Hallo,
ich habe riesen Probleme mit der Arge (Leistungsabteilung).
Der Weiterbewilligungsantrag wird nicht bearbeitet (weiß ich aber, nach etlichen Anfragen per e-mail und Schriftverkehr, erst seit anfang November) da unbedingt eine persönliche Vorsprache von mir verlangt wird.
Nach schriftl. Nachfrage meinserseits, informierte man mich darüber das es um die Prüfung meiner vollen erwerbsfähigkeit geht.
(Ich habe in der Vergangenheit auf grund einer Erkrankung nicht bei meinem SB erschreinen können und musste mich andauernd krank melden.
Wurde immer mit Au oder Attest endschuldigt.)
Das ist für die jetzt ein Anzeichen dafür,meine volle erwerbsfähigkeit anzuzweifeln...
Ich sollte zu einer amtsärztlichen Untersuchung habe diese aber widersprochen.
(In dem Widerspruchsbescheid den ich zurück erhielt informierte man mich aber darüber das durch meinen Widerspruch weder Leistungen eingestellt werden etc., dieses wäre nur eine information für mich da es sich bei einer med.untersuchung nicht um einen Verwaltungsakt handelt.)
Ich habe einen mini-job, verdiene 60 euro /10 std. im monat.
Soll jetzt aber bald auf 250 euro da anfangen ca. 40 std im monat.(dieses habe ich meinem SB aber im September schon geschrieben)
Also in den Brief den ich zuletzt bekommen habe, sieht es für mich so aus, als ob der SB entscheidet ob ich erwerbsfähig bin oder nicht.
Sehr geehrte Frau xxx
Die Anspruchsvoraussetzung für den BEzug vvon Leistungen nach dem SBG II ist gemäß §7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II dass Sie erwerbsfähig sind.
Gemäß § 8 Abs. 1 SGB II isr erwerbsfähig, wer nicht wegen Krankheit oder BEhinderung auserstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes drei stunden täglich erwerbsfähig zu sein.
Ob die Anspruchsvoraussetzung Erwerbsfähigkeit bei Ihnen vorliegt , ist zweifelhaft. Zur Klärung dieser Frage ist ein persönliches Gespräch mit Ihnen erfoderlich.
MFG
xxx
Wenn ich den SB jetzt also sag wie es ist, das ich ja einen mini job habe und da jetzt auch bald mehr stunden arbeiten kann als bisher und das ich wenn ich die MEdikamnete habe, es mir auch gut geht, dann hab ich ja eigentlich nichts zu befürchten oder ???
Was erwartet mich jetzt bei dem persönlichen Gespräch wenn ich es so den Sachbearbeiter der Leistungsabteilung erkläre?
Wenn ich meine medikamente einnehmen kann (auf dauer wirksame medikamente,wurde erst vor kurzem,ca. vor 2monaten verschrieben, da da erst die tatsächliche erkrankung entdeckt wurde...) dann geht es mir langfristig auch relativ gut und ich kann 8.std am tag arbeiten gehn und dadurch das ich meinen minimi-job habe, bin ich ja erwerbsfähig oder nicht?
Bekomme ich dann eine Rückzahlung oder schicken die mich erst zum amtsarzt?
Es ist wirklich dringend das meine Leistugen gezahlt werden, da die Miete schon 2.monate nicht gezahlt wurde, die fristlose Kündigung ist nicht mehr fern. Das habe ich denen auch alles schon geschreiben, interessiert die aber alle nicht wirklich.
Ich soll dahin, unbedingt zum persönlichen gespräch,ansosten kein geld!
Mir geht es wiklich schlecht, ich kann nicht zum arzt um meine medikamente zu bekommen.
Durch die ganzen sorgen jetzt wieder hat sich alles noch mehr verschlimmert.
Morgen hab ich endlich glück das mich jmd. dort hin fährt und mich auch begleitet.
Was mach ich denn, wenn man mir keine leistungen zahlt?
Dann bin ich vor Weihnachten obdachlos.
endschuldige das ich mich so doof anstelle mit meiner Fragerei aber ich bin
total nervös und mach mir einfach nur Sorgen.
