Was darf auf Kontoauszügen geschwärzt werden?

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Otto

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Bei Gewerbe:
dürfen Angaben zum
Lieferanten (Name des Lieferanten)
Bankverbindung des Lieferanten
und die eigene Kundennummer geschwärzt werden?

- sowie die verbrauchten TAN´s geschwärzt werden?
Übrig bliebe dann die RE-Nr. , die Rechnungssumme, sowie der Nachweis in der Quartalsbilanz

Privat:

-dürfen Uhrzeit und Straße des Geldautomaten geschwärzt werden?

- dürfen Name und Kundennummer der Versicherungsgesellschaft geschwärzt werden?
 
E

ExitUser

Gast
Warum sollen denn die Kontoauszüge vorgelegt werden?

Nötig ist das nur, wenn alle anderen Versuche der Arge an Informationen heranzukommen, gescheitert sind. Einfach mal so, weil es bequemer für den SB ist, braucht man gar keine Kontoauszüge vorzulegen.

Von der Begründung, was die Arge sehen muß, weil es anders nicht geht, hängt also auch ab, was du schwärzen darfst.

Geh mal mit der Suchfunktion durch das Forum. Dort wirst du eine Menge Informationen zu diesem Thema finden.
 
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