Was darf man sich bei ZAFs erlauben

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TheQuestion

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Hallo Kollegen,

ich möchte mich vorab dafür entschuldigen, dass dieses Thema evtl schon oft durchgekaut wurde. Ich habe mich auch entsprechend eingelesen, aber in der Fülle an Informationen nicht alle meine Fragen beantworten können.

Kurz zu mir:
Ursprünglich habe ich den Beruf des KFZ- Mechatronikers erlernt und auch ein Jahr in diesem Beruf gearbeitet. Aufgrund von meinem Ehrgeiz weiter kommen zu wollen (das ging mal gewaltig in die Hose, ansonsten würde ich hier nicht schreiben) und Krankheit (mehrfache Patellaluxation) habe ich anschließend Maschinenbau studiert.

Nach dem Studium fing das Drama an. Ich habe sehr lange keinen Arbeitsplatz gefunden, ich bin sogar schon ins ALG2 abgerutscht damals. Da die Situation für mich nicht hinnehmbar war, bin ich Kompromisse eingegangen und habe eine Stelle angenommen, die absolut nichts mit meinem eigentlichen Beruf zu tun hatte. Leider gab es nur einen 1 Jahres Zeitvertrag, dieser lief im Sommer letzten Jahres aus.
Das Elend ist genauso weitergegangen, wie es aufgehört hat. Mittlerweile bin ich wieder ins ALG2 gerutscht und fühle mich einfach nur noch schäbig.

Jetzt kommt die eigentliche Problematik: Von meiner Sachbearbeiterin (SB ) im Jobcenter (JC ) bekomme ich ausschließlich Vermittlungsvorschläge (VV ) für Zeitarbeit... Diese Stellen würden mich kein Stück weiter bringen, es sind Sachen wie Produktionshelfer oder Lagerarbeiter. Versteht mich nicht falsch, ich ehre jede ehrliche Arbeit, aber für sowas habe ich nicht studiert.
Ich habe heute wieder eine solche schriftliche "Bewerbung" losgeschickt. Hier habe ich mich an die Muster aus dem Forum gehalten: Kurzes Anschreiben, nur Lebenslauf als Anlage, keine Tel. Nr., keine E-Mail und kein Bild.

Folglich muss die ZAF , wenn sie etwas von mir will, schriftlich antworten.
Hier die erste Frage: Wenn jetzt auf meine schriftliche Bewerbung ein Brief kommt, in dem etwas gefordert wird (Termin vereinbaren, Zeugnisse, usw.), in welchem Zeitraum muss ich hier antworten? Der Brief kommt z.B. am Dienstag... kann ich ihn dann gemütlich am Wochenende bearbeiten, sodass er erst am Montag in die Zustellung kommt? Gibt es hier allgemeine Zeitvorgaben?

Zweite Frage: Wenn mir die ZAF einen Termin zum Gespräch schickt, wie oft darf ich den Termin ablehnen und um Verschiebung bitten?

Falls es tatsächlich zum Gespräch kommt, wie soll ich dann vorgehen? AU ? Dumm stellen? "Assozial" erscheinen?

Ich habe wirklich Angst...
Ich habe gleich gemerkt, dass mit meiner Sachbearbeiterin nicht gut Kirschen essen ist.
Bezüglich meinem kaputten Knie fragte sich mich, ob ich deswegen noch in ärztlicher Behandlung sei. Ich sagte ihr, dass es hierfür keinen Grund gibt, da das Knie bei "normalem" Gebrauch keine Probleme bereitet. Die in der Werkstatt alltäglichen Situationen (lange stehen, knien, usw.) allerdings schon. Da ich nicht in Behandlung bin war ihre Antwort :" Dann sehe ich die Krankheit als kuriert!" Da bleib mir erst mal die Spucke weg und ich musste mich echt beherrschen.

Ich möchte wirklich arbeiten gehen und endlich in meinem Bereich Berufserfahrung sammeln. Ich bemühe mich sehr etwas passendes zu finden, das JC steht mir hierbei nur im Weg, anstatt, wie eigentlich gedacht, zu helfen.

Beim Durchlesen habe ich gemerkt, dass sich mein Beitrag in mehrere Rubriken zuordnen lässt. Ich hoffe er kann trotzdem in der Rubrik Zeitarbeit stehen bleiben.

