Warten auf ALG II Bearbeitung - Nur Probleme - Bitte um Hilf

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Sastian

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Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei, mich hier im Forum schlau zu lesen. Derweil möchte ich aber mal mein Problem hier schildern, in der Hoffnung, dass mir jemand helfen kann.
Folgendes:
Seit dem 01.09.2004 war ich in Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel. Wegen verschiedenen Problemen im Betrieb habe ich die Ausbildung am 30.03.2006 durch einen Aufhebungsvertrag abgebrochen.
Habe mich auch direkt am nächsten Tag arbeitslos gemeldet und meine Antragsformulare abgeholt. Inzwischen habe ich wieder eine Ausbildung, die zum 01.08.2006 beginnt.
Ich bin 21 Jahre alt, wohne von meinen getrennt lebenden Eltern jeweils ca. 300 KM entfernt.
Den ALG II Antrag habe ich am 13.04. (ca) das erste mal abgegeben. ALG I Antrag konnte ich noch nicht abgeben, da ich meine Lohnsteuerkarte noch nicht zurück hatte.
Ne Woche später kam ich vom Arbeitsamt Post, das noch Unterlagen fehlen würden. Diese zu beschaffen hat nochmal fast 2 Wochen verschlungen. Dann hab ich vor ca. 1 Monat KOMPLETT alles abgegeben. Ich hab der Frau, die meinen Antrag bearbeitet, erzählt, dass ich derzeit kein Einkommen habe, mein Chef meinen letzten Lohn einbehalten hat (was zwar jetzt über Anwälte geklärt wird, worauf ich hier aber nicht näher eingehen möchte) und ich meine Miete und meinen Lebensunterhalt ja irgendwie zahlen muss. Sie meinte darauf nur, sie brauch ihre 2 Wochen. Okay. Musste ich mit abfinden. Bin jetzt nicht der Typ der da nen riesen Aufstand macht.
Soooo jetzt sind die 2 Wochen rumgewesen, da kam Post vom Arbeitsamt. Hingegen meiner anfänglichen Freude, stand dort jedoch drin, dass über meinen Antrag noch nicht entschieden werden kann, da mein ALG I Antrag noch nicht vollständig bearbeitet wurde.
So, dann hab ich endlich meine Lohnsteuerkarte bekommen und habe letzte Woche Montag meinen ALG I Antrag mit dem Bearbeiter vervollständigt. Dieser sagte mir, dass es etwa eine Woche dauert, bis ich den Bescheid dafür habe.
Solange schwebt jetzt mein ALG II Antrag.
Ich brauche aber wirklich dringend das Geld. Seit dem 30.03. haben mir meine Eltern immer mal wieder 10 oder 20 Euro geschickt, damit ich mir wenigstens etwas zu essen kaufen kann. Aber da beide selber Arbeitslos sind, sind meine Reserven aufgebraucht. Nun hab ich auch noch irgendwas mit meinem Auge, müsste also zum Arzt. Aber selbst dafür habe ich kein Geld mehr. Ich könnte echt heulen. Gibt es eine reele Möglichkeit für nen Vorschuss? Ich mein, wenn der Antrag dann im Nachhinein nicht bewilligt wird (warum auch immer) bin ich wirklich gern dazu bereit, das während meiner neuen Ausbildung ans AA zurück zu zahlen. Nur brauche ich jetzt langsam Geld für Miete und Lebensunterhalt und Arztgebühr *grummel*
Hoffe, jemand hat nen guten Ratschlag.
Lieber Gruß und Vielen Dank
 

wolliohne

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Du bist nicht der Typ.....

willst Du verhungern ?

Lade Dir per Portalseite-Download die EA (Einstweilige Anordnung)runter und gehe damit direkt zum SG.
Der Rechtspfleger dort wird Dir kostenlos auch mit evtl. Klage behilflich sein!

