Warum eigentlich Reha, wenn § 10 SGB II - Sozialgesetzbuch eine Tätigkeit ausschließt?

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Friedwohl

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https://www.buzer.de/gesetz/2602/a37295.htm

Meine Frau Pflegrad 3..Höherstufung auf 4 beantragt, ich krank...warum muss ich denn eigentlich zur Reha, wenn das JC eine Tätigkeit für mich ausschließt?..

Zumutbarkeit....

die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.


Da mein Arbeitgeber nun Bescheid weiß, daß ich zur Reha muss, ladet er mich zu einem Gespräch ein...Es wird um einen Auflösungvertrag gehen, den ich unterschreiben soll, denke ich mal. Wie nun verhalten,


Nachtrag..was ich nun ersteinmal mache ist das ich den VDK und der IG Metal kündige....dann PKBH beantrage und einen guten Anwalt für Sozialrecht aufsuchen werde.
 
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Doppeloma

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Hallo Friedwohl,

zur besseren Orientierung für die User mal ein Link in dein altes Thema, sonst weiß ja keiner richtig worum es bei dir geht ... obwohl das dort eigentlich auch (fast) Keiner richtig verstehen konnte ... :icon_kinn:

https://www.elo-forum.org/schwerbeh...kein-ergebnis-em-rente-reichen-gutachten.html

Meine Frau Pflegrad 3..Höherstufung auf 4 beantragt, ich krank...warum muss ich denn eigentlich zur Reha, wenn das JC eine Tätigkeit für mich ausschließt?..

Ich denke du freust dich inzwischen sogar auf die Reha, die soll deiner Gesundheit dienen, was ja auch deiner Frau (zukünftig) dann in der weiteren Pflege zu Gute kommen wird.


Das ist ein ganz allgemeiner § des SGB II welche Kriterien zu beachten sind, wenn es im SGB II um die Vermittlung in Arbeit geht, JEDER dieser Ausschlüsse ist zunächst mal von den Betroffenen LE zu beweisen und dann wird zu entscheiden sein, welche Möglichkeiten der Vermittlung noch übrig bleiben könnten.

die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.

Nicht jede Pflege eines Angehörigen ist aber so aufwändig, dass man daneben nicht noch arbeiten gehen könnte, das ist konkret zu belegen, wenn man meint deswegen nicht arbeiten zu können.
Dann wird das JC entscheiden in welchem Rahmen man das berücksichtigen kann ... sofern du nicht selber gerade AU -Krank bist, dann nützt dir dieser § auch NIX ... :icon_evil:

Da steht nicht drin, dass der kranke Herr Friedwohl nicht arbeiten braucht weil seine Frau ein Pflegefall ist, mit aktuell Pflegegrad 3.
Dass die Pflege nicht anderweitig geregelt werden kann, hast du auch erst mal zu beweisen und mit deiner Reha hat das schon mal GAR NICHTS zu tun. :icon_evil:

Die Reha soll ja deine persönliche Erwerbsfähigkeit / Gesundheit erhalten oder wenigstens verbessern können ... oder eben eventuell in die EM-Rente führen, wenn das nicht mehr möglich scheint.
Wenn du selber "platt" bist, kannst du auch deine Frau nicht mehr ordentlich versorgen ... dann muss das ein Pflegedienst tun.

Bei anderen Betroffenen ist bereits (zeitweise) ein Pflegedienst beteiligt und dann kann der pflegende Angehörige auch (zumindest Teilzeit) arbeiten gehen, das entbindet also nicht "automatisch" von der "Arbeitspflicht" im SGB II.

Es ist mit den SB zu besprechen und zu beachten und bei Bedarf sind Lösungen zu finden, denn oberstes Gebot des SGB II ist die Aufnahme einer Arbeit, um mal wieder OHNE Amt leben zu können oder wenigstens den Leistungsbedarf zu verringern.

Wer selbst gesundheitlich dazu nicht mehr in der Lage ist, muss irgendwann (vor der Altersrente) EM-Rente beantragen und die DRV wird prüfen / entscheiden, ob das wirklich so ist, dafür sollst du ja die Reha machen.

