AW: Warte noch auf ärztl. Gutachten der AfA,muß ich jetzt schon die Fragen beantworte
Hallo Boma,
ich nehme mal was du in den letzten beiden Beiträgen geschrieben hast, auch wenn das nicht alles für mich gedacht war ...
Ich habe noch kein Gutachten und auch noch keine Einladung zum Gespräch wegen dem Gutachten. Ich habe das hier auch mehrfach gelesen das ich Eingeladen werde und dann das Gutachten mit mir besprochen wird.
Das Gutachten bekommst du ja auch gar nicht (ob du der das gesagt hast oder nicht ist egal), das kannst du dir nur selber (direkt beim Med. Dienst) als Kopie abholen, der Vermittler bekommt nur den Teil B, den Teil A darf der gar nicht bekommen.
Das Arbeitspaket ist die Grundlage für Ihr Gespräch mit dem Arbeitsvermittler und die individuelle Vermittlung in Arbeit.
Und das soll ich bis spätestens 9.1.15 zurück geben, steht auf Seite 2.
Das Arbeitspaket wurde vermutlich "automatisch" an dich rausgeschickt, das ist einfach nur "Papier", brauchst du nicht ausfüllen nach der Aussteuerung, warum habe ich dir oben schon erklärt ...
Einen Termin hab ich gar nicht bekommen oder ist der Wortlaut: "Rückgabe bis spätestens 09.01.2015" (sogar Gelb markiert) ein fester Termin?
Ein Meldetermin (mit Begründung warum du an welchem Tag /Uhrzeit zu welchem SB sollst) kommt immer mit separater Post und ist dann verbindlich, der bezieht sich dann auf deine "Meldepflicht" nach § 309 SGB III, alles andere ist "Gekritzel" ohne rechtliche Bedeutung und wenn man dir nur die allgemeine "Service-Nummer gegeben hat" kommt das auch nicht von einem bestimmten SB.
Ich sollte laut KK auch in die Nahtlosigkeit. Bin seit 2013 AU,ungekündigt.
Was die KK schreibt /sagt interessiert aber später die AfA nicht, andererseits kannst du (besonders mit vorhandenem Arbeitsplatz) nur gemäß Nahtlosigkeit (§ 145 SGB III) ALGI bekommen, "normal arbeitslos" bist du ja auch nicht.
Das wäre aber mindestens gesetzliche Bedingung dir unter anderer Rechtslage überhaupt ALGI zahlen zu müssen, es ist völlig egal was die dazu bei der AfA erzählen, es hat auch zunächst nicht damit zu tun ob nun Reha oder Rente beantragt wurde ... es geht zunächst mal um die Aussteuerung aus dem Krankengeld und alleine daraus ergibt sich dieser Anspruch aktuell schon mal.
Da ist es auch egal was ein AfA-Amtsarzt dazu feststellt oder irgendwelche SB von sich geben, es ist gesetzlich einfach so geregelt, auch wenn denen das nicht gefällt.
Und eine Vermittlung kann daher auch erst nach Auswertung des "Gutachtens" überhaupt in Betracht gezogen werden ... ich erinnere mich allerdings nicht, dass schon jemals ein Ausgesteuerter bei der AfA tatsächlich in andere Arbeit vermittelt wurde.
Bekomme ich aber nicht, wohl weil ich keinen Rentenantrag gestellt habe. Es wurde ein Reha Antrag gestellt der wegen "Keine Aussicht auf Besserung" abgelehnt wurde. "Aber vielleicht würde ich LTA bekommen." könnte ich beantragen.
das ist zwar keine Bedingung für die Anwendung der Nahtlosigkeit aber es kann dich auch Niemand hindern einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, dann kannst du dir aber den Widerspruch gegen die Reha-Ablehnung sparen ... dazu habe ich dir (glaube ich) schon per PN mal was geschrieben) ... du musst dir zunächst mal selber klar machen was du jetzt eigentlich willst ...
Der VDK hat mir geraten erst einmal Widerspruch wegen der Reha einzureichen. Das macht der VDK jetzt.
Und wie haben die ihren Rat begründet ???
Die Gutachterin vom AfA sagte mir, kein §145.
Das hat die aber nicht zu entscheiden, das steht so im Gesetz, dass es jetzt auf dich anzuwenden ist ...
Und an meinen Arbeitsplatz könnte ich nie mehr zurück und voll Vermittelbar mit Einschränkungen!
Hole dir bitte das "Gutachten", was die erzählt (hat) und dort dann wirklich drin steht muss auch nicht das Gleiche sein ... beziehe dich nicht auf "Bla, Bla" bei deinen Entscheidungen /Überlegungen sondern auf das was du schriftlich in der Hand hast ...
Bitte beantworte mir noch einmal ab wann deine Aussteuerung gilt, es wäre ja wichtig, dass du zunächst mal einen ALGI-Leistungsbescheid (ab Tag X nach der Aussteuerung) bekommst, vorher ist es eigentlich egal, was die dort alle erzählen ...