Grüße und euch allen viel Erfolg
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Jetzt kommt die eigentliche Problematik: Von meiner Sachbearbeiterin (SB ) im Jobcenter (JC ) bekomme ich ausschließlich Vermittlungsvorschläge (VV ) für Zeitarbeit... Diese Stellen würden mich kein Stück weiter bringen, es sind Sachen wie Produktionshelfer oder Lagerarbeiter. Versteht mich nicht falsch, ich ehre jede ehrliche Arbeit, aber für sowas habe ich nicht studiert.
Was im JC niemanden interessieren wird, siehe § 10 SGB II.
Hier die erste Frage: Wenn jetzt auf meine schriftliche Bewerbung ein Brief kommt, in dem etwas gefordert wird (Termin vereinbaren, Zeugnisse, usw.), in welchem Zeitraum muss ich hier antworten? Der Brief kommt z.B. am Dienstag... kann ich ihn dann gemütlich am Wochenende bearbeiten, sodass er erst am Montag in die Zustellung kommt? Gibt es hier allgemeine Zeitvorgaben?
Allgemeine Vorgaben gibt es nicht, aber fast eine Woche halte ich persönlich für etwas riskant.
Zweite Frage: Wenn mir die ZAF einen Termin zum Gespräch schickt, wie oft darf ich den Termin ablehnen und um Verschiebung bitten?
So oft, bis der ZAF der Kragen platzt und eine negative Rückmeldung ans JC geht. Also nicht übertreiben.
Falls es tatsächlich zum Gespräch kommt, wie soll ich dann vorgehen? AU ? Dumm stellen? "Assozial" erscheinen?
Dumm stellen auf keinen Fall, sowas suchen die.
AU wird auch nicht unbegrenzt funktionieren.
Besser wäre es, Interesse zu zeigen und denen mit intelligenten kritischen Fragen auf die Nerven zu gehen. Wenn du dabei noch durchblicken lässt, dass du dich im Arbeitsrecht auskennst, verlieren viele ZAF das Interesse.
Bezüglich meinem kaputten Knie fragte sich mich, ob ich deswegen noch in ärztlicher Behandlung sei. Ich sagte ihr, dass es hierfür keinen Grund gibt, da das Knie bei "normalem" Gebrauch keine Probleme bereitet. Die in der Werkstatt alltäglichen Situationen (lange stehen, knien, usw.) allerdings schon. Da ich nicht in Behandlung bin war ihre Antwort :" Dann sehe ich die Krankheit als kuriert!"
Von mir wäre da die Frage gekommen, aufgrund welcher medizinischen Qualifikation sie imstande ist das zu beurteilen.
 
E

ExitUser

Gast
Warum nimmst Du nicht irgendeinen Job an (notfalls auch einen über das JC ) und suchst nebenher nach wirklich hilfreichen Stellen, die Deiner Ausbildung entsprechen?

Das JC ist keine Akademiker-Stellenvermittlung. Von da wird gar nichts kommen.

Gesundheitliche Probleme sind eine andere Hausnummer. Das muß über den Arzt laufen.
 

Solo Morasso

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Hab keine Angst vor Vorstellungsgesprächen bei Zeitarbeitsfirmen. Einfach über das Thema Stundenkonto und erste Arbeitsstelle sprechen und schon hat sich das Thema erledigt.

Es geht aber auch schneller: Keine Telefonnummer oder Email angeben. Damit bist du für diese Sklavenbuden uninteressant. Ohne Telefon können sie dich ja nicht Nachts aus dem Bett holen und zu einem kurzfristigen Einsatz schicken. ;)
 

TazD

Super-Moderation
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Hab keine Angst vor Vorstellungsgesprächen bei Zeitarbeitsfirmen. Einfach über das Thema Stundenkonto und erste Arbeitsstelle sprechen und schon hat sich das Thema erledigt.
Je nach Tätigkeitsfeld, muss auch die Reinigung der Arbeitskleidung übernommen werden. Dies gilt dort, wo das Tragen bestimmter Arbeitskleidung aus hygienischen Gründen vorgeschrieben ist. ( LAG Düsseldorf, Urteil vom 26. 4. 2001 - 13 Sa 1804/00 )
Kann man ja auch mal nachfragen, wenn es denn gegeben ist.
 