Bestätigt diese Reha dass du nicht Erwerbsfähig bist (und die DRV stimmt zu) dann ist das JC NICHT mehr zuständig, sondern das Sozial-Amt (SGB XII) wenn deine Rente nicht reichen würde.

Dort verlangt dann Keiner mehr von dir, dass du arbeiten gehen sollst ... und du kannst ungehindert (sofern deine eigene Gesundheit wenigstens das noch erlaubt) deine Frau rund um die Uhr pflegen, das JC ist aber nicht das Sozial-AMT ... :icon_evil:

Da mein Arbeitgeber nun Bescheid weiß, daß ich zur Reha muss, ladet er mich zu einem Gespräch ein...

Wozu soll das Gespräch gut sein, das muss er dir ja mitteilen wenn du dort hin kommen sollst, wenn man AU geschrieben ist braucht man nicht zum AG , da ist man KRANK ...

Wenn der dir ansonsten was mitteilen will, gibt es auch dafür den Postweg ...

Es wird um einen Auflösungvertrag gehen, den ich unterschreiben soll, denke ich mal. Wie nun verhalten,

Du "denkst" nicht, du schaust aktuell in die Glaskugel, einen "Auflösungsvertrag" muss Niemand unterschreiben wenn er das nicht will, bist du nicht auch Schwerbehindert ???

Dann soll er doch versuchen dich zu kündigen wenn er dich los werden will, da muss das Integrationsamt aber zustimmen ... Für die "freiwillige" Aufgabe eines Arbeitsplatzes kannst du sanktioniert werden, das bedeutet 30 % weniger Geld vom Amt für volle 3 Monate.

Das sollte also indiskutabel sein für dich, eine Reha ist KEIN Grund einen solchen Vertrag zu unterschreiben, das Arbeitsverhältnis ruht weiter, wie bisher auch wegen deiner AU -Bescheinigung.

Sollte er dir eine Abfindung anbieten wollen, ist auch Vorsicht geboten, das wird beim JC ALLES als "einmalige Einnahme" angerechnet, bei einer höheren Summe wird das JC die kompletten Leistungen einstellen, bis du am SGB II-"Schonvermögen" angekommen bist damit.

Es bringt dir also aktuell NUR Nachteile dich darauf einzulassen, ich würde das Gespräch absagen und bei Bedarf um schriftliche Informationen bitten, es geht dir gesundheitlich nicht gut genug für Gespräche in der Firma ...

Nachtrag..was ich nun ersteinmal mache ist das ich den VDK und der IG Metal kündige....dann PKBH beantrage und einen guten Anwalt für Sozialrecht aufsuchen werde.

Und was genau soll der dann für dich tun können ???

Aus dem VDK kommst du erst zum 31.12. endgültig raus, da endet das laufende Beitragsjahr.
Bei der Gewerkschaft weiß ich das nicht genau aber ich sehe im Moment auch KEIN Rechtsproblem, wo die dir bei helfen könnten ???

Was bitte soll PKBH sein ???

Ich kenne nur Beratungs-Hilfeschein (für vorgerichtliche anwaltliche Beratung) oder Prozesskosten-Hilfe (PKH ) wenn man einen Prozess am Sozialgericht führen muss mit Anwalt ...

Ohne aktuelles / akutes Rechtsproblem bekommst du NICHTS davon, da kann dir ein Anwalt für Sozialrecht auch nicht weiterhelfen ... :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
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Fairina

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Und wenn du es immer noch nicht kapierst: Nicht der JC -Arzt entscheidet ob du arbeiten kannst sondern die DRV .
 

