wie ich mich bei der AFA wegen Aussteureung aus dem KG melden soll?, und zwar in Corona Zeiten
Wo bitte ist denn da jetzt wirklich das große Problem.
Wenn du aus dem KG ausgesteuert wirst, dann meldest du dich bei deiner AfA Geschäftsstelle so ca. 1-2 Wochen vorher mit einem formlosen schriftlichen Antrag. Nix per Telefon - alles immer nur per Post, denn nur so hast du später auch mal notwendige Beweise.
Leider muß man immer häufiger als KG-Ausgesteuerter bei der AfA mit Problemen rechnen, weil diese (offenbar aus finanziellen Gründen) keine Antragsteller gem.
§ 145 SGB III wollen.
Du schreibst denen dann, daß du hiermit ALG-I ab dem Tag X (Folgetag nach letztem KG-Bezug) wegen Aussteuerung aus dem KG gem.
§ 145 SGB III beantragst. Ferner bittest du um Übersendung der ALG-I Antragsunterlagen sowie die erforderlichen Unterlagen hinsichtlich der Erstellung eines äD-Gutachtens (Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtentbindungen) als auch die Postanschrift für den äD-Gutachter, damit du diesem den Gesundheitsfragebogen als auch die medizinischen Befunde umgehend persönlich zuschicken kannst. Gleichfalls legst du dem Schreiben das Schreiben deiner KK bei, in welchem diese dir mitgeteilt hat das du nun aus dem KG-Bezug wegen Leistungsende ausgesteuert wurdest.
Das ganze selbstverständlich nur, wenn du auch weiterhin noch
nicht Genesen bist und ggf. in Richtung EMR gehen willst. Bist du nach der KG-Aussteuerung hingegen wieder so genesen, dass du arbeiten kannst, dann kannst du auch einen Online-Antrag ausfüllen.
Wie du den schriftlichen ALG-I Antrag am besten ausfüllen solltest, kannst du dem hier verlinkten Muster von
Doppeloma entnehmen,
Wichtig ist dabei, daß du dich immer mit deinem Restleistungsvermögen der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellst. Lass dich auf
gar keinen Fall auf Telefonate mit den SB's ein, mach alles
nur schriftlich, also gib bereits in den Antragsunterlagen weder Telefon noch E-Mail Adresse an. Manche SB's versuchen leider dem Antragsteller eine
freiwillige Arbeitszeitreduzierung zu entlocken, womit man dann automatisch auch auf vollen ALG-I Anspruch verzichten würde, also Vorsicht.
Bitte denke daran, alle
Antragsunterlagen per Übergabe-Einschreiben an die AfA zu schicken, damit du auch später den Beweis hast das und vor allem wann du alles abgeschickt hast.
Bei der Post kannst du über den nachfolgenden Link dann sehen, wann die Postsendung bei Empfänger angekommen ist,
Verfolgen Sie den Sendestatus Ihrer Briefe bei der Deutschen Post
www.deutschepost.de
Bedenke dabei, daß ganze kann sich ggf. seitens der AfA durchaus länger hinziehen, wie gesagt Nahtlosigkeitsfälle sind dort nicht sehr beliebt, weil die AfA in dem Fall in Vorleistung treten muß bis die DRV über eine EMR entschieden hat und das kann ggf. dauern.
Über die Suche Funktion kannst du aber auch schon viele Fälle finden, wo wir die Abläufe ausführlich erläutert haben.
Alles Weitere dann, wenn du den Antrag bei der AfA gestellt hast.