[...] Ich habe mal gehört, das diejenigen, die in eine EGV abschließen oder diejenigen, die in einer Maßnahme sind, nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik auftauchen... aber wiederum habe ich von anderen gehört, dass [...]
Mit etwas Überlegung kannst du selbst Licht ins Dunkel bringen.
Und zwar indem du dich zuerst fragst, ob der "Kunde" mit der Vereinbarung oder Zuweisung dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung steht oder nicht.
Das dürfte bei einer sog. Vollzeitmaßnahme kaum der Fall sein.
Eine entsprechende EGV verhindert es möglicherweise nicht, sich zeitnah zu bewerben und frisch ans Werk zu gehen.
An genau DEN Fragestellungen orientiert sich die Statistik.
Nicht zu vergessen, daß betagtere Langszeitsarbeitslose in der per Medien publizierten Statistik nicht mehr erfaßt werden (müssen).
Dafür sorgt ein schickes Statistik-Modifizier-Gesetz.
Mehr dazu hier:
- Wikipedia –
Geschichte - 58er-Regelung (dieses ist veraltet, es gibt ein neues Nachfolgegesetz)
-
Verweis auf Neufassung der 58er Regelung § 53a SGB II (#11)
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Doppeloma -
58er-Regelung - (be)merkenswerter Diskussionsbeitrag (#28)
[...] ansonsten würde ich noch gerne wissen, warum die vom Jobcenter uns Arbeitslose unbedingt eine EGV / Maßnahme aufdrücken wollen, [...]
Weil eine Eingliederungs
vereinbarung (EGV) kein Diktat wie ein Verwaltungsakt (VA) ist, der rechskonform zu sein hat, sondern ein frei auszuhandelnder VERTRAG.
Mit einem Vertrag können Gesetze unterlaufen und ausgehebelt werden, sofern der Vertragsinhalt dadurch nicht sittenwidrig wird.
Stichwort: Vertragsfreiheit.
Jeder Bürger hat das verbriefte Recht, sich vertraglich zu Verbindlichkeiten zu verpflichten, mit denen er sich - bei näherer Betrachtung - ins eigene Knie schießt, stark benachteiligt, you name it.
So kann es dem arglos unterschreibenden HE passieren, daß bei Nicht-Erfüllung einer per EGV in Stein gemeißelten Meldevereinbarung plötzlich mit 30% sanktioniert wird, weil es sich nach Auffassung des Sachbearbeiters JETZT um eine Pflichtverletzung aus der EGV handelt.
Damit werden die vom Gesetzgeber vorgesehenen 10% für das Meldeversäumnis quasi "überschrieben".
Wer hinterher solche Stühle wieder gerade rücken will, braucht dafür Zeit, Nerven, profundes Wissen und Energie.
Auch können
- in gegenseitigem Einvernehmen - versteht sich - Regelungen hinsichtlich von Kostenübernahmen getroffen werden, die den HE durch die kalte Küche um das bringen, was der Gesetzgeber ihm zugedacht hatte.
Drückerkolonnen gleich werden solche Pferdefüße durch harmlos klingende Formulierungen abgetarnt.
Werden manipulativ-schwammige Texte durchleuchtet und konsequent nachgehakt, wird entweder auf ahnungslos und nicht verstehen-wollend gemacht, der "Kunde" als unbegründet mißtrauisch hingestellt oder es kristallisiert sich heraus, daß der betreffende SB tatsächlich keine Lesekompetenz hat, bzw. nicht weiß, was er tut.
Immer wieder gern wird mit einem Verwaltungsakt (VA) gewinkt, sollte der Kunde zögern, über das hingehaltene EGV-Stöckchen zu springen.
Der manipulativ-bedrohliche Unterton soll dräuendes Ungemach suggerieren, das vorab nicht einzuschätzen ist.
Wie ich erfahren habe:
Das GEGENTEIL ist der Fall.
Also für den "Kunden".
Der VA muß nämlich wasserdicht-rechtskonform sein und bietet - sofern schlampig verfaßt - weit mehr Angriffsfläche als eine EGV. mit der sich das real sheep den Strick schon selbst angelegt hat, um durch die Amigo-Arena geführt zu werden.
Sinnlos-Maßnahmen, die keineswegs individuell auf den "Kunden" zugeschnitten sind, werden kontingentweise eingekauft und sind vom kleinen SB zu besetzen - allein damit der "Kunde" aus der Statistik geschönt werden darf.
Laut einer Doku (2017) eines der öffentlich rechtlichen Beamtensender haben kleine JC-SBs in der Regel nur Zeitverträge und "hoppen" von JC zu JC sobald die vom GG vorgegebene Festeinstellung ins jeweilige JC-Haus steht.
Du darfst dir jetzt selbst überlegen, ob deren Vermittlungsquoten in statistik-schönende Maßnahmen
, mit denen sich der GF eine Etage höher schmücken kann, eine Rolle spielen, sobald es um Vertragsverlängerungen geht.
Das ist das ganze Geheimnis.