Friedwohl

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@ Doppeloma

Letztes Jahr hatte ich bereits zwei Gespräche mit der Personalabteilung als ich noch Krankengeld bezogen habe vor Aussteuerrung.
Dort wurde mir bereits süffisiant mitgeteilt, daß dieses große Unternehemen keinen Platz für einen " Behinderten" hat und ich einen Arbeitsvertrag für genau das habe, was ich in den letzten 22 Jahre gemacht habe...Conti Schichtarbeit am Ofen eines Stahlunternehemens...Eine andere Tätigkeit wäre nicht möglich. Schon im letzten Jahr hat mir die Personalabteilung mit einem Auflösungsvertrag " gedroht"...und wäre mir Behilflich bei Antragsstellung zu einer EM-Rente.
Da ich nun in Reha gehe( und ich freu mich echt mal wieder über freie Luft).....mußte ich meinem Arbeitgeber Unterlagen der DRV zukommen lassen. Jetzt wissen Sie das ich in Reha gehe, und jetzt soll ich zu einem Gespräch...ich bin AU ....und die Glaskugel in die ich schaue sagt mir...die wollen mich so schnell wie möglich loswerden.....

Und dann möchte ich folgendes zur Pflegesituation sagen....Ich pflege meine Frau nicht 24 Stunden um die Uhr, ich muss Sie betreuen um sämtliche Schäden und Unfälle zu vermeiden...Stürze, Erstickungen durch Schluckprobleme, Inkontinenz durch Harn und Kot....Was passiert bei Kabelbrand, Feuer usw....und ich bin nicht da?
 
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Fairina

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Ja und? DU MUSST KEINEN Aufhebungsvertrag unterschreiben. Lass den AG doch wie Rumpelstilzchen herum springen. Zwingen kann man dich nicht und wenn du das trotzdem tust, dann ist dir nicht mehr zu helfen. Aber ich würde ggfls. über eine mehr als gute Abfindung und ordentlicher Kündigung nach Reha usw. mich informieren bei einem Arbeitsrechtsanwalt.
 

Friedwohl

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@ Farina

Danke.....ganz so blöd bin ich ja auch nicht..ich werde nicht einmal nach der Höhe der Abfindung fragen, weil der Arbeitgeber dann im Nachhineien Interessen von Seiten des Arbeitnehmers da legen könnte.....( als ob ich pokern würde) ich gehe in die Reha und die entscheiden was ich noch kann oder nicht....dann kann mich der Arbeitgeber immer noch kündigen....wird dann aber wohl teurer für ihn ...befürchte ich.

Ich bin da seit 22 Jahre...find ich frech von Ihm, zu versuchen als ob man blöd ist.....ich bin AU geschrieben...kann da leider nicht hingehen.....muss ich den Termin absagen?...was würdet Ihr machen....in solchen Sachen habe ich immer flatter in der Hose..ich hab keine Ahnung was ich jetzt machen soll....hingehen oder nicht.
 
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Warum sollte das teurer werden? Kein Arbeitgeber muss eine Abfindung zahlen, oder bist du unkuendbar, zum Beispiel aus einem Tarifvertrag heraus?
 

Friedwohl

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Nein...Unkündbar bin ich nicht.....Ich bin nicht einmal eines Behinderten Gleichgestellt.....Aber ich weis das es für mich in diesem Betrieb keinen Job mehr gibt und ich meine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr aufnehem kann...Dann kündigt mich mein Arbeitgeber ordentlich mit Fristen wegen Krankheit....dann habe ich doch aber auch Möglichkeiten etwas rauszuholen, oder?...gehe ich mit einem Händeschütteln?
Einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben würde mir doch Sperrzeiten einbringen, oder?
 
E

ExUser 2606

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Wenn Du nichtmal gleichgestellt bist, muss auch keine Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt werden. Ich denke, Du solltest mal einen Verschlechterungsvertrag stellen. Was hast Du fue einen GdB ?

Trotzdem gibt es nichts, was Deinen Arbeitgeber verpflichten würde, eine Abfindung zu zahlen. Ausser vielleicht eine Verkürzung der Kündigungsfrist.
 

