr die Witze über Radio Eriwan.. im Prinzip ja...

<< Oft von den Argen auf ihre Ansicht zugeschnitten >>
Anderswo wird sowas rechtsbeugung genannt :-D

Wir Erwerbslosen erscheien leider ohne Lobby, aber wer nicht arbeit soll auch nicht essen (kein Zitat eines dummen Nazi-Jüngers), aber so sieht man uns eben
 
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