Hallo Friedwohl,
wir sind eigentlich schon wieder angekommen, wie in deinem ersten Thema.
Du liest gar nicht nach was man dir schreibt und driftest immer mehr von deiner eigentlichen Frage ab ...
Die Schilderungen deiner Pflegeaufgaben und was du so anstellst, damit es deiner Frau "gut gehen" soll, lassen mir (und wohl auch vielen Anderen Lesern) schon wieder "die Haare zu Berge stehen" ...
Wie kann man eine Rotlichtlampe auf eine Chouch stellen, das ist gefährlicher Wahnsinn aber keine verantwortungsvolle Betreuung.
Du hast ja bereits geschildert, dass ihr offenbar gar keine
HILFE WOLLT von einem Pflegedienst, was dich ja auch entlasten würde ... das hat aber mit deiner Frage hier
ALLES NICHTS zu tun.
Zum Thema Pflege und Betreung und derer Nachweisbarkeit....
Wie bitte soll ich eine 24 Std lange Notwendigkeit einer Betreung nachweisen?
Dazu würde zunächst mal gehören, dass du
SELBER Arbeits-
FÄHIG (also nicht mehr
AU ) bist, dann wäre gemäß § 10
SGB II die Frage zu beantworten, ob du mit der Pflege deiner Frau schon "ausgelastet" bist.
Dabei richten sich die
JC nach dem bewilligten Pflegegrad (aktuell 3) und entscheiden, ob du noch einige Stunden berufstätig sein könntest, trotz der Pflegeaufgaben.
Im Moment steht deine Erwerbsfähigkeit (wegen der langen
AU ) bei der
DRV auf dem Prüfstand und dafür möchte die
DRV gerne eine Reha durchgeführt haben ...
Du brauchst dem
JC also im Moment
GAR NICHTS beweisen, was die Pflege deiner Frau angeht, weil du sowieso nicht arbeitest / nicht vermittelbar bist (wegen deiner eigenen
AU ).
Man könnte auch feststellen, deine Frage ist völlig überflüssig weil sie aktuell gar nicht zur Debatte steht.
Ich weiß das mir hier keiner helfen kann...außer vielleicht.....
aber ich bin dankbar für jegliche Anregung und einen guten Tip...wie meine Frau und ich in Würde weiterleben dürften und können...dafür Danke
Wer soll dir das hier beantworten können, was verstehst du darunter "in Würde" weiterleben zu dürfen ... aktuell sehe ich dein Leben (und das deiner Frau) schon als Fremde für völlig Chaotisch an, du hast doch gar keinen "Plan mehr" ...
Wir haben so fast alles verloren an Zukunft und Träume, wir haben jetzt nur uns, das Heim und das Auto.....und ich befürchte...da wollen Sie mir nun auch noch ran...
WER will da ran, ich sehe aktuell Niemanden, der dir Heim und Auto nehmen will ...
Ich habe eigentlich nur Angst..nicht um meine Person,,aber was soll meine Frau noch ertragen müssen...
Im Moment muss sie vor Allem
DICH ertragen in deinem Gefühls-Chaos, ich glaube was sonst so in der Welt passiert bekommt sie gar nicht mehr richtig mit ... so kommt es jedenfalls aus deinen Schilderungen rüber ...
Du bist völlig überfordert mit der ganzen Situation und bist aber nicht bereit dir / euch wirklich helfen zu lassen ...
Nun gut...kommen wir mal wieder auf das Thema zurück, den Ursprung meiner Frage im Thread.
Die Frage ist geklärt, die ist überflüssig ... §10
SGBII ist aktuell für dich gar nicht relevant, da man nicht vor hat, dich in Arbeit zu vermitteln.
Ich weiß gar nicht womit ich besser gestellt bin....
EM-Rente.........oder Harz 4 ...
Grundsicherung , weil
ich bin ja erst 48 und meine volle EM-Rente liegt so knapp bei 1370 Euro vor Steuer...
Das ist eine
GANZ ANDERE Frage ...
Du kannst dir nicht aussuchen was du "besser" finden würdest,
Hartz 4 gibt es
NUR solange man gesetzlich noch als Erwerbsfähig gilt und
NICHT mehr wenn die
DRV eine EM-Rente bewilligt weil das nicht (mehr) der Fall ist ...
Die ca. 1370 € sind vor Abzug der Versicherungen (
KK und Pflegekasse = Minus ca. 10 % = Netto-Rente ca. 1233 € Auszahlung von der
DRV ) und nicht "vor Steuern", darum muss man sich als Rentner im Folgejahr selber kümmern und eine Einkommensteuer-Erklärung beim Finanzamt einreichen.
Die prüfen dann ob auf die Rente auch Steuern zu entrichten sind, was bei 2 Personen und dem Betrag eher unwahrscheinlich ist.