Friedwohl

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derzeit 40 Punkte...danach ist aber einiges dazu gekommen was ich noch gar nicht angegeben habe...
Naja..wen mein Arbeitgeber nichts zu befürchten hat, warum dann einen Auflösungsvertrag ( Angebot 2017)
Warum jetzt ein Gespräch vor meinem Rehatermin?
Soll er sich doch mal relaxen.....wenn er nichts zu befürchten hat mich los zu werden...Dann verstehe ich denn ganzen Hype nicht.
Dann habe ich da 22 Jahre gearbeitet und gehe mit meiner Butterdose nach Hause....:icon_hihi:
 

Friedwohl

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Baby:popcorn:....sorry das ich das zu Dir sage, ist lieb gemeint....müsste den Bescheid raussuchen, war für mich mich jedenfalls konfus und nicht nachvollziehbar und nicht zu verstehen...hatte nichts mit dem zu tun was ich da eigentlich wirklich mache....Ich fragte Kollegen die meinen Meister fragten ob er zur Stellungsnahme aufgefordert wurde...Antwort Nein, heißt...die Arbeitsplatzbeschreibung ist nie unten in meiner Halle auf den Tisch meines Meisters angekommen.
Ich habe nur in Erinnerung zur Begründung, das dieser Arbeitplatz nicht einem Behinderten zumutbar wäre und ich darauf keinen Anspruch hätte...so oder so ähnlich....ich such das Schreiben raus..
 

Friedwohl

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jo....ok....man sollte mit dem Kopf denken, nicht mit den Füßen:wink:

@ doppeloma

Zum Thema Pflege und Betreung und derer Nachweisbarkeit....

Es war so glaube ich das Jahr 2014 oder 2015...Ich hatte viele Fehlzeiten in meinem Betrieb die ich über Urlaub oder Mehrarbeit abgolten konnte....Natürlich alles kurzfristig von jetzt auf gleich und ohne Anmeldung, also akkut, wenn Not bestand....Mein Meister und Schichtführung kannten mein Problem und die Situation um meine Frau, man half mir soweit es ging....Aber das geht nicht auf Dauer und nicht für eine Ewigkeit( ein Leben)...jedenfalls klagte meine Frau um 20.00 über starke Schulterschmerzen, Sie weinte und war depressiv....ich muste um 21.00 zur Nachtschicht...also..was soll ich machen?...Noch eine Oxycodon?..Noch eine Novalgin?...was soll ich machen...Im Rücken den Druck von meinem Meister, daß es ihm Leid tue um mich und meine Frau, aber er müsse sich auch verantworten wenn Anlagen stillgelegt werden wenn ich nicht komme....Was soll ich nun tun?....Meiner Frau Tabletten gegeben gegen die Schmerzen, Sie auf die Couch positioniert auf der Sie bis Morgens um 7.00 sitzt wenn ich von der Arbeit daheim bin....Wegen den Schmerzen eine Rotlichtlampe an der Rückenlehne der Couch angebracht und meiner Frau gesagt, daß Sie sie ausschalten solle nach 30 min..und bei Schmerz wieder an.....Meine Frau ist eingeschlafen...die Rotlichtlampe von der Rückenlehne heruntergeflogen...Meine Frau konnte mich noch anrufen und ich bin so gegen 1.00 Morgens von der Arbeit mit Tempo 150 nach Hause gefahren....Die Couch wurde durch eine andere ausgetauscht...Ich befinde mich mit einem Bein im Knast, mit dem anderen beim Sozialamt...und alle sagen ...Es gibt Pflegedienste......hätte dieser mir in dieser Situation helfen können?...Ich weß doch gar nicht mehr was ich machen soll.
Und was sol ich da nachweisen...daß ich ein 54 Jahre altes Baby mit 140 Kilo habe das nicht gehen kann, nicht sprechen kann.,,aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität in die Windeln macht...soll ich diese sammeln?.....was wollt Ihr von mir?...meine das Amt...Soll ich die Spritzen für Insulin sammeln, oder die Schachteln Ihrer Tabletten...soll ich ihren Stuhl und ihren Harn abfüllen den Sie täglich von sich gibt...mach ich...habe ich kein Problem damit.....aber das Wort Nachweisbarkeit...da bekomme ich Plug....ja dann soll doch einer vom Amt mal rauskommen und 24 Std hier verweilen....

Wie bitte soll ich eine 24 Std lange Notwendigkeit einer Betreung nachweisen?
 

