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Hallo,
da dieses Thema immer noch schwer verständlich für viele ist, möchte ich hier einfach mal deutlich machen, warum es so extrem wichtig ist, daß man sich und sein (erwerbsloses) Umfeld zu organisieren lernt und nicht mehr allein zu den Sozialbehörden geht, sonder IMMER und STETS in (möglichst sachkundiger) Begleitung.
Wichtig: Glauben kann man in der Kirche und/oder an Gott, Allah, Jahwe, Buddha, Jehova oder den grünen Baum auf der großen Wiese - den Behörden und ihren Sachbearbeitern aber besser nicht. Unser Land wird von Regierung, Staat und Behörden heruntergewirtschaftet, ist pleite, und nur noch ganz, ganz wenige Sachbearbeiter arbeiten heute noch im Interesse des Grundgesetzes unseres Landes und somit im Interesse der BürgerInnen, die zu ihnen kommen! Dagegen laufen Prozesse vor den Gerichten, und es wird eine ganze Weile dauern, bis soziales Unrecht, behördliche Inkompetenz und Beugung unserer Grundrechte ein Ende haben - aber das alles wird ein Ende haben!
Allgemeines zum Benehmen von Sachbearbeiter in (Sozial-)Behörden
Zwar sind Sachbearbeiter in Behörde auch nur Menschen, und wenn sie morgens aufm Klo hocken, müssen sie die Knie genauso krumm machen, wie wir alle anderen auch
Aber: manche meinen, sie seien etwas Besseres, weil sie "bei Behördens" arbeiten oder vielleicht sogar Beamte sind.
Deshalb geschieht es quer durch unser Land jeden Tag an vielen Orten immer wieder, daß sich Mitarbeiter von Behörden gegenüber Erwerbslosen eine Menge an Unverschämtheiten und Frechheiten herausnehmen, zu denen sie nicht berechtigt sind.
Dabei suchen sich die Mitarbeiter in diesen (und auch anderen) Behörden gerne Leute aus, die
a.) stets alleine vorsprechen
b.) durch ihre Fragen zeigen, daß sie keine Sachkunde haben
c.) schüchtern und ängstlich auftreten
d.) schlecht oder gar nicht Deutsch können
e.) ganz oder teilweise nicht lesen und schreiben können
f.) "anders aussehen", also z.B. dunkle Haut haben, oder bestimmte Frisuren haben usw.usw.
Dabei kommt hinzu, daß so macher Mitarbeiter in einer Behörde erst recht frech wird, wenn er/sie noch eine/n Kollegen/Kollegin im Raum dabeisitzen hat.
Allein aus den vorgenannten Gründen ist es daher wichtig,
a.)
daß man niemals alleine dorthin geht und ggf. bei Anwesenheit eines zweiten Sachbearbeiters dazu auffordert, mit dem "eigenen" Sachbearbeiter allein sprechen zu können - wobei man sich da nicht abwimmeln lassen darf, wenn man zu dem Gespräch jemanden mitgebracht hat, denn der Sachbearbeiter ist immer, was ich weiter unten noch näher ausführe, Zeuge für seine Behörde, und zwei anwesende Sachbearbeiter sind zwei Zeugen für ihre Behörde usw. usw.
b.)
daß man sich gründlich auf so ein Gespräch vorbereitet - am besten mit Hilfe der Bücher, die ich im Beitrag https://www.elo-forum.org/search/7830251.html benannt habe.
c.)
daß man immer daran denkt, daß man mit solchen Sachbearbeitern einfach nur Menschen vor sich sitzen hat, die "auch nur mit Wasser kochen" - und wenn das nicht hilft, sollte man sich die Leute eben auf dem Klo hockend vorstellen...
d.)
