Mitteilen kann nicht schaden. Ggf. könntest du dich vom Hausarzt schon vorab krankschreiben lassen und das dem JC zukommen lassen. Rein rechtlich gesehen sind zwar auch Liegebescheinigungen als Nachweis der AU gültig, aber manchmal erkennen das JC bzw einzelne Mitarbeiter nicht als solche an oder bestehen drauf, dass der Wisch am 3.Tag im Amt vorliegt. Und so du nicht jeden Tag Besuch kriegst, kann es manchmal schon ein Problem sein, diese Liegebescheinigung überhaupt irgendwie ins Amt zu kriegen. Nicht nur,weil du ja als frisch-operierte Person eh kaum aus dem Zimmer kommst, sondern auch, weil es in vielen Krankenhäusern nicht mal mehr einen "Patientenbriefkasten" gibt. Ich hab genau diese Situation schon 3x durch.