Was genau muß ich dem Beitragsservice für die Befreiung von den Beiträgen zusenden?

Leser in diesem Thema...

Nudelholz68

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Hallo.

Was GANZ genau muss ich der GEZ schicken, um befreit zu werden?

Ich weiss nur den Antrag, den man auf deren Seiten findet, aber was vom Jobcenter schickt man mit?

Nur die Bescheinigung über Leistungsbezug?

Muss da noch was abgestempelt werden, wenn ja von wem?

LG
 

Texter50

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AW: Was braucht die GEZ für Befreiung?

Ist Dein Antrag auf Leistungen bewilligt, schickt Dir das Jobcenter einen Zettel mit, auf dem Deine Leistungen bescheinigt werden. :biggrin:
Ist der Zettel nicht dabei oder Du hast den verloren, einfach beim JC einen neuen fertigen lassen.
 
G

Gast1

Gast
AW: Was braucht die GEZ für Befreiung?

Hi Nudelholz68,

zunächst einmal: Die "GEZ " gibt es nicht mehr :wink:

Dann zu Deiner Frage: Normalerweise gibt es immer ein extra Schreiben vom Jobcenter für den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, das dem Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr beigelegt werden muss. Dieses extra Schreiben wird normalerweise zusammen mit dem Bewilligungsbescheid an den Leistungsbezieher verschickt.

Wende Dich also an Dein Jobcenter, wenn Dir dieses extra Schreiben nicht vorliegt.
 

Nudelholz68

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AW: Was braucht die GEZ für Befreiung?

Ist es nicht egal, wie die Raffzähne heissen?:icon_mrgreen:

Also ist es tatsächlich nur der Zettel, der bei der Bewilligung beiliegt?
Und den Antrag auf Befreiung.

LG

PS:

Mir hat jemand erzahlt, dass der ganze Bewilligungsbescheid dahin muss. ist doch Mumpitz!
 

Texter50

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AW: Was braucht die GEZ für Befreiung?

Ja, nur den Zettel und den Antrag.
Ich schick sowas per Fax mit Sendebericht und in nem einfachen Brief als Kopie hinterher.
Immer dran denken: auch die haben große Papierkörbe... :icon_stop:
 
G

Gast1

Gast
Ich habe keine Lust auf so eine Diskussion. Weil die ja schon x-fach hier im Forum geführt wurde. Bitte verwende die Suche-Funktion des Forums.
 

Sowhat

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Also hier in Bayern hat der, dem Bewilliungsbescheid beiliegende Befreiungszettel vom JC für (damals noch GEZ ) noch nie gereicht. Den brauchte man gar nicht erst hinschicken, war direkt für die Tonne. In Bayern gehen die Uhren scheinbar grundsätzlich anders!

Es kam immer pünktlich ein Antrag von der Gebühreneinzugsstelle und den musste man ausfüllen und eine Kopie des Bewilligungsbescheides beilegen (da habe ich immer nur die erste Seite eingeschickt) wenn der dann da war. Heute kommt immer rechtzeitig ein Schreiben von der Bürgergeldstelle (oder wie das jetzt heisst), dass sie annehmen es hätte sich nichts geändert. Sie verlängern dann schon prophylaktisch die Befreiung um ein Jahr. Wenn sich doch etwas geändert hätte, soll man das mitteilen.
 

RoxyMusic

0
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Ganz plietsche Internet-Nutzer finden die gewünschte Information direkt unter

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html

"Welche Nachweise sind erforderlich?

Für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:

* Bescheinigung der Behörde
* Bewilligungsbescheid

Bitte senden Sie keine Originaldokumente an den Beitragsservice. Eine Rücksendung von Dokumenten kann nicht garantiert werden.

Wichtig: Bitte stellen Sie keinen Antrag, wenn der erforderliche Nachweis noch nicht vorliegt. Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann bis zu drei Jahren rückwirkend gewährt werden."
 

bla47

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PS:

Mir hat jemand erzahlt, dass der ganze Bewilligungsbescheid dahin muss. ist doch Mumpitz!

Ja, früher mal als Kopie. Ist lange her. Jetzt ist der Service besser und es gibt vom Jobcenter und Sozialamt diese Extra Zettel.
Vorteil: Keine Kopierkosten und Fahrtkostentango zum Kopierer. Zeit gespart.
 

Curt The Cat

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Ist es nicht egal, wie die Raffzähne heissen?:icon_mrgreen:

[…]

Ganz plietsche Internet-Nutzer finden die gewünschte Information direkt unter

Der Rundfunkbeitrag - Empfänger von Sozialleistungen

"Welche Nachweise sind erforderlich?

[…]
Na ja ... wenn der Nutzer, trotz Hinweis, konsequent ignoriert, daß die Einrichtung nicht mehr GEZ sondern Beitragsservice heißt, ist die Chance groß, daß die Suche im Sande verläuft ...


:icon_wink:
 
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