daß man, wenn man die deutsche Sprache nur schlecht oder gar nicht beherrscht, sich entweder und zusätzlich zur vorhandenen Begleitung einen Dolmetscher mitnimmt, dem man vertraut und der beide Sprachen sehr gut wörtlich und schriftlich beherrscht, oder aber den Sachbearbeiter auffordert, für solche Termine einen vereidigten Dolmetscher zur Verfügung zu stellen und auch zu bezahlen - vereidigte Dolmetscher deshalb, weil diese einen Eid darauf geleistet haben, nach bestem Wissen und Gewissen neutral und korrekt zu dolmetschen. Die Behörde ist im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufklärungsfristen (u.a. §§ 13-16 SGB I) verpflichtet, dafür zu sorgen, daß alle Informationen, die zu geben sie verpflichtet ist, vom Leistungsbezieher auch verstanden werden. Wenn kein Dolmetscher vorhanden ist, sollte man sich schriftlich bescheinigen lassen, daß man zum Termin zwar erschienen ist, ohne Dolmetscher aber nichts versteht, dies auch deutlich sagen und dann sofort gehen!!!
e.)
daß man das, was für die Fremdsprachler gilt auch für Leute in Anspruch nimmt, die nicht lesen und schreiben können - auch ihnen muß, ggf. mit sachkundiger vereidigter Hilfe, die von der Behörde zu stellen ist, verständlich gemacht werden, um was es geht.
f.)
daß man sich als ausländischer oder "ausländisch aussehender" oder "ausländisch klingender" Mitbürger Rassimus in welcher Form auch immer niemals gefallen lassen darf, und gegen solches Benehmen von Sachbearbeiter auf der Stelle durch Einschaltung des obersten Vorgesetzten knallhart vorgehen muß - und man nötigenfalls mit der/den Person/en, die einen begleitet/begleiten, sofort zu einem Anwalt geht, der Strafanzeige gegen den/die rassistisch auftretenden Sachbearbeiter erstattet und eine geharnischte Dienstaufsichtsbeschwerde an den Vorgesetzten und an die, der Behörde vorgesetzte Dienststelle (z.B. Landessozialministerium) schreibt.
Fazit:
Wenn man also gut vorbereitet und ohne Angst, sondern vielmehr selbnstbewusst und höflich, trotzdem aber konsequent zu einem Termin geht, und man eine, zudem möglichst sachkundige Begleitung dabei hat, wird man erleben, wie freundlich und normal manche vorher echt derbe auftretenden Sachbearbeiter sich plötzlich benehmen können - also geht man allein schon deshalb nicht alleine und nicht unvorbereitet zu Terminen mit Behörden - oder Vermietern, Banken, Arbeitgebern oder sonstigen Leuten, mit denen man Ärger hat. Man kann aber auch Glück haben, und landet bei einem/einer Sachbearbeiter/in, der/die Mensch geblieben und daher höflich, freundlich und korrekt ist - doch sowas ist heutzutage leider selten...
Rechtliches - oder: warum man stehts mit Begleitung zur (Sozial-)Behörde gehen sollte
Bei Gesprächen mit Sachbearbeitern einer Behörde, die in der Behörde, aber auch woanders stattfinden können, muß man sich immer vor Augen halten, daß diese Sachbearbeiter stets Zeugen für ihre Behörde sind und man, wenn man alleine mit ihnen redet, Gefahr läuft, im Falle eines Rechtstreits vor Gericht erleben zu müssen, wie die Sachbearbeiter als Zeugen ihrer Behörde ganz was anderes erzählen, als tatsächlich besprochen worden war. Die Unwissenheit darüber nutzen alle Behörden weltweit aus, um bei Problemen den betroffenen Bürger in die Pfanne hauen zu können.
Also nochmal kurz und knapp:
1.
Die Behörde ist immer die eine (Streit-)Partei, und man selbst als Leistungsbezieher ist die andere (Streit-Partei).
2.
Sachbearbeiter von Behörden sind immer Zeugen für ihre Behörde - ganz egal, was sie erzählen, werden sie immer das Interesse ihrer Behörde und ihre Dienstanweisungen befolgen - und heutzutage, in Zeiten grundgesetzwidriger Gesetze wie dem SGB II auch nicht davor zurückschrecken, durch unwahre Angaben das Recht zugunsten ihrer Behörde zu beugen...
3.
