man man man und wieder ein Thema als Wasser auf die Mühlen der jenigen die behaupten; Aufstocker sind HARTZ-IV-Betrüger.
Ich stehe ja dem SGB II, der ALG II - V usw auch nicht gerade wohlwollend gegenüber aber was der TE hier wissen will ist schlimmstenfalls als Beheilfe zu einer Straftat zu werten.
Warum?
Wenn man schon (ohne Rechenfehler) selbst dahinter kommt, das man im BWZ zu viel Einkommen hatte und Rückforderungen anstehen werden, sollte man auch so viel Anstand haben und dies offen zugeben. Zu fragen, was man unternehmen kann, das Amt so lange wie möglich an der Nase herumzuführen, finde ich schon etwas grenzwertig. Gerade dem Ansehen dieses Hilfeforums ist ein solches Verhalten eher abträglich.
Ist dem TE im BWZ nicht aufgefallen, dass er mehr Mittel zur Verfügung hatte als sonst, dass er besser leben konnte als sonst? Sollte man da nicht stutzig werden und kann sich an 5-Fingern abzählen, was auf einen zukommt und schonmal Rücklagen bilden?
Früher oder später schießt sich der TE mit dieser Aktion selbst ins Bein!
Sollte der Kern des Eröffnungspostings allerdings die Frage sein, was der TE unternehmen kann, um möglichst schmerzfrei mit der Angelegenheit zurecht zu kommen, kann ich nur sagen:
nicht tricksen sondern in die Offensive gehen:
Setz Dich mit deinem SB in Verbindung und kläre ab, ob die Rückforderung sozialverträglich ratenweise einbehalten werden kann.
Beste Grüße
CanisLupusGray