Hallo, folgender Sachverhalt:
Ich habe wegen einem EGV/VA beim SG einen Antrag auf aW gestellt. Dieser wurde vom SG abgelehnt.
Nun habe ich beim LSG Beschwerde gegen den Beschluss des SG gestellt und weiterhin die aW beantragt. Die Beschwerde wurde angenommen und wird geprüft. Ich bin mir ganz sicher dass gewisse Inhalte des VA rechtswidrig sind und auch Grundsatzfragen betreffen. Dementsprechend habe ich akribisch im Voraus recherchiert und meine Beschwerde vor dem LSG umfangreich (12 Seiten) mit eigentlich unabweisbaren Argumenten versehen. So gesehen bin ich mir ebenfalls ganz sicher, dass meinem Antrag auf aW nun in der zweiten Instanz entsprochen wird.
Nun meine beiden Fragen, eigentlich ist es nur eine: Falls das ER Verfahren vor dem LSG, warum auch immer, ebenfalls abgelehnt wird, stehen mir dann wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Inhalte; durch meine Rechtsvertretung (ist vorhanden) unmittelbar Rechtsmittel für die dritte Instanz sprich Bundessozialgericht zu?
Oder muss ich erst den Ausgang der Klage vor dem SG abwarten, dann den Ausgang der Klage vor dem LSG und erst dann stehen einem Rechtsmittel wegen der grundsätzlichen Bedeutung für die dritte Instanz zur Verfügung?
Ich würde echt gerne positive Grundsatzurteile für alle anderen und mich bewirken und bin mir sehr sicher, dass die Inhalte die ich angreife aufgrund meiner Argumente schwer abzuweisen sind. Es sind also alle Grundvoraussetzungen dafür erfüllt. Ein entsprechender rechtswidriger VA, eine entsprechende umfangreiche Gegenwehr, durch eine vorhandene Rechtsvertretung auch die technische Möglichkeit vor das BSG zu ziehen (ich wohne also nicht in HB oder HH, für Insider) und zu guter Letzt ein ALG2 Empfänger dem es der ganze Aufwand auch wert ist. Alles was ich dafür im Moment also von euch wissen müsste (für den Fall dass der Antrag auf aW erneut abgelehnt wird) ist: Wann kann bzw. muss ich den dritten Rechtszug einleiten? Direkt nach Ablehnung des Antrags auf aW vom LSG, oder erst nach dem (Minimum wahrscheinlich 2 Jahre) die laufenden Klagen in dieser Sache abschließend vom SG & LSG entschieden worden sind?
Für eure Hilfe und Antworten bedanke ich mich im Voraus!
Ich habe wegen einem EGV/VA beim SG einen Antrag auf aW gestellt. Dieser wurde vom SG abgelehnt.
Nun habe ich beim LSG Beschwerde gegen den Beschluss des SG gestellt und weiterhin die aW beantragt. Die Beschwerde wurde angenommen und wird geprüft. Ich bin mir ganz sicher dass gewisse Inhalte des VA rechtswidrig sind und auch Grundsatzfragen betreffen. Dementsprechend habe ich akribisch im Voraus recherchiert und meine Beschwerde vor dem LSG umfangreich (12 Seiten) mit eigentlich unabweisbaren Argumenten versehen. So gesehen bin ich mir ebenfalls ganz sicher, dass meinem Antrag auf aW nun in der zweiten Instanz entsprochen wird.
Nun meine beiden Fragen, eigentlich ist es nur eine: Falls das ER Verfahren vor dem LSG, warum auch immer, ebenfalls abgelehnt wird, stehen mir dann wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Inhalte; durch meine Rechtsvertretung (ist vorhanden) unmittelbar Rechtsmittel für die dritte Instanz sprich Bundessozialgericht zu?
Oder muss ich erst den Ausgang der Klage vor dem SG abwarten, dann den Ausgang der Klage vor dem LSG und erst dann stehen einem Rechtsmittel wegen der grundsätzlichen Bedeutung für die dritte Instanz zur Verfügung?
Ich würde echt gerne positive Grundsatzurteile für alle anderen und mich bewirken und bin mir sehr sicher, dass die Inhalte die ich angreife aufgrund meiner Argumente schwer abzuweisen sind. Es sind also alle Grundvoraussetzungen dafür erfüllt. Ein entsprechender rechtswidriger VA, eine entsprechende umfangreiche Gegenwehr, durch eine vorhandene Rechtsvertretung auch die technische Möglichkeit vor das BSG zu ziehen (ich wohne also nicht in HB oder HH, für Insider) und zu guter Letzt ein ALG2 Empfänger dem es der ganze Aufwand auch wert ist. Alles was ich dafür im Moment also von euch wissen müsste (für den Fall dass der Antrag auf aW erneut abgelehnt wird) ist: Wann kann bzw. muss ich den dritten Rechtszug einleiten? Direkt nach Ablehnung des Antrags auf aW vom LSG, oder erst nach dem (Minimum wahrscheinlich 2 Jahre) die laufenden Klagen in dieser Sache abschließend vom SG & LSG entschieden worden sind?
Für eure Hilfe und Antworten bedanke ich mich im Voraus!