Alles Gute
 

Sastian

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sorry, bin da nicht so der experte drin um den brief ordentlich zu schreiben. weil die vorschläge, die bereits drinnen stehen, treffen ja nicht direkt zu "Antrag abgelehnt" oder "eindeutige Leistung nicht bewilligt / nicht in voller Höhe bewilligt".
Eher muss ich mich über die schlechte Unterstützung und langen Wartezeiten auslassen.
Auf jedenfall werd ich heute nochmal zu der Frau hin und nach'm Vorschuss fragen. Wenn das nicht geht, weil ich den Arbeitslosengeld I Bescheid noch nicht habe, werd ich ihr sagen, dass sie doch alles im Computer hat und ich dann zum SG gehe.
Danke soweit erstmal für die Hilfe
 

kalle

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Nun ja, es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Du kannst Dir auf der Portalseite den Antrag auf Vorschuß herunterladen , damit zu Deienr SB gehen und auf einen angemessenen Vorschuß bestehen. Bring den persönlich hin und bleib solange sitzen, bis sie Dir einen Vorschuß auszahlt. Das müssen und das können die machen. Und nix von technischen Unmöglichkeiten, das geht.
Wenn Sie sich trotzdem weigern, laß Dir die Abgabe des Antrages auf einer Kopie bescheinigen. (Sieht besser fürs Sozialgericht aus).
Immer alles schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Abgabe mit Empfangsbestätigung auf Kopie. Es könnte ja mal ein Schriftstück verloren gehen.

Wenn das nix nützt:
Siehe Wolliohne:
2. Nimm alle Unterlagen und lade Dir auf der Portalseite den Antrag auf EA herunter,gehe zum SG und beantrage diese. Der Rechtspfleger beim SG muß Dir helfen.
 

Sastian

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So, also ich war jetzt bei meiner Sachbearbeiterin. Bin auf 180. Also, es gibt keinen Vorschuss, weil ich beim Arbeitslosengeld I ne Sperrfrist habe. Nun bin ich da nicht so der experte, dass ich mich da mit ihr streiten kann. Ich mach jetzt folgendes, ich geb Ihr noch den schriftlichen Antrag auf Vorschuss und gleichzeitig gehe ich zum Sozialgericht. Die tickt doch nich mehr ganz richtig.
Danke soweit für eure hilfe, hat mir wirklich weitergeholfen!
Weitere Vorschläge sind jederzeit willkommen

P.S: ich fülle gerade so'n Vorschuss-Schreiben aus. Da kommt jetzt nen Absatz "
Wegen dringendem Notbedarf beantrage ich deswegen hiermit einen Vorschuss in Höhe von ---,- Euro gemäß § 42 SGB I."
Was für ne Zahl soll ich denn da reinschreiben? Ich weiß gar nicht, was "angemessen" ist. Soll ich da die 200 Euro für Miete auch mit reinrechnen oder nur erstmal was zum Überleben?

Und das Sozialgericht ist in Bayreuth. Ich wohn in Kulmbach. Ich hab nicht mal mehr Geld für den Zug dahin. Es ist zum heulen. (Auto hab ich keins)
 
A

Arco

Gast
Hi Sastian,

ich will mir ja nicht deinen Zorn und den der lieben Mitforenschreiber aufladen, aber es ist wie es ist .....

Wenn ich deine Infos richtig verstanden habe ist deine Ausbildung durch einen Aufhebungsvertrag, also durch "Eigenhandlung-Kündigung" beendet worden. Du bist also nicht gem. Arbeitsrechtsbestimmungen gekündigt worden.

Da du "Anspruch" auf Alg1 hast (SGB III) sind diese für dich maßgebend. Der Antrag auf Alg2 war/ist ein Hilfsantrag für eine evtl. Überbrückung einer evtl. Notmaßnahme....

Jetzt ist es aber warscheinlich "richtig" das dir das AA eine 3monatige Sperrfrist wegen der Aufhebung, die werden sagen "Eigenkündigung" aufdrücken.

Und daran muß sich nach meiner Meinung (muß nicht richtig sein) auch die Alg2-Stelle halten - auch weil du ja unter 25 bist......

So sehe ich deine Lage - schei....e aber warscheinlich sooooo :kotz: :kotz:

Das sollte dich aber nicht aufhalten einen weiteren Antrag zu stellen und evtl. versuchen hier eine EA vom SG wegen "Hilfebedürftigkeit" zu stellen.