Friedwohl

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Ich weiß das mir hier keiner helfen kann...außer vielleicht.....
aber ich bin dankbar für jegliche Anregung und einen guten Tip...wie meine Frau und ich in Würde weiterleben dürften und können...dafür Danke

Wir haben so fast alles verloren an Zukunft und Träume, wir haben jetzt nur uns, das Heim und das Auto.....und ich befürchte...da wollen Sie mir nun auch noch ran...Ich habe eigentlich nur Angst..nicht um meine Person,,aber was soll meine Frau noch ertragen müssen...

Nun gut...kommen wir mal wieder auf das Thema zurück, den Ursprung meiner Frage im Thread.

Ich weiß gar nicht womit ich besser gestellt bin....
EM-Rente.........oder
Harz 4 ...Grundsicherung , weil

ich bin ja erst 48 und meine volle EM-Rente liegt so knapp bei 1370 Euro vor Steuer...

Wo ist da der Unterschied zur Grundsicherung in Anbetracht der Vorzüge Sozialer Leistungen....Rundfunk, Miete usw.

Ich habe diese Parteien nicht gewählt die solche Gesetze gemacht haben....aber in Anbetracht der Gesellschafltlichen " Verrottung" müßte ich ja dumm sein, die Gesetze nicht in Anspruch zu nehmen......Ich weiß gar nicht womit ich besser gestellt bin?...Unabhängig vom Ausgang der Reha,,,,,was wäre eigentlich optimal für meine Frau und mich?
 

Doppeloma

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Hallo Friedwohl,

wir sind eigentlich schon wieder angekommen, wie in deinem ersten Thema.
Du liest gar nicht nach was man dir schreibt und driftest immer mehr von deiner eigentlichen Frage ab ... :sorry:

Die Schilderungen deiner Pflegeaufgaben und was du so anstellst, damit es deiner Frau "gut gehen" soll, lassen mir (und wohl auch vielen Anderen Lesern) schon wieder "die Haare zu Berge stehen" ...
Wie kann man eine Rotlichtlampe auf eine Chouch stellen, das ist gefährlicher Wahnsinn aber keine verantwortungsvolle Betreuung.

Du hast ja bereits geschildert, dass ihr offenbar gar keine HILFE WOLLT von einem Pflegedienst, was dich ja auch entlasten würde ... das hat aber mit deiner Frage hier ALLES NICHTS zu tun.

Zum Thema Pflege und Betreung und derer Nachweisbarkeit....
Wie bitte soll ich eine 24 Std lange Notwendigkeit einer Betreung nachweisen?

Dazu würde zunächst mal gehören, dass du SELBER Arbeits-FÄHIG (also nicht mehr AU ) bist, dann wäre gemäß § 10 SGB II die Frage zu beantworten, ob du mit der Pflege deiner Frau schon "ausgelastet" bist.

Dabei richten sich die JC nach dem bewilligten Pflegegrad (aktuell 3) und entscheiden, ob du noch einige Stunden berufstätig sein könntest, trotz der Pflegeaufgaben.

Im Moment steht deine Erwerbsfähigkeit (wegen der langen AU ) bei der DRV auf dem Prüfstand und dafür möchte die DRV gerne eine Reha durchgeführt haben ...
Du brauchst dem JC also im Moment GAR NICHTS beweisen, was die Pflege deiner Frau angeht, weil du sowieso nicht arbeitest / nicht vermittelbar bist (wegen deiner eigenen AU ).

Man könnte auch feststellen, deine Frage ist völlig überflüssig weil sie aktuell gar nicht zur Debatte steht.

Ich weiß das mir hier keiner helfen kann...außer vielleicht.....
aber ich bin dankbar für jegliche Anregung und einen guten Tip...wie meine Frau und ich in Würde weiterleben dürften und können...dafür Danke

Wer soll dir das hier beantworten können, was verstehst du darunter "in Würde" weiterleben zu dürfen ... aktuell sehe ich dein Leben (und das deiner Frau) schon als Fremde für völlig Chaotisch an, du hast doch gar keinen "Plan mehr" ... :icon_evil:

Wir haben so fast alles verloren an Zukunft und Träume, wir haben jetzt nur uns, das Heim und das Auto.....und ich befürchte...da wollen Sie mir nun auch noch ran...

WER will da ran, ich sehe aktuell Niemanden, der dir Heim und Auto nehmen will ...