Trotzdem klingt das doch gar nicht so wenig, ich bekomme nach fast 40 Jahren Arbeit weniger als 1000 € Rente im Monat.
Wo ist da der Unterschied zur
Grundsicherung in Anbetracht der Vorzüge Sozialer Leistungen....Rundfunk, Miete usw.
Tja, Rundfunk und Miete müssen wir natürlich
ALLES selber zahlen aus unseren Renten ... da gibt es
NIX (mehr) dazu, außer jetzt das Pflegegeld (bei Pflegegrad 2) für Männe seit letzten August.
Je nach Höhe eurer Wohnkosten könnte noch Wohngeld dazu beantragt werden, als Zuschuss (Lasten-Ausgleich) zu Wohneigentum gibt es das auch.
Kann das immer noch nicht reichen für euch beide, dann musst du zum Sozial-Amt (
SGB XII) und dort Zuschüsse für dich und deine Frau beantragen, da wird man auch wieder von der Rundfunk-Gebühr befreit, wenn ein Leistungsanspruch tatsächlich besteht.
Die "Vermögensregeln" sind allerdings noch strenger als beim
JC und Hartz- 4- Bezug, aber man muss nicht mehr arbeiten gehen ...
Ich habe diese Parteien nicht gewählt die solche Gesetze gemacht haben..........Ich weiß gar nicht womit ich besser gestellt bin?...
Danach fragt dich auch keiner, wen du gewählt hast und wie du "besser" dastehen könntest, ist auch nicht "Wünsch dir was" ...
Unabhängig vom Ausgang der Reha,,,,,was wäre eigentlich optimal für meine Frau und mich?
Genau davon wird aber eure weitere (finanzielle) Zukunft sehr abhängig sein, schätzt man dich dort als Erwerbsfähig ein bleibt alles wie es ist, das
JC muss weiterzahlen, du bleibst (vermutlich) weiter
AU und steckst weiter im Chaos mit deiner lieben Frau.
Meint man (in der Reha) du bist Erwerbsgemindert (voll oder teilweise) und die
DRV sieht das letztlich auch so, bekommst du einen EM-Rentenbescheid (nicht sofort aber bald) und bist eventuell weg vom
JC oder musst dafür (zusätzlich) zum Sozial-Amt damit es für Alles reichen kann.
Dann werden die Finanzen von den Ämtern neu geregelt ... ob das dann die "Würde" bringt, die du dir so wünschen möchtest kann ich nicht beurteilen ...
Wir kommen gerade so aus, mit unseren EM-Renten und würden auch von
KEINEM Amt mehr was bekommen wenn es
NICHT so wäre ... wir überschreiten da schon überall knapp die "erlaubten" Einkommensgrenzen.
Aber wir haben unsere
RUHE und damit wohl auch unsere Würde zurück, obwohl wir uns die nie haben komplett nehmen lassen ... von
KEINER Behörde.
Was deinen
AG betrifft ist eine Reha kein Kündigungsgrund, zum Aufhebungsvertrag und den Folgen für deinen Anspruch auf
Hartz 4 habe ich mich oben schon geäußert.
Beim
JC gibt es auch
KEINE Verhandlungsbasis dafür, eine Abfindung wird
IMMER VOLL angerechnet solange man dort Leistungen bezieht.
Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung, du hast keinen besonderen Kündigungsschutz durch Schwerbehinderung oder Gleichstellung, also kann dein
AG dich jederzeit fristgerecht kündigen, warum soll er dir das noch finanziell "versüßen" müssen ???
Auch einen Gleichstellungsantrag muss man richtig stellen, dann klappt das auch, es muss aber auch möglich sein (wenigstens theoretisch) irgendeine Tätigkeit beim
AG wieder aufzunehmen, die man trotzdem noch ausüben könnte.
Wenn das
NICHT der Fall ist wird die Gleichstellung immer abgelehnt, man kann keinen
AG zwingen dich zu behalten wenn es dort keine (mit deinen Behinderungen) machbare Arbeit mehr für dich gibt.
Bekommst du mit
GdB 50 den Schwerbehinderten-Ausweis vom Versorgungsamt ist das natürlich was Anderes, dann braucht der
AG trotzdem erst die Zustimmung vom Integrationsamt (die wird er dann im Zweifel aber auch bekommen wenn es nachweislich keine Einsatzmöglichkeiten mehr gibt für dich).
Das gilt übrigens schon ab 3 Wochen nach Antragstellung (beim Versorgungsamt) auf erneute Prüfung der Schwerbehinderten-Eigenschaft, dann bleibt eine Kündigung "schwebend unwirksam" bis das Versorgungsamt dazu entschieden hat.
Bei der Antragstellung kannst du dir gerne vom Sozialdienst in der Reha-Klinik helfen lassen, den Termin beim
AG würde ich auch absagen ...
EGAL was der gerade wirklich von dir will ...
MfG Doppeloma