Ich denke schon dass sie es wissen bekommen doch die Rechnung dafür oder nicht?
Jein. An der Stelle wird es schon kompliziert.
Meine Frage setzte eigentlich noch viel eher ein, leider kommt es auch im eröffneten Verfahren oder in der WVP immer häufiger vor, dass Schuldner nicht reagieren oder unbekannt verzogen sind.
Was die Rechnung angeht, gibt es selbige hier nach Erteilung der RSB. Wenn die Kosten weiterhin gestundet sind, mit einem Zusatz, dass Zahlungen freiwilliger Natur sind. Wenn es keine Stundung mehr gibt, habe ich damit nichts mehr zu tun, weil sich dann die Gerichtskasse damit beschäftigt.
Bei fortbestehender Stundung sind diese Fälle gar nicht das Problem, da dann mitunter schon eine Bereitschaft besteht, Zahlungen zu leisten, um mit dem Verfahren endgültig abzuschließen.
Die Probleme liegen in einem früheren Stadium, wenn im eröffneten Verfahren oder in der WVP nicht mehr auf Zuschriften des IV/TH/Gerichts reagiert wird und/oder Post als unzustellbar zurückgesandt wird.
Manchmal spengt das den Rahmen des Vorstellbaren: letztes Jahr hatten wir einen Antrag eines Schuldners, der mitgeteilt hat, dass er sofort nach Antragsabgabe nach Südamerika verzieht. Dieses Verfahrens haben wir uns auf die schlanke Tour entledigt, denn nach EMA-Recherche stellte sich heraus, dass er sich hier vor Antragsabgabe bereits abgemeldet hatte.
Leider ist es nicht immer so einfach. Ich habe gerade eine Akte bei mir liegen, in der der Schuldner den Antrag eingereicht hatte, dann mehrere Monate unauffindbar im Heimatland weilte, Stundungsaufhebung und Einstellung mangels Masse gem. § 207 InsO sind bereits erfolgt, jetzt schreibt er, dass er die Verfahrenskosten jedenfalls in Raten einzahlen wollen würde. Er hatte mich vorher schon angerufen und mir sein Leid geklagt. In Anbetracht seines Verhaltens ist bei mir naheliegenderweise nicht die Überzeugung gegeben, dass er die Kosten zeitnah einzahlen wird. Wenn es bei der Einstellung nach § 207 InsO bleibt, hat er nach BGH-Rechtsprechung eine Sperrfrist von drei Jahren für einen neuen Inso-Antrag. Der Insolvenzverwalter aus dem jetzigen Verfahren bekommt sein Geld, weil ursprünglich die Kosten gestundet waren. In drei Jahren ginge es dann wieder von vor los. Eine Tätigkeit in der Inso ist manchmal unbefriedigend...
Und was die Vergleiche angeht, viele bekommen noch nicht mal ein Bruchteil zusammen was für einen Vergleich brauchbar wäre.Und ab ner gewissen Schuldsumme ist den Leuten verständlicherweise eh alles egal , Hauptsache es ist nach 6 Jahren aus der Welt geschafft.
Was Vergleiche beziehungsweise einen Schuldenbereinigungsplan angeht, gibt es hier auch Beratungsstellen, die Zugriff auf Fonds haben, aus denen zumindest darlehensweise Gelder für Einmalzahlungen an die Gläubiger gewährt werden.
Alles weitere ist leider richtig: ich habe schon wiederholt festgestellt, dass selbst Schuldner ohne Forderungsanmeldungen und mit Stundung anscheinend lieber die 6 Jahre aussitzen statt vorzeitig die Verfahrenskosten zu begleichen und so früher die RSB zu erlangen. Wenn es nach 6 Jahren sowieso die RSB gibt und danach weiter gestundet wird, braucht man ja nichts zu zahlen...
Das soll jetzt bitte kein ALG II-Empfänger-Bashing sein, aber irgendwo muss es auch einmal gut sein. Aber wie ich schon schrieb, ist es etlichen Schuldnern wahrscheinlich gar nicht klar, welche Beträge für ihre Entschuldung aufgewendet werden.