Dagegen kann man sich nur schützen - und hat dann im Falle eines Rechtstreites vor Gericht "bessere Karten" - wenn man nie alleine zu Terminen geht, sondern gut vorbereitet und mit einer, möglichst sachkundigen Begleitung, wobei hier zu wissen ist, daß man immer das Recht auf eine Begleitung durch ein Person des Vertrauens hat, und zwar gemäß § 13 Abs 4 SGB X (Beistand). Wir hier im Verein handhaben das zudem so, daß wir den Beistand, der da mit einem Betroffenen zur Behörde geht, immer mit mehreren Vereinsmitgliedern begleiten - denn der Verein kann frei bestimmen, wieviele seiner Organe (Mitglieder) er schickt, und die Behörde kann dagegen gar nichts machen, denn das Gesetz unterscheidet nicht zwischen normalen und juristischen Personen. Natürlich sollten sich die Begleiter/Zeugen ordentlich benehmen, keinerlei Aufstand machen, nicht diskutieren oder herumalbern, sondern vielmehr das Gespräch zwischen Betroffenem, Beistand und Sachbearbeiter schweigend mitverfolgen und natürlich schriftlich mitprotokollieren, so daß man direkt nach dem Termin ein Gedächtsnisprotokoll anfertigen kann, das die gesamte Begleitung unterschreibt, so daß man etwas schriftliches hat, falls der/die Sachbearbeiter meinen, ggf. vor Gericht etwas anderes erzählen zu können als das, was tatsächlich besprochen wurde.
Woher Begleitung nehmen? Wie kann man sich organisieren?
Viele Erwerbslose meinen, daß sie niemanden hätten, der/die sie begleiten könne - weil sie in ihrem Freundeskreis nicht herumfragen, oder sich das nicht trauen. Manche Erwerbslose tun das deshalb, weil sie gegenüber ihren Freunden und Bekannten verschweigen, daß sie erwerbslos sind. Ich halte das für dumm, meine Freunde und Bekannten z.B. wissen alle, was bei mir los ist, und die, die meinen, darüber meckern oder stänkern zu müssen, sind ganz schnell keine Freunde mehr - sie können mich vielmehr am Arsche lecken (zitiert frei nach Götz von Berlichingen
)...
Verwandte kann man zur Not auch mal mitnehmen - aber Verwandte gelten vor Gericht nicht als "vollwertige" Zeugen aufgrund des Verwandschaftsverhältnisses. Deshalb bitte immer nur Leute fragen, mit denen man nicht "verwandt oder verschwägert" ist, wie es vor Gericht immer so schön heisst.
Eine gute Möglichkeit, Gleichgesinnte zu finden, die sich dann gegenseitig helfen, sind Erwerbslosen-Initiativen, von denen es eine ganze Menge in Deutschland gibt, Adressen siehe bitte folgender Beitrag hier im Forum: https://www.elo-forum.org/search/7830251.html
Außerdem kann man selbst mit Gleichgesinnten eine Erwerbslosen-Initiative gründen - am besten in der Rechtsform des sogenannten eingetragenen Vereins (e.V.), was bedeutet, daß dieser Verein im amtlichen Vereinsregister der Gemeinde oder Stadt eingetragen wird, in der man ansäßig ist. Eingetragene Vereine sind juristische Personen und diese Rechtsform eignet sich gerade für Erwerbslosen-Initiativen sehr gut, denn dann hat die Behörde mit dem Verein zu tun, und nicht mit juristisch gesehen einzelnen Personen. Wie man Vereine gründet, kann man im Internet nachlesen - Google (oder andere Suchmaschinen) helfen da mit dem Suchwort "Verein gründen" weiter. Zudem ist das Gründen eines Vereins nicht weiter schwierig und lässt sich, wie alles andere auch im Leben, erlernen.
Eine weitere, extrem wichtige und sinnvolle Möglichkeit, die eigene Lage nachhaltig zu verbessern, ist es, neben dem Erwerb von Sachkunde und dem Suchen von Gleichgesinnten auch Ordnung in die eigenen Papiere zu bringen. Haltet Euren "Papierkram" mit den Behörden (und mit allem anderen natürlich auch) stets ordentlich oder ordnet ihn endlich (!), lasst Euch nötigenfalls dabei helfen und lasst Euch alles, was in einem Gespräch bei der Behörde zugesagt wird, immer schriftlich mit Behördenstempel und Unterschrift geben, und heftet auch das stets ordentlich ab. Nicht mündlich, nicht glauben, sondern schriftlich auf Briefbogen der Behörde mit Stempel und Unterschrift. Immer, ohne Ausnahme! Ist ein Sachbearbeiter zu faul, Euch etwas schriftliches zu geben, bleibt stur und eben solange in seinem Büro sitzen, bis er Euch das, was er Euch zuvor mündlich zugesichert hat, auch schriftlich gibt, und zwar in der vorgenannten Weise.