E

ExUser 3363

Gast
Moin The Question

Deine Fragen wurden hier ja schon zum größten Teil beantwortet, möchte jedoch etwas hinzu fügen.

Das das Jobcenter Dich nicht bei einer Jobsuche unterstützt, die deinen Quallifikationen entspricht,
ist leider normal und rechtlich betrachtet sorgt ja schon der § 10 SGB II dafür, das Akademiker über das
Jobcenter schneller "deguallifiziert" werden, wie man rennen kan.

Des JC -Auftrag lautet : Mache den Anspruch auf SGB -Leistungen so unschmackhaft wie möglich
und drücke den "Kunden" irgendein Job aufs Auge, egal wie gut oder schlecht dessen
Zukunftsperspektive ist.

Weiter solltest Du dir überhaupt nicht "schäbig" vorkommen !! Die Umstände und Nebenwirkungen
des H4-System machen den größten Batzen an Erfolglosigkeit bei Arbeitsuchenden aus.

Ein Gekuschel zwichen BA , AfA , JC und den Leiharbeitshaien (ZAF ) ist schon länger anhand von
Erfahrungen der Arbeitsuchenden erkennbar, lässt sich jedoch schlecht beweisen, da Kooperations-
verträge zwichen BA und Leihbuzzen unter Verschluss gehalten werden.

Wenn Du von dem Feeling "Ich komme mir schäbig vor" oder "Ich bin beruflich ein Versager" nicht
runter kommst, hat Dein SB plüschologisch betrachtet schon den Hauptgewinn gegen dich
ergattert. Das macht sich unter anderem dann bei Gesprächen mit deinen SB bemerkbar, das sie dich
z.B. aus der Fassung bringt und du lässt dich dann gestresst auf Dinge ein, die du nicht wolltest.

Betrachte das JC mal so, das Du denen sche..egal bist, hauptsache Du kannst oder willst bald keine
Ansprüche auf SGB -Leistungen mehr stellen.

Zu deinem Fingerspitzengefühl im Bezug "unverfänglicher Bewerbungsstrategien" kennst Du ja
auch bestimmt diese Bewerberfragebögen von ZAF -Klitschen.

Dort sind auch oft Fragen gestellt, die sie eigentlich nicht fragen dürften.

Dort habe ich, obwohl ich das nicht müsste, offenbart, das ich Gewerkschaftsmitglied bin
und das schmälerte die Chance auf einen Drecksjob schon enorm.

Und noch was.. Wirst Du von einer ZAF in Betrieben eingesetzt, die gerade bestreikt werden,
kannst Du den Einsatz als "Streikbrecher" (rechtlich repressionsfrei) ablehnen.

Bleib dabei, das Du was gelernt hast und lass Dir das nicht von Amtswegen her kaputt machen.

Und schlechtes Gewissen ist anbei völlig überflüssig :welcome:
 

Linsen87

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Jetzt kommt die eigentliche Problematik: Von meiner Sachbearbeiterin (SB ) im Jobcenter (JC ) bekomme ich ausschließlich Vermittlungsvorschläge (VV ) für Zeitarbeit... Diese Stellen würden mich kein Stück weiter bringen, es sind Sachen wie Produktionshelfer oder Lagerarbeiter.

Genau so geht es mir auch.
Meiner Ansicht nach gibt es keinen Fachkräftemangel. Es gibt einfach zu wenige Stellen bzw. die Arbeitgeber warten vielleicht auch auf irgendeinen Ingenieur aus Indien, der sich halt - im Vergleich zu einem in Deutschland ausgebildeten Akademiker - mit weniger Gehalt zufrieden gibt.

[...] in welchem Zeitraum muss ich hier antworten? Der Brief kommt z.B. am Dienstag... kann ich ihn dann gemütlich am Wochenende bearbeiten, sodass er erst am Montag in die Zustellung kommt? Gibt es hier allgemeine Zeitvorgaben?


Sollten solche ZAF Einladungsbriefe per 70 Cent Post kommen, was bei mir meistens der Fall ist, so kannst du auch einfach immer drei Tage Postlaufzeit einrechnen. In diesem Fall kann weder das JC noch die ZAF das genaue Datum der Zustellung beweisen.

