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Hallo zusammen!
Ich bin seit Januar arbeitslos, habe allerdings schon seit Jahren neben meiner Hauptbeschäftigung zusätzlich einen Minijob ausgeübt.
Als ich meinen Antrag für ALG 1 abgegeben habe, war auch das Formular meines Nebenverdienstes ausgefüllt dabei.
Ich bekomme jetzt ALG 1 ja, allerdings wurde die Nebenverdienstbescheinigung nachgefordert, die ich ja schon abgegeben habe.
Ich wieder zum AG meines Minijobs und habe die Bescheinigung nochmal ausfüllen lassen.
Danach ein weiteres Schreiben: Ich sollte die Gehaltsabrechnungen meiner Nebentätigkeit der letzten 12 Monate nachreichen ( vom 01.01.2017- 31.12.2017, auch das habe ich getan.
Jetzt bekam ich wieder ein Schreiben mit der Aufforderung, die Lohnabrechnungen vom01.01.2018-30.04.2018 einzureichen + *Achtung*: die Nebenverdienstbescheinigung.
Ich hab gedacht, die verkackeiern mich und habe dann nur die Gehaltsabrechnungen geschickt.
Nun wurde ich nochmal angeschrieben und aufgefordert, die Bescheinigung einzureichen, da sonst die Höhe des ALG 1 nicht berechnet werden könne.
1. Verdiene ich jeden Monat die vollen 450 Euro, was man den Gehaltsabrechnungen ja entnehmen kann.
2. Darf, wer nachweisen kann, dass er 1,5 Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate einer Nebentätitigkeit nachgegangen ist, den Betrag Anrechnungsfrei dazuverdienen. Worauf die Bundesagentur mich selber aufmerksam gemacht hat aber das nur am Rande.
3. Hat die Bundesagentur nun vom 01.01.2017 bis heute alle Gehaltsabrechnungen vorliegen und sie können ohne die Nebenverdienstbescheinigung nicht berechnen, was mir an ALG 1 zusteht?
Bin ich verpflichtet, trotzt aller vorliegenden Gehaltsabrechnungen zum 3. an meinen AG heranzutreten?
Nein, ich habe keine Kopien gemacht
Ich bin seit Januar arbeitslos, habe allerdings schon seit Jahren neben meiner Hauptbeschäftigung zusätzlich einen Minijob ausgeübt.
Als ich meinen Antrag für ALG 1 abgegeben habe, war auch das Formular meines Nebenverdienstes ausgefüllt dabei.
Ich bekomme jetzt ALG 1 ja, allerdings wurde die Nebenverdienstbescheinigung nachgefordert, die ich ja schon abgegeben habe.
Ich wieder zum AG meines Minijobs und habe die Bescheinigung nochmal ausfüllen lassen.
Danach ein weiteres Schreiben: Ich sollte die Gehaltsabrechnungen meiner Nebentätigkeit der letzten 12 Monate nachreichen ( vom 01.01.2017- 31.12.2017, auch das habe ich getan.
Jetzt bekam ich wieder ein Schreiben mit der Aufforderung, die Lohnabrechnungen vom01.01.2018-30.04.2018 einzureichen + *Achtung*: die Nebenverdienstbescheinigung.
Ich hab gedacht, die verkackeiern mich und habe dann nur die Gehaltsabrechnungen geschickt.
Nun wurde ich nochmal angeschrieben und aufgefordert, die Bescheinigung einzureichen, da sonst die Höhe des ALG 1 nicht berechnet werden könne.
1. Verdiene ich jeden Monat die vollen 450 Euro, was man den Gehaltsabrechnungen ja entnehmen kann.
2. Darf, wer nachweisen kann, dass er 1,5 Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate einer Nebentätitigkeit nachgegangen ist, den Betrag Anrechnungsfrei dazuverdienen. Worauf die Bundesagentur mich selber aufmerksam gemacht hat aber das nur am Rande.
3. Hat die Bundesagentur nun vom 01.01.2017 bis heute alle Gehaltsabrechnungen vorliegen und sie können ohne die Nebenverdienstbescheinigung nicht berechnen, was mir an ALG 1 zusteht?

Bin ich verpflichtet, trotzt aller vorliegenden Gehaltsabrechnungen zum 3. an meinen AG heranzutreten?
Nein, ich habe keine Kopien gemacht