Um Ordnung in die Papiere zu bekommen, benötigt Ihr, je nach Menge Eures "Papierkrams", einen oder mehrere Aktenordner, mehrere Einlegeregister (das sind die Pappen zwischendrin, die man selbst beschriften kann, oder z.B. mit Alphabet-Aufdruck), einen Locher und einen sogenannten Hefter, um Papiere zusammen zu heften (im Volksmund auch "Büro-Tacker" genannt). Fragt Freunde oder Verwandte, die z.B. in Büroberufen tätig sind, die wissen meist, wie man Ordnung in die Papiere bringt. Es gibt da so einen naseweisen Spruch: "Ordnung ist das halbe Leben!" - für Erwerbslose kann Ordnung das ganze Leben, und Unordnung das totale Chaos und Verlendung bedeuten. Denkt mal darüber nach.
Bekommt Ihr Post von der Behörde, und versteht Ihr nicht, was da drin steht, wendet Euch bitte umgehend (weil da meistens Fristen laufen) an eine Erwerbslosen-Initiative oder gleich an einen Anwalt. Lasst Schreiben der Behörden nie ungelesen liegen, und sitzt sowas auch nicht etwa aus in der Hoffnung, es würde sich schon von selbst klären. Das geht meistens postwendend zu Eurem Nachteil in die Hose! Und wenn es zu spät ist, wenn Fristen abgelaufen sind, gibt es nur sehr wenige Möglichkeiten, noch etwas zu machen - also bitte nichts aussitzen, sondern sofort handeln!!!
Ok, soweit mal für heute, auch diesen Beitrag werd ich weiter pflegen und freue mich über jede nützliche Ergänzung von Euch, diese mir bitte als PN zusenden.
P.
da dieses Thema immer noch schwer verständlich für viele ist, möchte ich hier einfach mal deutlich machen, warum es so extrem wichtig ist, daß man sich und sein (erwerbsloses) Umfeld zu organisieren lernt und nicht mehr allein zu den Sozialbehörden geht, sonder IMMER und STETS in (möglichst sachkundiger) Begleitung.
Wichtig: Glauben kann man in der Kirche und/oder an Gott, Allah, Jahwe, Buddha, Jehova oder den grünen Baum auf der großen Wiese - den Behörden und ihren Sachbearbeitern aber besser nicht. Unser Land wird von Regierung, Staat und Behörden heruntergewirtschaftet, ist pleite, und nur noch ganz, ganz wenige Sachbearbeiter arbeiten heute noch im Interesse des Grundgesetzes unseres Landes und somit im Interesse der BürgerInnen, die zu ihnen kommen! Dagegen laufen Prozesse vor den Gerichten, und es wird eine ganze Weile dauern, bis soziales Unrecht, behördliche Inkompetenz und Beugung unserer Grundrechte ein Ende haben - aber das alles wird ein Ende haben!
Allgemeines zum Benehmen von Sachbearbeiter in (Sozial-)Behörden
Zwar sind Sachbearbeiter in Behörde auch nur Menschen, und wenn sie morgens aufm Klo hocken, müssen sie die Knie genauso krumm machen, wie wir alle anderen auch
Aber: manche meinen, sie seien etwas Besseres, weil sie "bei Behördens" arbeiten oder vielleicht sogar Beamte sind.
Deshalb geschieht es quer durch unser Land jeden Tag an vielen Orten immer wieder, daß sich Mitarbeiter von Behörden gegenüber Erwerbslosen eine Menge an Unverschämtheiten und Frechheiten herausnehmen, zu denen sie nicht berechtigt sind.