Ich habe eigentlich nur Angst..nicht um meine Person,,aber was soll meine Frau noch ertragen müssen...

Im Moment muss sie vor Allem DICH ertragen in deinem Gefühls-Chaos, ich glaube was sonst so in der Welt passiert bekommt sie gar nicht mehr richtig mit ... so kommt es jedenfalls aus deinen Schilderungen rüber ...

Du bist völlig überfordert mit der ganzen Situation und bist aber nicht bereit dir / euch wirklich helfen zu lassen ... :icon_evil:

Nun gut...kommen wir mal wieder auf das Thema zurück, den Ursprung meiner Frage im Thread.

Die Frage ist geklärt, die ist überflüssig ... §10 SGBII ist aktuell für dich gar nicht relevant, da man nicht vor hat, dich in Arbeit zu vermitteln. :icon_evil:

Ich weiß gar nicht womit ich besser gestellt bin....
EM-Rente.........oder Harz 4 ...Grundsicherung , weil
ich bin ja erst 48 und meine volle EM-Rente liegt so knapp bei 1370 Euro vor Steuer...

Das ist eine GANZ ANDERE Frage ... :idea:

Du kannst dir nicht aussuchen was du "besser" finden würdest, Hartz 4 gibt es NUR solange man gesetzlich noch als Erwerbsfähig gilt und NICHT mehr wenn die DRV eine EM-Rente bewilligt weil das nicht (mehr) der Fall ist ...

Die ca. 1370 € sind vor Abzug der Versicherungen (KK und Pflegekasse = Minus ca. 10 % = Netto-Rente ca. 1233 € Auszahlung von der DRV ) und nicht "vor Steuern", darum muss man sich als Rentner im Folgejahr selber kümmern und eine Einkommensteuer-Erklärung beim Finanzamt einreichen.

Die prüfen dann ob auf die Rente auch Steuern zu entrichten sind, was bei 2 Personen und dem Betrag eher unwahrscheinlich ist.
Trotzdem klingt das doch gar nicht so wenig, ich bekomme nach fast 40 Jahren Arbeit weniger als 1000 € Rente im Monat.

Wo ist da der Unterschied zur Grundsicherung in Anbetracht der Vorzüge Sozialer Leistungen....Rundfunk, Miete usw.

Tja, Rundfunk und Miete müssen wir natürlich ALLES selber zahlen aus unseren Renten ... da gibt es NIX (mehr) dazu, außer jetzt das Pflegegeld (bei Pflegegrad 2) für Männe seit letzten August.

Je nach Höhe eurer Wohnkosten könnte noch Wohngeld dazu beantragt werden, als Zuschuss (Lasten-Ausgleich) zu Wohneigentum gibt es das auch.

Kann das immer noch nicht reichen für euch beide, dann musst du zum Sozial-Amt (SGB XII) und dort Zuschüsse für dich und deine Frau beantragen, da wird man auch wieder von der Rundfunk-Gebühr befreit, wenn ein Leistungsanspruch tatsächlich besteht.

Die "Vermögensregeln" sind allerdings noch strenger als beim JC und Hartz- 4- Bezug, aber man muss nicht mehr arbeiten gehen ...

Ich habe diese Parteien nicht gewählt die solche Gesetze gemacht haben..........Ich weiß gar nicht womit ich besser gestellt bin?...

Danach fragt dich auch keiner, wen du gewählt hast und wie du "besser" dastehen könntest, ist auch nicht "Wünsch dir was" ... :icon_evil:

Unabhängig vom Ausgang der Reha,,,,,was wäre eigentlich optimal für meine Frau und mich?

Genau davon wird aber eure weitere (finanzielle) Zukunft sehr abhängig sein, schätzt man dich dort als Erwerbsfähig ein bleibt alles wie es ist, das JC muss weiterzahlen, du bleibst (vermutlich) weiter AU und steckst weiter im Chaos mit deiner lieben Frau.

Meint man (in der Reha) du bist Erwerbsgemindert (voll oder teilweise) und die DRV sieht das letztlich auch so, bekommst du einen EM-Rentenbescheid (nicht sofort aber bald) und bist eventuell weg vom JC oder musst dafür (zusätzlich) zum Sozial-Amt damit es für Alles reichen kann.