Theoretische Annahme:
Wenn der Brief z.B. auf den 1.1. datiert ist wurde er bestimmt erst am 2. zur Post gebracht und du hast ihn dann am 5.1 abends in deinem Briefkasten entdeckt. Ich reagiere dann immer recht schnell, also innerhalb 1-2 Tagen, ein Grundrezept gibt es aber nicht, manche lassen sich länger Zeit.



Tipps zum Umgang mit ZAF von AnonNemo


Zweite Frage: Wenn mir die ZAF einen Termin zum Gespräch schickt, wie oft darf ich den Termin ablehnen und um Verschiebung bitten?

Niemals. Ablehnen. Auch niemals ohne einen wichtigen Grund (Beerdigung, AU , Vorstellungstermin bei einem anderen Arbeitgeber oder Ähnliches) um eine Verschiebung bitten!!

Ich habe einmal den Fehler gemacht, da die netten Herren und Damen Z(Affen) sehr gerne am Ende der Einladung sowas in der Art schreiben: "Wenn Ihnen der Termin nicht passt, so teilen Sie uns dies bitte mit."

Du gewinnst auch mit anderen Methoden ordentlich Zeit. Schau auch mal hier z.B. diesen Beitrag von AnonNemo bzgl. "Fahrtkostentango", das ist das richtige "Rezept", wie gesagt niemals etwas ablehnen und in deinen schriftlichen Antworten an die ZAF immer positives Interesse an der Stelle zeigen und versuchen einen VG Termin zu vereinbaren, aber halt erst wenn du die schriftliche Zusage zur Übernahme der Fahrtkosten in der Tasche hast. ;)
 
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TheQuestion

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Hallo,

vielen lieben Dank für eure Antworten.
Ich hoffe einfach mal, dass ich von der ZAF nichts mehr hören werde. Falls doch, würde ich mich einfach nochmal hier melden :)

Ich bin seit 2 Tagen eifrig dabei Beiträge in diesem Forum zu lesen, vor allem in der Rubrik "Zeitarbeit".
Ich möchte jetzt das gelernte anwenden, und erst mal meine Tel. Nr. und E-Mail Adresse im JC löschen lassen.

Kann ich diesen Text so unverändert wegschicken? Ich finde ihn doch etwas provokant....

Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Antrag auf Löschung meiner bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten (§ 84 Abs. 2 SGB X)


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat beim Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II folgende Datenerhebungen problematisiert:


Telefon- und E-Mail Angaben sind nicht notwendig sondern freiwillig.

So fern ich diese Angaben damals freiwillig gemacht habe, habe ich meine
Meinung in dieser Angelegenheit geändert und wünsche demnach nur noch schriftlich kontaktiert zu werden.

Ich beantrage hiermit gemäß § 84 Abs. 2 SGB X die Löschung meiner bereits gemachten Angaben. Die Daten sind für die Erfüllung Ihrer Aufgaben nicht erforderlich und die Erhebung verstößt gegen mein informationelles Selbstbestimmungsrecht. Um die Datenlöschung überprüfen zu können, beantrage ich einen entsprechenden Nachweis.


Mit freundlichen Grüßen


Vorname Nachname


Unterschrift


Das ganze wollte ich per Einschreiben an das JC , mit der Bitte um schriftliche Bestätigung meines Anliegens, schicken.
Reicht hier an Adressierung an das JC allgemein, oder muss eine bestimmte Person das Schreiben erhalten? Zu meiner SB würde ich es sehr ungern schicken...


Ebenfalls habe ich hier schon gelernt, dass der Briefverkehr mit den ZAFs immer aufrecht gehalten werden muss. (Fahrkostentango, etc.)
Kann ich diese Kosten, die durch Briefmarken entstehen, dem JC in Rechnung stellen? Ebenso verhält es sich mit der Rücksendung der VV . Das summiert sich ja doch ganz schön...
Falls ja, wie belege ich den Briefverkehr?

So das war es erst mal.... Nochmals sorry, falls ich hier Fragen stelle die schon x mal beantwortet wurden. Ich bin mir sicher, bald bin ich durch dieses Forum ein Experte ;)

Grüße an alle
 
E

ExUser 3363

Gast
Besser ist das Ding am Schnellschalter ein zu reichen und Duplikat abstempeln und signieren lassen.

Ich schreibe mit Kugelschreiber auf einer freien Fläche "Eingereicht am:" und darunter darf gestempelt werden..
 