Bitte helft mir!
ich habe riesen Probleme mit der Arge (Leistungsabteilung).
Der Weiterbewilligungsantrag wird nicht bearbeitet (weiß ich aber, nach etlichen Anfragen per e-mail und Schriftverkehr, erst seit anfang November) da unbedingt eine persönliche Vorsprache von mir verlangt wird.
Nach schriftl. Nachfrage meinserseits, informierte man mich darüber das es um die Prüfung meiner vollen erwerbsfähigkeit geht.
(Ich habe in der Vergangenheit auf grund einer Erkrankung nicht bei meinem SB erschreinen können und musste mich andauernd krank melden.
Wurde immer mit Au oder Attest endschuldigt.)
Das ist für die jetzt ein Anzeichen dafür,meine volle erwerbsfähigkeit anzuzweifeln...
Ich sollte zu einer amtsärztlichen Untersuchung habe diese aber widersprochen.
(In dem Widerspruchsbescheid den ich zurück erhielt informierte man mich aber darüber das durch meinen Widerspruch weder Leistungen eingestellt werden etc., dieses wäre nur eine information für mich da es sich bei einer med.untersuchung nicht um einen Verwaltungsakt handelt.)
Ich habe einen mini-job, verdiene 60 euro /10 std. im monat.
Soll jetzt aber bald auf 250 euro da anfangen ca. 40 std im monat.(dieses habe ich meinem SB aber im September schon geschrieben)
Also in den Brief den ich zuletzt bekommen habe, sieht es für mich so aus, als ob der SB entscheidet ob ich erwerbsfähig bin oder nicht.
Sehr geehrte Frau xxx
Die Anspruchsvoraussetzung für den BEzug vvon Leistungen nach dem SBG II ist gemäß §7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II dass Sie erwerbsfähig sind.
Gemäß § 8 Abs. 1 SGB II isr erwerbsfähig, wer nicht wegen Krankheit oder BEhinderung auserstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes drei stunden täglich erwerbsfähig zu sein.
Ob die Anspruchsvoraussetzung Erwerbsfähigkeit bei Ihnen vorliegt , ist zweifelhaft. Zur Klärung dieser Frage ist ein persönliches Gespräch mit Ihnen erfoderlich.
MFG
xxx
Wenn ich den SB jetzt also sag wie es ist, das ich ja einen mini job habe und da jetzt auch bald mehr stunden arbeiten kann als bisher und das ich wenn ich die MEdikamnete habe, es mir auch gut geht, dann hab ich ja eigentlich nichts zu befürchten oder ???
Was erwartet mich jetzt bei dem persönlichen Gespräch wenn ich es so den Sachbearbeiter der Leistungsabteilung erkläre?
Wenn ich meine medikamente einnehmen kann (auf dauer wirksame medikamente,wurde erst vor kurzem,ca. vor 2monaten verschrieben, da da erst die tatsächliche erkrankung entdeckt wurde...) dann geht es mir langfristig auch relativ gut und ich kann 8.std am tag arbeiten gehn und dadurch das ich meinen minimi-job habe, bin ich ja erwerbsfähig oder nicht?
Bekomme ich dann eine Rückzahlung oder schicken die mich erst zum amtsarzt?
Es ist wirklich dringend das meine Leistugen gezahlt werden, da die Miete schon 2.monate nicht gezahlt wurde, die fristlose Kündigung ist nicht mehr fern. Das habe ich denen auch alles schon geschreiben, interessiert die aber alle nicht wirklich.
Ich soll dahin, unbedingt zum persönlichen gespräch,ansosten kein geld!
Mir geht es wiklich schlecht, ich kann nicht zum arzt um meine medikamente zu bekommen.
Durch die ganzen sorgen jetzt wieder hat sich alles noch mehr verschlimmert.
Morgen hab ich endlich glück das mich jmd. dort hin fährt und mich auch begleitet.
Was mach ich denn, wenn man mir keine leistungen zahlt?
Dann bin ich vor Weihnachten obdachlos.
endschuldige das ich mich so doof anstelle mit meiner Fragerei aber ich bin
total nervös und mach mir einfach nur Sorgen.
Bitte helft mir!