Dabei suchen sich die Mitarbeiter in diesen (und auch anderen) Behörden gerne Leute aus, die
a.) stets alleine vorsprechen
b.) durch ihre Fragen zeigen, daß sie keine Sachkunde haben
c.) schüchtern und ängstlich auftreten
d.) schlecht oder gar nicht Deutsch können
e.) ganz oder teilweise nicht lesen und schreiben können
f.) "anders aussehen", also z.B. dunkle Haut haben, oder bestimmte Frisuren haben usw.usw.
Dabei kommt hinzu, daß so macher Mitarbeiter in einer Behörde erst recht frech wird, wenn er/sie noch eine/n Kollegen/Kollegin im Raum dabeisitzen hat.
Allein aus den vorgenannten Gründen ist es daher wichtig,
a.)
daß man niemals alleine dorthin geht und ggf. bei Anwesenheit eines zweiten Sachbearbeiters dazu auffordert, mit dem "eigenen" Sachbearbeiter allein sprechen zu können - wobei man sich da nicht abwimmeln lassen darf, wenn man zu dem Gespräch jemanden mitgebracht hat, denn der Sachbearbeiter ist immer, was ich weiter unten noch näher ausführe, Zeuge für seine Behörde, und zwei anwesende Sachbearbeiter sind zwei Zeugen für ihre Behörde usw. usw.
b.)
daß man sich gründlich auf so ein Gespräch vorbereitet - am besten mit Hilfe der Bücher, die ich im Beitrag https://www.elo-forum.org/search/7830251.html benannt habe.
c.)
daß man immer daran denkt, daß man mit solchen Sachbearbeitern einfach nur Menschen vor sich sitzen hat, die "auch nur mit Wasser kochen" - und wenn das nicht hilft, sollte man sich die Leute eben auf dem Klo hockend vorstellen...
d.)
daß man, wenn man die deutsche Sprache nur schlecht oder gar nicht beherrscht, sich entweder und zusätzlich zur vorhandenen Begleitung einen Dolmetscher mitnimmt, dem man vertraut und der beide Sprachen sehr gut wörtlich und schriftlich beherrscht, oder aber den Sachbearbeiter auffordert, für solche Termine einen vereidigten Dolmetscher zur Verfügung zu stellen und auch zu bezahlen - vereidigte Dolmetscher deshalb, weil diese einen Eid darauf geleistet haben, nach bestem Wissen und Gewissen neutral und korrekt zu dolmetschen. Die Behörde ist im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufklärungsfristen (u.a. §§ 13-16 SGB I) verpflichtet, dafür zu sorgen, daß alle Informationen, die zu geben sie verpflichtet ist, vom Leistungsbezieher auch verstanden werden. Wenn kein Dolmetscher vorhanden ist, sollte man sich schriftlich bescheinigen lassen, daß man zum Termin zwar erschienen ist, ohne Dolmetscher aber nichts versteht, dies auch deutlich sagen und dann sofort gehen!!!
e.)
daß man das, was für die Fremdsprachler gilt auch für Leute in Anspruch nimmt, die nicht lesen und schreiben können - auch ihnen muß, ggf. mit sachkundiger vereidigter Hilfe, die von der Behörde zu stellen ist, verständlich gemacht werden, um was es geht.
f.)
daß man sich als ausländischer oder "ausländisch aussehender" oder "ausländisch klingender" Mitbürger Rassimus in welcher Form auch immer niemals gefallen lassen darf, und gegen solches Benehmen von Sachbearbeiter auf der Stelle durch Einschaltung des obersten Vorgesetzten knallhart vorgehen muß - und man nötigenfalls mit der/den Person/en, die einen begleitet/begleiten, sofort zu einem Anwalt geht, der Strafanzeige gegen den/die rassistisch auftretenden Sachbearbeiter erstattet und eine geharnischte Dienstaufsichtsbeschwerde an den Vorgesetzten und an die, der Behörde vorgesetzte Dienststelle (z.B. Landessozialministerium) schreibt.
Fazit:
Wenn man also gut vorbereitet und ohne Angst, sondern vielmehr selbnstbewusst und höflich, trotzdem aber konsequent zu einem Termin geht, und man eine, zudem möglichst sachkundige Begleitung dabei hat, wird man erleben, wie freundlich und normal manche vorher echt derbe auftretenden Sachbearbeiter sich plötzlich benehmen können - also geht man allein schon deshalb nicht alleine und nicht unvorbereitet zu Terminen mit Behörden - oder Vermietern, Banken, Arbeitgebern oder sonstigen Leuten, mit denen man Ärger hat. Man kann aber auch Glück haben, und landet bei einem/einer Sachbearbeiter/in, der/die Mensch geblieben und daher höflich, freundlich und korrekt ist - doch sowas ist heutzutage leider selten...
