G
Gelöschtes Mitglied 64517
Gast
Hallo,
Bekannte muss von Berlin zu einer Wohnungsbesichtigung nach Rostock. Sie bezieht ALG II, soweit ich weiß muss Ortsabwesenheit daher auch an Wochenenden/Feiertagen beantragt werden.
Was genau ist "Ortsabwesenheit"? Wenn ich vom Stadtrand Berlin kurz ein paar Straßen weiter zum Einkaufen nach Brandenburg fahre, verlasse ich ja schließlich meinen Ort (Berlin), bin ja aber gleich wieder zurück. Aber streng genommen bin ich "ortsabwesend".
Meine Bekannte will früh morgens losfahren, und am Abend wieder zurück sein. Ihre Briefpost kann sie an diesem Tag lesen, ist also postialisch erreichbar. Liegt dann überhaupt eine meldepflichtige Ortsabwesenheit vor? Oder kann jeder SB hier nach Gutdünken entscheiden?
Bekannte muss von Berlin zu einer Wohnungsbesichtigung nach Rostock. Sie bezieht ALG II, soweit ich weiß muss Ortsabwesenheit daher auch an Wochenenden/Feiertagen beantragt werden.
Was genau ist "Ortsabwesenheit"? Wenn ich vom Stadtrand Berlin kurz ein paar Straßen weiter zum Einkaufen nach Brandenburg fahre, verlasse ich ja schließlich meinen Ort (Berlin), bin ja aber gleich wieder zurück. Aber streng genommen bin ich "ortsabwesend".
Meine Bekannte will früh morgens losfahren, und am Abend wieder zurück sein. Ihre Briefpost kann sie an diesem Tag lesen, ist also postialisch erreichbar. Liegt dann überhaupt eine meldepflichtige Ortsabwesenheit vor? Oder kann jeder SB hier nach Gutdünken entscheiden?