Hallo,
ich hatte eine Einladung bei einem Personaldienstleister. Für den ursprünglich angegebenen Job wäre ich angeblich nicht geeignet. Dann wurde ein Job im Mindestlohnbereich angeboten. Da müsste ich von heute auf morgen anfangen können. Ich sagte, ich muss mich erst vor Arbeitsbeginn vom Arbeitsamt abmelden. Darauf kam, ich wäre für deren Firma persönlich nicht geeignet.
Kann mir jemand einen Gesetzestext zeigen, wo drin steht, wann und wie ich mich abmelden muss bei Arbeitsaufnahme?
Vielen Dank
ich hatte eine Einladung bei einem Personaldienstleister. Für den ursprünglich angegebenen Job wäre ich angeblich nicht geeignet. Dann wurde ein Job im Mindestlohnbereich angeboten. Da müsste ich von heute auf morgen anfangen können. Ich sagte, ich muss mich erst vor Arbeitsbeginn vom Arbeitsamt abmelden. Darauf kam, ich wäre für deren Firma persönlich nicht geeignet.
Kann mir jemand einen Gesetzestext zeigen, wo drin steht, wann und wie ich mich abmelden muss bei Arbeitsaufnahme?
Vielen Dank