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Nachfolgender Artikelbaum ist im Archiv des Experten-Forums von wer-weiss-was zum Thema "Arbeits- und Sozialamt" archiviert. Zu beachten: Es handelt sich um keine aktuelle Diskussion, daher kann auf die Artikel nicht mehr geantwortet werden.
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Anrechnung des Pflegegelds (M a e s t r i a, 23.5.2006 14:39)
Re: Anrechnung des Pflegegelds (N e l l y T h i j s s e n, 23.5.2006 21:14)
Re^2: Anrechnung des Pflegegelds (R ü d i g e r , B l a s e, 27.5.2006 14:18)
Re^3: Anrechnung des Pflegegelds (M i c h a e l, 5.6.2006 19:08)
Gesetzesänderung geplant! (N e l l y T h i j s s e n, 2.6.2006 09:17)
Titel: Anrechnung des Pflegegelds
Autor: M a e s t r i a
Datum: 23.5.2006 14:39 Uhr
Wird bei Berechnung des ALG 2 das Pflegegeld für ein Pflegekind
komplett als Einkommen angerechnet?
Titel: Re: Anrechnung des Pflegegelds
Autor: N e l l y T h i j s s e n
Datum: 23.5.2006 21:14 Uhr
Wird bei Berechnung des ALG 2 das Pflegegeld für ein
Pflegekind komplett als Einkommen angerechnet?
Hi,
die Frage tauchte hier neulich schon mal auf. In dem Fall der Fragerin neulich wollte die ARGE es voll anrechnen. Meines Erachtens nach wäre das aber rechtswidrig, weil das Pflegegeld für ein Pflegekind nicht nur für den Lebensunterhalt gedacht ist, sondern da ist auch ein Erziehungsbeitrag (oder wie sich das auch immer nennt) drin enthalten. Mein Tip: Setz dich vorab mit dem Jugendamt in Verbindung, das das Pflegekind vermittelt hat bzw. das Pflegegeld zahlt, und lass dir bescheinigen, wie sich dieses Pflegegeld zusammensetzt. Sollte es doch in voller Höhe angerechnet werden, Widerspruch einlegen!
Gruß
Nelly
Titel: Re^2: Anrechnung des Pflegegelds
Autor: R ü d i g e r , B l a s e
Datum: 27.5.2006 14:18 Uhr
Hallo,guten Tag! habe eine pflegebeduerftige mutter,pflegestuve2.bei mir hat das amt das gleiche versucht.habe mir gleich einen guten anwalt gesucht.aus dem Sozialgesetzbuch2 geht ganz klar hervor,das es nicht angerechnet werden darf.und zwar keinen cent.bekomme seit 4jahren volles pflegegeld.gruss:ruediger
Titel: Re^3: Anrechnung des Pflegegelds
Autor: M i c h a e l
Datum: 5.6.2006 19:08 Uhr
Hallo,guten Tag! habe eine pflegebeduerftige
mutter,pflegestuve2.bei mir hat das amt das gleiche
versucht.habe mir gleich einen guten anwalt gesucht.aus dem
Sozialgesetzbuch2 geht ganz klar hervor,das es nicht
angerechnet werden darf.und zwar keinen cent.bekomme seit
4jahren volles pflegegeld.gruss:ruediger
hallo Ruediger,
das ist aber nicht das Pflegegeld nach SGB 11, was du meinst, hier war vom Pflegegeld für Pflegekinder die Rede, das ist was ganz anderes.
LG Michael
Titel: Gesetzesänderung geplant!
Autor: N e l l y T h i j s s e n
Datum: 2.6.2006 09:17 Uhr
Hi,
bisher fehlte offensichtlich eine konkrete Regelung im SGB II.
Im "Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende", das zum 01.08.2006 in Kraft treten soll, wird dem § 11 (Zu berücksichtigendes Einkommen) ein neuer Absatz 4 angefügt:
"Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 wird der Teil des Pflegegeldes nach dem Achten Buch, der für den erzieherischen Einsatz gewährt wird,
1. für das erste und zweite Pflegekind nicht,
2. für das dritte Pflegekind zu 75%
3. für das vierte und jedes weitere Pflegekind in voller Höhe berücksichtigt."
(Hervorhebung von mir). Man muss also nachweisen, wie hoch der Anteil für den erzieherischen Einsatz ist, der in dem Pflegegeld enthalten ist. Dieser wird dann bei bis zu 2 Pflegekindern nicht als Einkommen angerechnet.
Gruß
Nelly
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