Rechtliches - oder: warum man stehts mit Begleitung zur (Sozial-)Behörde gehen sollte
Bei Gesprächen mit Sachbearbeitern einer Behörde, die in der Behörde, aber auch woanders stattfinden können, muß man sich immer vor Augen halten, daß diese Sachbearbeiter stets Zeugen für ihre Behörde sind und man, wenn man alleine mit ihnen redet, Gefahr läuft, im Falle eines Rechtstreits vor Gericht erleben zu müssen, wie die Sachbearbeiter als Zeugen ihrer Behörde ganz was anderes erzählen, als tatsächlich besprochen worden war. Die Unwissenheit darüber nutzen alle Behörden weltweit aus, um bei Problemen den betroffenen Bürger in die Pfanne hauen zu können.
Also nochmal kurz und knapp:
1.
Die Behörde ist immer die eine (Streit-)Partei, und man selbst als Leistungsbezieher ist die andere (Streit-Partei).
2.
Sachbearbeiter von Behörden sind immer Zeugen für ihre Behörde - ganz egal, was sie erzählen, werden sie immer das Interesse ihrer Behörde und ihre Dienstanweisungen befolgen - und heutzutage, in Zeiten grundgesetzwidriger Gesetze wie dem SGB II auch nicht davor zurückschrecken, durch unwahre Angaben das Recht zugunsten ihrer Behörde zu beugen...
3.
Dagegen kann man sich nur schützen - und hat dann im Falle eines Rechtstreites vor Gericht "bessere Karten" - wenn man nie alleine zu Terminen geht, sondern gut vorbereitet und mit einer, möglichst sachkundigen Begleitung, wobei hier zu wissen ist, daß man immer das Recht auf eine Begleitung durch ein Person des Vertrauens hat, und zwar gemäß § 13 Abs 4 SGB X (Beistand). Wir hier im Verein handhaben das zudem so, daß wir den Beistand, der da mit einem Betroffenen zur Behörde geht, immer mit mehreren Vereinsmitgliedern begleiten - denn der Verein kann frei bestimmen, wieviele seiner Organe (Mitglieder) er schickt, und die Behörde kann dagegen gar nichts machen, denn das Gesetz unterscheidet nicht zwischen normalen und juristischen Personen. Natürlich sollten sich die Begleiter/Zeugen ordentlich benehmen, keinerlei Aufstand machen, nicht diskutieren oder herumalbern, sondern vielmehr das Gespräch zwischen Betroffenem, Beistand und Sachbearbeiter schweigend mitverfolgen und natürlich schriftlich mitprotokollieren, so daß man direkt nach dem Termin ein Gedächtsnisprotokoll anfertigen kann, das die gesamte Begleitung unterschreibt, so daß man etwas schriftliches hat, falls der/die Sachbearbeiter meinen, ggf. vor Gericht etwas anderes erzählen zu können als das, was tatsächlich besprochen wurde.
Woher Begleitung nehmen? Wie kann man sich organisieren?
Viele Erwerbslose meinen, daß sie niemanden hätten, der/die sie begleiten könne - weil sie in ihrem Freundeskreis nicht herumfragen, oder sich das nicht trauen. Manche Erwerbslose tun das deshalb, weil sie gegenüber ihren Freunden und Bekannten verschweigen, daß sie erwerbslos sind. Ich halte das für dumm, meine Freunde und Bekannten z.B. wissen alle, was bei mir los ist, und die, die meinen, darüber meckern oder stänkern zu müssen, sind ganz schnell keine Freunde mehr - sie können mich vielmehr am Arsche lecken (zitiert frei nach Götz von Berlichingen
Verwandte kann man zur Not auch mal mitnehmen - aber Verwandte gelten vor Gericht nicht als "vollwertige" Zeugen aufgrund des Verwandschaftsverhältnisses. Deshalb bitte immer nur Leute fragen, mit denen man nicht "verwandt oder verschwägert" ist, wie es vor Gericht immer so schön heisst.
