Sorry, im Zitat steckt m.E. ein gefährlicher Irrtum..
Dann ist die sowieso nicht mehr gültig, denn sie musss spätestens nach 6 Monaten überprüft werden.
Das in rot (muss) ist absoluter Mumpitz !! Versuche nicht zu suggerieren, das nach 6 Monaten
EGV-Gültigkeit ein Automatismus in die Gänge kommt a la "Nach 6 Monaten EGV-Nachbereitung
oder Fortschreibung vom SB verschlafen = EGV-Gültigkeit ausgelaufen..
Von "muss" ist in deren Standard-Textpassage keine Rede, sondern von "soll" !! Diese Trennschärfe
zwichen "soll" und "muss" sollte nicht ignoriert werden und der Standard-Knebelrahmen einer EGV
ist so ausgefeilt, das eine EGV trotz dieser verschlafener "EGV-Aktuallisierung" nach 6 Monaten
weiter gültig ist ! Anders ist es, wenn eine_r der Vertragsparteien da hinterher ist, eine Aktuallisierung
vornehmen zu wollen.. Der Irrglaube, das eine EGV nach 6 Monaten nachbearbeitet werden muss,
lässt Elo nur in falscher Sicherheit wiegen.
Und ist das Ding mit Beistand problematisch, wird ganz einfach der Termin
unterbrochen, bis das JC
in der Lage ist, Beistand unter Corona-Schutzbedingungen anwesend zu dulden ! Feddisch.
Verunsicherungen im Bezug Erwerbslosigkeit gibt es zu genüge also müssen wir hier doch nicht noch
welche hinzu erfinden oder ?