Solo Morasso

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Besser ist das Ding am Schnellschalter ein zu reichen und Duplikat abstempeln und signieren lassen.

Ja, aber was macht man, wenn Person am Schalter dieses ablehnt? Alles schon erlebt.

Begründung: Wenn das jeder wollen würde, wäre sie nur noch am abstempeln und dieses ginge gar nicht. Vor allem hätten sie, bei soviel Publikumsverkehr, keine Zeit dafür.

Da ist man erstmal sprachlos und in Gedanken schon dabei sie über den Tisch zu ziehen und ihr eine reinzuhauen.

Sind die Empfangsdamen/Herren verpflichtet abzustempeln?
 

alpha

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Ein Gekuschel zwichen BA , AfA , JC und den Leiharbeitshaien (ZAF ) ist schon länger anhand von
Erfahrungen der Arbeitsuchenden erkennbar, lässt sich jedoch schlecht beweisen, da Kooperations-
verträge zwichen BA und Leihbuzzen unter Verschluss gehalten werden.

JC wären eigentlich verpflichtet diese Infos raus zu geben. Man sollte es mal mit Antrag nach IFG versuchen. Da ich eh "Ärger" mit "meinem" JC habe, könnte ich das mal versuchen. Ich wollte eh IFGs stellen... man muss die ja beschäftigen, Langweile bei "Arbeit" ist schlecht für die Psyche :icon_mrgreen:

Zitat:
"Dort habe ich, obwohl ich das nicht müsste, offenbart, das ich Gewerkschaftsmitglied bin
und das schmälerte die Chance auf einen Drecksjob schon enorm."

Darf man das dort überhaupt angeben ? Denn das ist eigentlich Datenschutz ob Du in Gewerkschaft bist oder nicht. Ich bin es nämlich auch, aber diese Info behalte ich für mich, außer ich benötige die Hilfe dieser (wie es grade der Fall gg . die Fa. JC ist)...
 
Zuletzt bearbeitet:

Giftnudel

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Zitat von Dagobert :

Besser wäre es, Interesse zu zeigen und denen mit intelligenten kritischen Fragen auf die Nerven zu gehen. Wenn du dabei noch durchblicken lässt, dass du dich im Arbeitsrecht auskennst, verlieren viele ZAF das Interesse.

Sehe ich genau so. Beim Vorstellungsgespräch immer heftig auf das Zeitkonto rumnörgeln und klarstellen, dass Du nicht damit einverstanden bist, wenn einsatzlose Zeiten, oder Zeiten, in denen Du in einem Kundenbetrieb nicht voll auf Deine monatlichen Stunden kommst, über das Zeitkonto abgerechnet werden.

LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - 15 Sa 982/14 -

1.Der zwischen den BZA und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB abgeschlossene MTV Zeitarbeit vom 22.07.2003 erlaubt es nicht, auf ein Arbeitszeitkonto vorhandene Plusstunden mit Minusstunden zu verrechnen, die sich deswegen ergeben, weil für den Arbeitnehmer keine Einsatzmöglichkeiten bestehen.

2. Regelungen, die es dem Verleiher ermöglichen, in verleihfreien Zeiten einseitig das Arbeitszeitkonto abzubauen, sind unwirksam.


BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99 -

Durch die Ermöglichung eines negativen Zeitkontos wird auch gegen bestehende tarifliche Regelungen nicht verstoßen. Wenn die Arbeitnehmer weniger als die tariflich vorgesehene Wochenarbeitszeit leisten, gleichwohl aber auf deren Basis vergütet werden, stellt dies für sie zunächst einen Vorteil dar. Wird dieser Vorteil später dadurch aufgezehrt, daß die Arbeitnehmer im entsprechenden Umfang ohne zusätzliche Vergütung länger als die tarifliche Wochenarbeitszeit arbeiten, liegt darin keine tarifwidrige Benachteiligung. Der ursprüngliche Vorteil wird vielmehr lediglich ausgeglichen. Die Situation wird auf den tariflichen Regelzustand zurückgeführt.