Eine gute Möglichkeit, Gleichgesinnte zu finden, die sich dann gegenseitig helfen, sind Erwerbslosen-Initiativen, von denen es eine ganze Menge in Deutschland gibt, Adressen siehe bitte folgender Beitrag hier im Forum: https://www.elo-forum.org/search/7830251.html
Außerdem kann man selbst mit Gleichgesinnten eine Erwerbslosen-Initiative gründen - am besten in der Rechtsform des sogenannten eingetragenen Vereins (e.V.), was bedeutet, daß dieser Verein im amtlichen Vereinsregister der Gemeinde oder Stadt eingetragen wird, in der man ansäßig ist. Eingetragene Vereine sind juristische Personen und diese Rechtsform eignet sich gerade für Erwerbslosen-Initiativen sehr gut, denn dann hat die Behörde mit dem Verein zu tun, und nicht mit juristisch gesehen einzelnen Personen. Wie man Vereine gründet, kann man im Internet nachlesen - Google (oder andere Suchmaschinen) helfen da mit dem Suchwort "Verein gründen" weiter. Zudem ist das Gründen eines Vereins nicht weiter schwierig und lässt sich, wie alles andere auch im Leben, erlernen.
Eine weitere, extrem wichtige und sinnvolle Möglichkeit, die eigene Lage nachhaltig zu verbessern, ist es, neben dem Erwerb von Sachkunde und dem Suchen von Gleichgesinnten auch Ordnung in die eigenen Papiere zu bringen. Haltet Euren "Papierkram" mit den Behörden (und mit allem anderen natürlich auch) stets ordentlich oder ordnet ihn endlich (!), lasst Euch nötigenfalls dabei helfen und lasst Euch alles, was in einem Gespräch bei der Behörde zugesagt wird, immer schriftlich mit Behördenstempel und Unterschrift geben, und heftet auch das stets ordentlich ab. Nicht mündlich, nicht glauben, sondern schriftlich auf Briefbogen der Behörde mit Stempel und Unterschrift. Immer, ohne Ausnahme! Ist ein Sachbearbeiter zu faul, Euch etwas schriftliches zu geben, bleibt stur und eben solange in seinem Büro sitzen, bis er Euch das, was er Euch zuvor mündlich zugesichert hat, auch schriftlich gibt, und zwar in der vorgenannten Weise.
Um Ordnung in die Papiere zu bekommen, benötigt Ihr, je nach Menge Eures "Papierkrams", einen oder mehrere Aktenordner, mehrere Einlegeregister (das sind die Pappen zwischendrin, die man selbst beschriften kann, oder z.B. mit Alphabet-Aufdruck), einen Locher und einen sogenannten Hefter, um Papiere zusammen zu heften (im Volksmund auch "Büro-Tacker" genannt). Fragt Freunde oder Verwandte, die z.B. in Büroberufen tätig sind, die wissen meist, wie man Ordnung in die Papiere bringt. Es gibt da so einen naseweisen Spruch: "Ordnung ist das halbe Leben!" - für Erwerbslose kann Ordnung das ganze Leben, und Unordnung das totale Chaos und Verlendung bedeuten. Denkt mal darüber nach.
Bekommt Ihr Post von der Behörde, und versteht Ihr nicht, was da drin steht, wendet Euch bitte umgehend (weil da meistens Fristen laufen) an eine Erwerbslosen-Initiative oder gleich an einen Anwalt. Lasst Schreiben der Behörden nie ungelesen liegen, und sitzt sowas auch nicht etwa aus in der Hoffnung, es würde sich schon von selbst klären. Das geht meistens postwendend zu Eurem Nachteil in die Hose! Und wenn es zu spät ist, wenn Fristen abgelaufen sind, gibt es nur sehr wenige Möglichkeiten, noch etwas zu machen - also bitte nichts aussitzen, sondern sofort handeln!!!
Ok, soweit mal für heute, auch diesen Beitrag werd ich weiter pflegen und freue mich über jede nützliche Ergänzung von Euch, diese mir bitte als PN zusenden.
P.