Dann werden die Finanzen von den Ämtern neu geregelt ... ob das dann die "Würde" bringt, die du dir so wünschen möchtest kann ich nicht beurteilen ... :icon_evil:

Wir kommen gerade so aus, mit unseren EM-Renten und würden auch von KEINEM Amt mehr was bekommen wenn es NICHT so wäre ... wir überschreiten da schon überall knapp die "erlaubten" Einkommensgrenzen.

Aber wir haben unsere RUHE und damit wohl auch unsere Würde zurück, obwohl wir uns die nie haben komplett nehmen lassen ... von KEINER Behörde. :icon_evil:

Was deinen AG betrifft ist eine Reha kein Kündigungsgrund, zum Aufhebungsvertrag und den Folgen für deinen Anspruch auf Hartz 4 habe ich mich oben schon geäußert.
Beim JC gibt es auch KEINE Verhandlungsbasis dafür, eine Abfindung wird IMMER VOLL angerechnet solange man dort Leistungen bezieht.

Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung, du hast keinen besonderen Kündigungsschutz durch Schwerbehinderung oder Gleichstellung, also kann dein AG dich jederzeit fristgerecht kündigen, warum soll er dir das noch finanziell "versüßen" müssen ???

Auch einen Gleichstellungsantrag muss man richtig stellen, dann klappt das auch, es muss aber auch möglich sein (wenigstens theoretisch) irgendeine Tätigkeit beim AG wieder aufzunehmen, die man trotzdem noch ausüben könnte.

Wenn das NICHT der Fall ist wird die Gleichstellung immer abgelehnt, man kann keinen AG zwingen dich zu behalten wenn es dort keine (mit deinen Behinderungen) machbare Arbeit mehr für dich gibt. :icon_evil:

Bekommst du mit GdB 50 den Schwerbehinderten-Ausweis vom Versorgungsamt ist das natürlich was Anderes, dann braucht der AG trotzdem erst die Zustimmung vom Integrationsamt (die wird er dann im Zweifel aber auch bekommen wenn es nachweislich keine Einsatzmöglichkeiten mehr gibt für dich).

Das gilt übrigens schon ab 3 Wochen nach Antragstellung (beim Versorgungsamt) auf erneute Prüfung der Schwerbehinderten-Eigenschaft, dann bleibt eine Kündigung "schwebend unwirksam" bis das Versorgungsamt dazu entschieden hat.

Bei der Antragstellung kannst du dir gerne vom Sozialdienst in der Reha-Klinik helfen lassen, den Termin beim AG würde ich auch absagen ... EGAL was der gerade wirklich von dir will ...

MfG Doppeloma
 
G

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Warum muss Deine Frau bis morgens um 7Uhr auf der Couch sitzen während Du arbeitest? Kein Wunder, wenn sie dann vor Schmerzen nicht mehr weiter weiss.
Wäre es nicht sinnvoll, sich mal über richtige Pflege zu informieren?
Ich weiss, dass Du es gut meinst, aber gut meinen und gut machen sind verschiedene Dinge und Deine Frau ist dabei die Leidtragende.
Dass Du es sehr schwer hast, will ich dabei auf keinen Fall abstreiten.
 

Doppeloma

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Hallo dallith,

Warum muss Deine Frau bis morgens um 7Uhr auf der Couch sitzen während Du arbeitest? Kein Wunder, wenn sie dann vor Schmerzen nicht mehr weiter weiss.

Das war (vielleicht) mal so vor 3 Jahren, er arbeitet doch gar nicht mehr inzwischen, man kann seinen "Gedankensprüngen" nicht folgen, das hatten wir ALLES schon in seinem ersten Thema, das dann irgendwann ganz aus dem Ruder lief und geschlossen werden musste. :doh:

Dass Du es sehr schwer hast, will ich dabei auf keinen Fall abstreiten.