Sie meint ob ich Widerspruch wegen der Reha einreiche oder nicht sei meine Sache. Ich hatte 2 Tage vor dem Gutachtertermin die Absage der Reha erhalten. Mehr weiß ich auch noch nicht.
Logisch ist das deine Sache, die Entscheidungen was du nun machen wirst kann dir Keiner abnehmen ...
Wo meine Reise hingeht weiß ich nicht.....ich habe eine BU Versicherung, das heißt aber nix. Da warte ich auch noch auf einen Gutachtertermin. Bei einem Forschungsinstitut das bekannt dafür ist Gefälligkeitsgutachten für Versicherungen zu erstellen.
Das hat mit deine aktuellen Situation bei der AfA und DRV aber nichts zu tun und was dieses Institut dann für deine private BU-Versicherung feststellen wird interessiert die staatlichen Behörden auch nicht wirklich.
Das musst du völlig getrennt sehen, das hat überhaupt gar nichts miteinander zu tun, mehr weiß ich dazu nicht, außer , dass die sich auch gerne um die Zahlungen drücken möchten, wenn der Leistungsfall dann eingetreten ist.
Ich bin mit 46 nicht mehr die Jüngste und LTA würde ich gesundheitlich nicht schaffen. Was bleibt mir da?
Wenn die Reha abgelehnt wird, werde ich wohl Rentenantrag stellen müssen.
Ich kann mich da nur wiederholen, mit 46 bekommst du keine LTA mehr, die dich beruflich wirklich weiter bringen könnte, die Reha wurde ja bereits abgelehnt also worauf wartest du noch ... "auf ein Wunder" ...
Wie ich mich verhalten soll wenn die AfA mich in Maßnahmen oder Arbeit steckt weiß ich nicht.
Die können dich nicht einfach in "irgendeine Arbeit stecken", du hast noch einen Arbeitsvertrag und der muss dann erst mal ordentlich gekündigt werden für eine andere Arbeit ... und mit den Maßnahmen läuft das im ALGI schon noch etwas anders als beim JobCenter ...
Alles was man mit dir machen will muss der Zumutbarkeit nach § 140 SGB III entsprechen ...
§ 140 SGB III Zumutbare Beschäftigungen
also einen Festen Termin hab ich nicht, einen SB hab ich wohl auch nicht....auf diesem Arbeitspaket(Fragebogen) ist meine Kontaktnummer Tel.diese 0800 Nummer und als E-Mail....112
Eingangszone@arbeitsagentur.de.
Ist ein Witz ,oder?
Dann brauchst du bei "Eingangszone" auch keine Unterlagen abgeben, wenn du noch nicht mal weist wer das dann bekommt ... habe dir ja oben beschrieben wie eine rechtmäßige Einladung zur AfA auszusehen hat ...
Ich habe dem ä.D. mitgeteilt das ich eine Reha Absage bekommen habe. Sagte auch das ich in Widerspruch gehe. Es hat Sie nicht interessiert warum und wieso und ob Widerspruch oder nicht.
Das musst du schriftlich und nachweislich der AfA Leistungsabteilung zur Kenntnis geben, dass und wann du dagegen Widerspruch eingelegt hast, den Med. Dienst interessiert das ja auch nicht und die geben das auch nicht weiter ...
Die AfA-Ärztin druckt dir keinen Bescheid und zahlt dir kein ALGI aus, das macht die Leistungsabteilung und wichtige Informationen bekommen die immer nur schriftlich mit Eingangsstempel auf einer Kopie davon, meinet wegen auch ein Stempel aus der "Eingangszone" ... sorry aber für 46 scheinst du im Umgang mit Behörden wirklich sehr unbeholfen zu sein ...
Vorgestern habe ich vom VDK die Kopie vom Widerspruch am 23.12.14 bekommen. Damit fordern die nun meine Unterlagen an.
Muss diese Kopie zum AfA?
Ja bitte umgehend eine Kopie bei der AfA einreichen, mit Eingangsstempel auf einer weitern Kopie ...
Ich hatte ä.D. Termin am 19.12.14 weiß nicht wie lange die brauchen um so etwas an die SB weiter zuleiten.
Das weiß hier auch Keiner wie lange deine AfA / diese Ärztin dafür braucht, geh selber beim ÄD vorbei (wenn du sowieso einmal da bist wegen dem Nachweis zum Widerspruch) lege deinen Ausweis vor und verlange Teil A und B vom Gutachten das am 19.12. zu deiner Person erstellt wurde.
Darauf hast du mindestens nach § 25 SGB X einen Rechtsanspruch, es gibt weitere Gesetze die deinen Zugang zu medizinischen Informationen sichern.
Nimm dir wenn möglich einen Beistand (§ 13 SGB X) mit, damit man dich nicht einfach wieder wegschicken kann ... weil du alles glaubst, was man dir so sagt ...
Sorry, aber langsam wird es verdammt anstrengend dir helfen zu wollen, es gibt Entscheidungen (Reha
ODER Rente) für dein weiteres Leben, die dir einfach Niemand abnehmen kann ...
MfG Doppeloma