Schildkröte1976
Elo-User*in
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Hallo,
jetzt mal eine generelle Frage zur Ortsabwesenheit:
Ich möchte vom 09.-29.04. eine Ortsabwesenheit beantragen.
Das wären exakt 21 ortsabwesende Tage, d.h. in diesen Tagen werde ich nicht in meinen Briefkasten schauen können.
Ich würde aber bereits am 08. abends abreisen, und würde erst am 30. abends ankommen.
Ich könnte mich also am 30. noch nicht persönlich beim JC zurückmelden (weil die dann schon geschlossen haben), wohl aber am Abend noch in den Briefkasten gucken.
Wäre das so korrekt, oder könnte die SB die 21 Tage so auslegen, dass ich am 22. Tag bereits vorstellig werden müsste ?
Dummerweise ist der 23. Tag der 1. Mai, so dass ich mich sogar erst nach 24 Tagen melden könnte.
jetzt mal eine generelle Frage zur Ortsabwesenheit:
Ich möchte vom 09.-29.04. eine Ortsabwesenheit beantragen.
Das wären exakt 21 ortsabwesende Tage, d.h. in diesen Tagen werde ich nicht in meinen Briefkasten schauen können.
Ich würde aber bereits am 08. abends abreisen, und würde erst am 30. abends ankommen.
Ich könnte mich also am 30. noch nicht persönlich beim JC zurückmelden (weil die dann schon geschlossen haben), wohl aber am Abend noch in den Briefkasten gucken.
Wäre das so korrekt, oder könnte die SB die 21 Tage so auslegen, dass ich am 22. Tag bereits vorstellig werden müsste ?
Dummerweise ist der 23. Tag der 1. Mai, so dass ich mich sogar erst nach 24 Tagen melden könnte.