Warum eine Empfangsbestätigung so wichtig ist

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Gast
Mein Schützling hatte seinen Weiterbewilligungsantrag am 29.09.2011 im Rathaius gegen Empfangsbestätigung abgegeben und weiter leiten lassen.

Nun per mail nachgefragt, warum Bescheid noch nicht da ist...
ich zitiere aus der Antwortmail:

Es liegt kein Weiterbewilligungsantrag vor.

Also nochmal hingeschrieben:

Wieso liegt kein Weiterbewilligungsantrag vor?

Ich habe eine Eingangsbestätigung am 29.09.2011 auf der Kopie meines Antrages erhalten! (Lasse ich mir immer sicherheitshalber geben)

Also: Bitte den Antrag suchen - und mein Geld umgehend anweisen!

Für Kosten, wenn meine Daueraufträge mangels Zahlungseingangs nicht ausgeführt werden können, werde ich das JC haftbar machen!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort kam gerade:

Leider liegt mir keine Telefonnummer von Ihnen vor.


Ihr Weiterbewilligungsantrag ist leider nicht auffindbar.

Als Lösung möchte ich Ihnen vorschlagen, am Montag, den 31.10.2011, um 14.00 Uhr bei meiner Kollegin XXXXXXXX - in der Schwieberdinger Str. 58, 71638 Ludwigsburg, Zimmer XXX– einen Termin wahrzunehmen.

Bitte bringen Sie zu diesem Termin nochmals eine Kopie des Weiterbewilligungsantrages mit und unterschreiben diesen. Sie bekommen dann die Leistungen für den Monat November in bar von Frau XXXXX ausgezahlt.


Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie mit dieser Lösung einverstanden sind und ob Sie den Termin wahrnehmen können.


Mit freundlichen Grüßen

Ob das ohne Hinweis auf die Eingangsbestätigung, die ja vorgewiesen werden kann, so gelaufen wäre?
 
Ja Kiwi, das ist immer mein Satz "Alles was man schriftlich hat!"

Ohne Empfangsbestätigung geht auch bei mir garnix!

Kann nur hoffen das recht viele diesen Beitrag lesen!!!
 
Antrag auf Fahrtkosten zu diesem Termin formlos stellen, und auch auf die sofortige Barauszahlung bestehen.
Denn, dieser Lösungsvorschlag ist eine Einladerung, Fahrtkosten müssen also erstattet werden zumal ja der Fehler vom JC gemacht wurde.

Überleg mal ob Du die Kosten für einen Bestand nicht auch gleich mit beantragst.
 
Antrag auf Fahrtkosten zu diesem Termin formlos stellen, und auch auf die sofortige Barauszahlung bestehen.

Der Antrag wird zu Protokoll gegeben :biggrin:


Denn, dieser Lösungsvorschlag ist eine Einladerung, Fahrtkosten müssen also erstattet werden zumal ja der Fehler vom JC gemacht wurde.

Sehe ich genauso

Überleg mal ob Du die Kosten für einen Bestand nicht auch gleich mit beantragst.

Brauche ich nicht überlegen: Tue ich immer - und wurde bisher auch bei Einladungen gewährt :icon_smile:
 
Es soll Leute geben, die Kopieren ihre Anträge nichtmal. Meiner Meinung nach ist nichtnur die Empfangsbestätigung wichtig, auch die Kopie an sich ist wichtig.

Man weiss ja nicht was für Tricks die sich einfallen lassen...



So nun aber wirklich, gute Nacht! :icon_mued:
 
ich kopiere immer - bzw. scanne/fotografiere ab - trau schau wem!
alles was in irgendeiner Form wie auch immer an meine Arge /JC des Grauens geht - grundsätzlich wird alles immer dokumentiert + und abgespeichert - bin mittlerweile (nennt mich paranoid oder wie auch immer) gebranntes Kind - und habe sogar immer noch eine extra Kopie auf einer externen Festplatte + USB Stick - und das nicht nur aufgrund des letzten Absturzes meines PCs
 
Es soll Leute geben, die Kopieren ihre Anträge nichtmal. Meiner Meinung nach ist nichtnur die Empfangsbestätigung wichtig, auch die Kopie an sich ist wichtig.

Stimmt, deshalb rate ich ja immer, sich eine Eingangsbestätigung auf die Kopie geben zu lassen!
Habe die Kopie mit Empfangsbestätigung drauf nun eingescannt, ausgedruckt und am Montag wird sie gegen Geld getauscht :)
 
Zitat von Bearbeiter Schoch aus aktuellem Kommentar Münder zu § 37 SGB II Randnummer 31:

" Von Betroffenen wird berichtet, dass die Annahme von unvollständigen Anträgen verweigert wird, wenn ihnen nicht alle aus Sicht der Behörde erforderlichen Unterlagen beigefügt sind, schriftliche Anträge - aber auch antragsbegründende - nicht mehr auffindbar seien, Leistungen infolge dessen nicht oder verspätet nach erneuter Antragstellung erbracht werden.

Betroffene und ihre Vertreter (z.B. Erwerbsloseninitiativen) bedienen sich deshalb zunehmend eines Begleitdienstes (nicht nur) bei der Antragstellung, da es ihnen obliegt , den Nachweis der Antragstellung und des Zeitpunktes zu führen.

Die Weigerung der Entgegennahme - offenbar des schriftlichen Antragsvordruckes - und zugleich die Beschränkung von Zahlungen durch die BA (DH-BA 36.8) ist rechtswidrig. Unter DH-BA 37.2 findet sich allerdings der Hinweis, dass der bei unzuständigen Leistungsträger gestellten Antrag gemäß § 16 Abs. 2 SGB I unverzüglich weiterzuleiten ist - obwohl er nach DH-BA 36.8 nicht angenommen werden darf....."

un zu Randnummer 33:

"Teilweise werden Antragsrücknahmen fingiert ("Sollten Sie sich bis........die angeforderten Unterlagen nicht eingereicht haben, betrachte ich Ihren Antrag als erledigt.") , obwohl er entschieden werden muss."

Eine "diplomatische Wortwahl" vertretend für die vielen anderen geschilderten Erlebnisse von Betroffenen hier im Forum - die meisten sind dann wohl doch nicht "paranoid"..........ein Armutszeugnis für das Vertrauensverhältnis zu einer Behörde!!
Aber was macht man nicht alles wenn man etwas einsparen will........

siehe hier auch allgemein dazu hier im Forum (lesenwert) :

(Stichwort: "Durch das über lange Zeit praktizierte fehlerhafte Verwaltungshandeln hat sich bei den Betroffenen ein signifikanter Vertrauensverlust eingestellt." )

https://www.elo-forum.org/linke-hartz-iv/77350-udsching-vernichtendes-urteil-hartz-iv.html
 
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