Da stimme ich dir zu, aber wo und wie er sich Hilfe holen soll wurde zuletzt schon über mehrere Seiten versucht ihm beizubringen ... NICHT nur seine Frau braucht HILFE ... aber das kann KEIN Internet-Forum leisten was da nötig wäre ... :icon_evil:

MfG Doppeloma
 

Fairina

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Ich verstehe auch nicht warum seine Frau nicht bereits einen höheren Pflegegrad hat bei der Bezeichnung "54 Jahre altes Baby". Offenbar ist sie unfähig sich selbst eine Windelhose an zu ziehen, sich selbst ihre Tabletten zu nehmen, die man vorportionieren könnte und sich alleine auf eine Couch oder einen Sessel zu setzen oder ins Bett zu legen. Und alles nur weil man keinen Pflegedienst im Hause haben möchte. Warum gibt es für die Windeln keine Dauermedikation, wo ist bei dem Pflegegrad mal ein Pflegedienst der doch die ganze Situation beurteilt. Wofür wird das Pflegegeld und der Zusatzbetrag eingesetzt. Und wenn es um die psychische Situation geht, so kann man einen ambulanten Betreuungsdienst oder ähnliches sich holen. Es geht viel und es wird viel gemacht, aber man muss es zulassen.

Und dann das Auto und das Haus. Meine Güte. Das Auto wird man aufgrund der Arbeit und der Behinderung der Frau nicht weg nehmen. Das Haus wohl auch nicht, sofern die Miete im Rahmen liegt. Irgendwann hatte er ja geschrieben, daß das Haus gemietet wäre wenn ich mich recht entsinne.

Doppeloma: wegen der Abfindung und dem Auflösungsvertrag. Wenn er so lange bei der Firma ist, wird es trotzdem u. U. nicht so leicht sein ihn raus zu bekommen und deshalb Auflösungsvertrag. Es könnte z. B. ein interner Hastarif bestehen oder andere "Sicherungen". Ansonsten würde man ihn einfach bereits aufgrund der offenbaren Belastungen am Arbeitsplatz bereits gekündigt haben oder jetzt kündigen. Fakt ist aber auch, daß er eine Abfindung verfrühstücken müßte.

Friedwohl: LASS ENDLICH HILFE ZU! Hör auf dich heraus zu reden wieviel Insulinspritzen und Pampers du sammeln müßtest. Das ist Blödsinn. Hör auf solch gefährliche Situationen zu schaffen. Lass die Kredite nötigenfalls ins Leere laufen und geh in die Privatinsolvenz. Alles, alles ist besser als das was da jetzt abläuft. Jahrelang hast du DICH UND deine Frau in einen Zustand gebracht der krankmachend und nicht normal ist. Es wird Zeit sich daraus wieder zu befreien. Deine Frau muss lernen sich ein wenig selbstständig zu machen und du, daß sie dich nicht in jeder Sekunde braucht und nichts mehr machen kann. 140 kg ist viel, aber man kann sich trotzdem bewegen. Vielleicht würde man ein wenig Gewicht sogar verlieren. Dafür gibt es Hilfsmittel die dir der Hausarzt verschreiben kann wie ein Gehwägelchen für die Wohnung, einen Rollator für draußen oder nötigenfalls Rollstühle. Die Windeln bekommst du in der benötigten Anzahl sogar direkt ins Haus bis auf einen kleinen Zuzahlungsbetrag. Eine Haushaltshilfe kann euch helfen. Der psychologische Dienst kann sich mehrfach die Woche für eine gewisse Zeit hinsetzen und mit deiner Frau sprechen. Oder man holt sie ab und bringt sie wieder zurück. Und in der Zwischenzeit hat sie Kaffee getrunken (nur als Gemeinausdruck), gegessen, gespielt, Menschen kennen gelernt oder Gespräche geführt. DU musst es nur zulassen. Wenn sie sich zuerst wehrt, dann setz dich trotzdem durch. Es wird dir und ihr helfen. Auch die Depression kann man behandeln. Die kommt vielleicht auch mit daher, daß deine Frau wie ein Baby behandelt wird obwohl sie selbst noch ein wenig könnte. Du nimmst ihr das Leben im Prinzip ab und das ist eine Abwärtsspirale ins Nichts für euch beide. Also fang an!
 
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