Ob dies allerdings postiv beschieden wird, ich möchte dir da keine (leider) große Hoffnung machen .....

Bitte nicht böse sein, wenn ich insoweit Recht haben sollte ......

Ich habe die Gesetze und die Bestimmungen nicht gemacht :kratz: :kratz:
 

Sastian

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Hi. Nein ich bin doch nicht böse deswegen Inzwischen hab ich mich auch schon wieder ein wenig abgeregt.
Ja, kann schon sein, dass die mir ne Sperre reindrücken, das ist ja nicht das Thema. Aber die können mich doch nicht mittellos hier sitzen lassen. Ich mein, die Miete und mein Essen muss doch bezahlt werden. Und wenn ich das richtig verstanden hab, ist ALG II eine Art Sozialhilfe. Ich mein, die müssen mir doch nur noch bis Juli zahlen. Danach will ich doch gar nix mehr von denen.
 
A

Arco

Gast
... mit dem nicht böse sein war ja nur eine Schutzbehauptung für micht :mrgreen: :mrgreen: ich bekomm manchmal "Feuer :twisted: " wenn ich so schreiben wie ich schreibe....

So, das löst allerdings nicht dein Problem

Deswegen hatte ich ja auch geschrieben stelle die Anträge auf (Sozialhilfe-Überbrückungshilfe) also Alg2 etc....

Aber wie gesagt, ich hoffe für dich das du auf diesen Wege evtl. Alg2 auf Darlehnsbasis bekommst .... aber ich weiß es nicht so genau :kinn: :kinn:
 
E

ExitUser

Gast
Arco, du gibst doch immer nette Antworten. feiff:

Jetzt mal zu dir, Sastian:

Was viele nicht wissen, ist, dass bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperre stehenden Fußes folgt. Es sei denn, du hast dich vorher mit dem Amt verständigt. So hast du ganz schlechte Karten.

Aber einen Anspruch auf Alg II solltest du noch haben allerdings um 30% (früher 25%) gekürzt. (§ 31 Abs. 4 Nr. 3a und b SGB II).

Somit ist klar, dass du Anspruch dem Grunde nach hast. Und nun gehts weiter:


SGB 1 § 42 Vorschüsse

Wenn du trotz Antrag (der kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Schriftlich ist besser für den Nachweis) keinen Vorschuß erhalten hast, dann nimm alle deine Unterlagen (2fache Ausfertigung) und geh zum Sozialgericht. Die Rechtspfleger dort helfen dir, die Regeln einzuhalten und die richtigen Forumulieren für ein Eilverfahren zu finden.

Hoffentlich hast du gegen den Sperrfristbescheid Widerspruch eingelegt. Es gibt Gründe, warum man es gemacht hat, die auch ein Arbeitsamt schlucken muß. Auch wenn man dazu vor Gericht ziehen muß. Du hast für den Widerspruch 4 Wochen ab bekannt werden des schriftlichen Bescheides dafür Zeit. Wenn dann eine abschlägige Antwort kommt (dafür haben die 3 Monate Zeit, man sollte es nicht glauben!) solltest du dir einen Beratungshilfeschein holen und dich anwaltlich beraten lassen.

Man kann mit dem Sozialgericht auch erst mal telefonieren. Vielleicht haben die eine kostenkünstige Entfernungslösung. :mrgreen:
 

Sastian

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Habe vorgestern schriftlich einen Vorschuss beantragt. Ich bin gespannt, was dabei rauskommt. Meinen ALG I Bewilligungsbescheid habe ich heute (oh Wunder) auch bekommen. Ab dem 23.06. bekomme ich 6,86 pro Tag. Immerhin. Aber bis dahin brauch ich was zum überleben und Miete zahlen.
Bin gespannt, wann sich das AA jetzt rührt.
Danke für die Hilfe. Und auch danke für den Gesetzestext den hab ich mir glatt mal ausgedruckt *fg*

Liebe Grüße
 
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