Notwendige Voraussetzung für das Ausbleiben einer tarifwidrigen Schlechterstellung ist allerdings, daß die Arbeitnehmer selbst über die Entstehung und den Ausgleich eines negativen Kontostandes entscheiden können. Dies betrifft sowohl die Entscheidung darüber, ob überhaupt ein negatives Guthaben entstehen soll, als auch darüber, wann und wie es ggf. ausgeglichen werden soll. Könnte dies der Arbeitgeber bestimmen, würde gegen den Anspruch der Arbeitnehmer auf Einhaltung der tariflichen Wochenarbeitszeit unter Vergütung jeder geleisteten Arbeitsstunde verstoßen.Im übrigen unterliegt die Ermöglichung eines negativen Zeitguthabens gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats. Daß bei der Beklagten ein Betriebsrat gebildet war, ist aber weder vorgetragen noch festgestellt.
 

Linsen87

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[...]

Das ganze wollte ich per Einschreiben an das JC , mit der Bitte um schriftliche Bestätigung meines Anliegens, schicken.
Reicht hier an Adressierung an das JC allgemein, oder muss eine bestimmte Person das Schreiben erhalten? Zu meiner SB würde ich es sehr ungern schicken...


Ebenfalls habe ich hier schon gelernt, dass der Briefverkehr mit den ZAFs immer aufrecht gehalten werden muss. (Fahrkostentango, etc.)
Kann ich diese Kosten, die durch Briefmarken entstehen, dem JC in Rechnung stellen? Ebenso verhält es sich mit der Rücksendung der VV . Das summiert sich ja doch ganz schön...
Falls ja, wie belege ich den Briefverkehr? [...]

Das kannst du genau so wegschicken. Es ist nicht provokant, sondern dein Recht. Außerdem kann man auf schriftlichem Wege alles besser nachvollziehen und man hat was in der Hand. Leg dir am Besten einen eigenen Ordner an bzw. archiviere alle Dokumente im Zusammenhang mit dem Jobcenter.

Ich hatte damals an die Datenschutzabteilung adressiert. Kannst einfach auf den Briefumschlag unter Jobcenter XY "Datenschutzabteilung" hinzufügen. Mir hat die Datenschutzbeauftragte des zuständigen Jobcenters dann auch prompt geantwortet, samt Nachweis.

Bewerbungskosten können auf Antrag erstattet werden. Musst mal in deiner EGV nachschauen, was da diesbezüglich steht. Falls du noch keine EGV hast, nimm das Ding zur Prüfung mit nach Hause und unterschreibe nicht sofort dort vor Ort. Hier im Forum gibt es genug nette User, die über solche Eingliederungsvereinbarungen gerne mal einen Blick werfen und so einiges finden, das eine Unterschrift nahezu unmöglich macht.

Zwecks Kosten des nachweislichen Schriftverkehrs (zB VV Rücksendebögen) könntest du über einen FAX Service mit ordentlichem SENDEBERICHT nachdenken. Sowas erspart dir auch das eventuell lange Warten an der Empfangstheke und eventuelle Diskussionen um Eingangsbestätigungen, nebst den hohen Kosten für Einschreiben usw.
 

TheQuestion

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Hallo,

da ich gerade sowieso am Pc hocke und Bewerbungen schreibe, melde ich mich mal ;)

Danke für eure Antworten.
Ich denke ich werde die Aufforderung zur Datenlöschung per Einschreiben an das JC schicken.
Sollte nach meiner gesetzten Frist keine schriftliche Rückmeldung bzw. Bestätigung erfolgt sein, werde ich persönlich erscheinen.
Welche Frist ist hier angemessen? Zwei Wochen?

Eine RFB habe ich leider unterzeichnet.... Die liegt aktuell noch bei meinen Eltern, ich werde sie mir nächste Woche durchlesen und mich schlau machen, wie ich die Kosten für den Briefverkehr beantragen kann. Das habe ich noch nicht ganz verstanden. Ein FAX-Gerät ist leider kein Option.

Was mir gestern Abend noch eingefallen ist:
In diesem Forum lesen bestimmt auch SB von Afa oder Jc und Mitarbeiter von ZAF mit.
Wenn wir jetzt ein Anti ZAF Anschreiben 1:1 aus diesem Forum kopieren und an eine ZAF schicken, können die uns da dann nicht einen Strick draus drehen, wenn sie das den SB melden? Immerhin sind diese Anschreiben (oder auch andere Methoden) hier nachweislich als Anti- ZAF Vorgehen geführt... Resultiert daraus nicht eine Nagativbewerbung? :blink:

Es ist wirklich super, wie einem hier im Forum geholfen wird. Ich bin sehr froh hier gelandet zu sein ;)

Und Drückt mir die Daumen, ich habe übernächste Woche ein Vorstellungsgespräch bei einem großen Bayerischen Automobilhersteller als Qualitätsingenieur :peace::peace::peace:

Euch allen einen schönen Sonntag
 

noillusions

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Zwecks Kosten des nachweislichen Schriftverkehrs (zB VV Rücksendebögen)
Ich seh keinen Grund die Rückmeldebögen zurüchzuschicken, außer man hat sich per EGV dazu verpflichtet. Dann per Post machen und die Kosten dafür einfordern.
Sollte nach meiner gesetzten Frist keine schriftliche Rückmeldung bzw. Bestätigung erfolgt sein, werde ich persönlich erscheinen.
Welche Frist ist hier angemessen? Zwei Wochen?
Heb dir das doch als Thema für den nächsten Meldetermin auf, dann kannst du die Zeit damit verballern anstatt dass die dich vollseiert, welche nächste Massnahme du machen sollst und bei welchen ZAF du dich bewerben sollst und überhaupt wie Scheixxe du bist weil du ja kein Job hast.

Was mir gestern Abend noch eingefallen ist:
In diesem Forum lesen bestimmt auch SB von Afa oder Jc und Mitarbeiter von ZAF mit.
Wenn wir jetzt ein Anti ZAF Anschreiben 1:1 aus diesem Forum kopieren und an eine ZAF schicken, können die uns da dann nicht einen Strick draus drehen, wenn sie das den SB melden? Immerhin sind diese Anschreiben (oder auch andere Methoden) hier nachweislich als Anti- ZAF Vorgehen geführt... Resultiert daraus nicht eine Nagativbewerbung? :blink:
Das kann dir schon wegen dem Löschen der Kontaktdaten passieren, dass dir da irgendwie Unwilligkeit unterstellt wird. Verweise auf das Forum einfach abstreiten. Soll sie doch sagen was an so einer Bewerbung "falsch" ist. Dann konterst du.

Und Drückt mir die Daumen, ich habe übernächste Woche ein Vorstellungsgespräch bei einem großen Bayerischen Automobilhersteller als Qualitätsingenieur :peace::peace::peace:

Euch allen einen schönen Sonntag

Mal aus Neugier: Läuft das auch über ZAF ? Oder würden die direkt einstellen?
 

alpha

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Wenn wir jetzt ein Anti ZAF Anschreiben 1:1 aus diesem Forum kopieren und an eine ZAF schicken, können die uns da dann nicht einen Strick draus drehen, wenn sie das den SB melden? Immerhin sind diese Anschreiben (oder auch andere Methoden) hier nachweislich als Anti- ZAF Vorgehen geführt... Resultiert daraus nicht eine Nagativbewerbung? :blink:

WENN eine Firma was an SB meldet, kannst Du die ordentlich drankriegen .. - DATENSCHUTZ des Bewerbers (pot. Angestellten),
 

EKKA

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@alpha
WENN eine Firma was an SB meldet, kannst Du die ordentlich drankriegen .. - DATENSCHUTZ des Bewerbers (pot. Angestellten)
Wie geht man dann da vor?



Und Drückt mir die Daumen, ich habe übernächste Woche ein Vorstellungsgespräch bei einem großen Bayerischen Automobilhersteller als Qualitätsingenieur
Viel Erfolg beim Gespräch!
 

alpha

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Wie geht man dann da vor?


Sollte heraus kommen, dass Firma irgendwas an JC gemeldet hat, dann Anfrage Datenschutz an beide stellen, wenn sich daraus Diskrepanzen ergeben, sich an DS Beauftragte wenden.

Edit, es kann natürlich sein, in ner "EGV " oder Verm. Vorschlägen steht irgendwas drin, dass man einwilligt. Das müsste also vorher geprüft werden, wenn da so was drinsteht und man unterschreibt es, dann natürlich Essig mit o.g.
 

TheQuestion

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hi,

Ich seh keinen Grund die Rückmeldebögen zurüchzuschicken, außer man hat sich per EGV dazu verpflichtet. Dann per Post machen und die Kosten dafür einfordern.
die EGV werde ich mir am Dienstag genau durchlesen. So wie ich meine SB verstanden habe, muss ich Rückmeldung geben. Und da ich keine Mail Adresse habe ;) , bleibt nur der Postweg.
Ich muss mich noch informieren, wie ich die Briefkosten in Rechnung stelle, bzw Nachweise darüber führe.

Mal aus Neugier: Läuft das auch über ZAF ? Oder würden die direkt einstellen?
Ich habe mich direkt beim Hersteller beworben. Es wäre eine interne Stelle.

Danke an alle für die Antworten.
Der nächste Schritt ist jetzt,wie gesagt, die Löschung meiner Daten zu beantragen.
Über alles was noch kommen kann, mache ich mir jetzt noch nicht all zu viele Gedanken.
Ich weiß ja wo man kompetente Hilfe findet ;)
 

Solanus

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Da Du anfängst Dich zu wehren, lege Dir ein Faxgerät zu oder suche Dir einen Internet-Fax Anbieter. Dann kannst Du jederzeit, ohne Rücksicht auf Öffnungszeiten oder maulende Empfangsweiber, Unterlagen einreichen.

Immer schön brav mit qualifiziertem Faxprotokoll. Es macht richtig Spass mehrseitige geschwärzte Unterlagen einzureichen. Am liebsten mögen die SB /JC Unterlagen, bei denen ganze Textpassagen Datenschutzkonform geschwärzt sind.
 

alpha

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Da Du anfängst Dich zu wehren, lege Dir ein Faxgerät zu oder suche Dir einen Internet-Fax Anbieter. Dann kannst Du jederzeit, ohne Rücksicht auf Öffnungszeiten oder maulende Empfangsweiber, Unterlagen einreichen.

Immer schön brav mit qualifiziertem Faxprotokoll. Es macht richtig Spass mehrseitige geschwärzte Unterlagen einzureichen. Am liebsten mögen die SB /JC Unterlagen, bei denen ganze Textpassagen Datenschutzkonform geschwärzt sind.

Ist das hier ok?`Preis Fax-Versand
€0,107/Seite

https://www.interfax.net/de/solutions/email-to-fax-services

Klingt nämlich ok. Problem wäre ev. dass es nicht 100% ig als Beweis für zugegangen gelten könnte.

Am besten ist wohl immer noch, alles wichtige mit Stempel abgeben. Alles an "soso" Schreiben, könnte man zB. vorab per E-mail und dann per Fax machen. Oder für sehr wichtiges vorab per Fax und dann zur Sicherheit noch mal abstempeln lassen (wenn man das nächste mal im Ort des JC ist zB.) :icon_hihi:
 

Linsen87

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Selbst das zuständige Sozialgericht meines Bundeslandes weist mich immer darauf hin, falls die technische Möglichkeit besteht, alles per FAX zu senden.

Solange ein qualifizierter Sendebericht vorhanden ist, dürfte das auch alles in Ordnung gehen.

In diversen Eilverfahren wurden meine per FAX an das JC übermittelten Schriftsätze ansatzlos von Behördenseite als Nachweise akzeptiert. Das JC hat bisher auch noch nie behauptet, dass ein Dokument per FAX von mir nicht ankam...

@alpha: Diesen Anbieter kenne ich nicht. Ich war vorher bei simple-fax und bin jetzt bei dem epost Service der deutschen Post, hier ist das FAX kostenlos. Bevor man aber alle Funktionen nutzen kann, muss man sich per Post-Ident Verfahren authentifizieren.
 

noillusions

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@alpha: Diesen Anbieter kenne ich nicht. Ich war vorher bei simple-fax und bin jetzt bei dem epost Service der deutschen Post, hier ist das FAX kostenlos. Bevor man aber alle Funktionen nutzen kann, muss man sich per Post-Ident Verfahren authentifizieren.

Soweit mir bekannt, kann einem epost-Nutzer auch ein Fax geschickt werden. Das könnte dann zum Bumerang werden.
Ich nutze ein USB-Fax-Modem in Verbindung mit Windows Fax-and-Scan. Nach dem Versand zieh ich den USB-Stecker wieder. So kann mir keiner ein Fax schicken.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

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Eben, wegen 7 cent pro Seite macht man keinen Rückkanal auf.

Für Faxe mit Antwortmöglichkeiten kann man ja anders agieren.

Der Trend geht zum 2.Fax .....
 
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