Hallo,
ich bezog ALG 1 und ALg 2. Mein Arbeitsverhältnis hat leider nur drei Wochen gedauert, bei einer Zeitarbeitsfirma. Zum 28.02. bekam ich die Kündigung.
Freitag, den 22. Februar bekam ich die Kündigung überreicht, Montag bin ich zum Arbeitsamt gegangen um mich arbeitssuchend zu melden.
Bei ALG 1 kriegt man ja eine Sperre von 1 Woche, wenn man sich nicht innerhalb von 3 Tagen dort meldet.
Wie ist das bei ALG 2? Seit Dienstag liege ich mit einer Grippe flach.
Wann muss man die Kündigung beim JC melden?
Noch kriege ich Darlehen von denen, da ich bei der Zeitarbeitsfirma erst Lohn zum 15. kriege. Es wurde vereinbart, dass ich dann ganz oder teilweise zurückzahle.
Nun muss ich wieder ergänzendes ALG 2 zum ALG 1 beantragen. Jedoch wird das eh nicht bewilligt, solange ich die Lohnabrechnungen von Februar und den Bewilligungsbescheid von ALG 1 noch nicht vorliegen habe.
Da ich Grippe habe, bin ich heute nicht in der Lage überhaupt vor die Türe zu gehen, geschweige denn dort einen stundenlangen Marathon durch Formulare, Gespräche usw. durchzumachen.
Ich werde mich sogar Montag weiter krankschreiben lassen. Muss ich die AU dann trotzdem beim Arbeitsamt und dem JC einreichen?
Danke
ich bezog ALG 1 und ALg 2. Mein Arbeitsverhältnis hat leider nur drei Wochen gedauert, bei einer Zeitarbeitsfirma. Zum 28.02. bekam ich die Kündigung.
Freitag, den 22. Februar bekam ich die Kündigung überreicht, Montag bin ich zum Arbeitsamt gegangen um mich arbeitssuchend zu melden.
Bei ALG 1 kriegt man ja eine Sperre von 1 Woche, wenn man sich nicht innerhalb von 3 Tagen dort meldet.
Wie ist das bei ALG 2? Seit Dienstag liege ich mit einer Grippe flach.
Wann muss man die Kündigung beim JC melden?
Noch kriege ich Darlehen von denen, da ich bei der Zeitarbeitsfirma erst Lohn zum 15. kriege. Es wurde vereinbart, dass ich dann ganz oder teilweise zurückzahle.
Nun muss ich wieder ergänzendes ALG 2 zum ALG 1 beantragen. Jedoch wird das eh nicht bewilligt, solange ich die Lohnabrechnungen von Februar und den Bewilligungsbescheid von ALG 1 noch nicht vorliegen habe.
Da ich Grippe habe, bin ich heute nicht in der Lage überhaupt vor die Türe zu gehen, geschweige denn dort einen stundenlangen Marathon durch Formulare, Gespräche usw. durchzumachen.
Ich werde mich sogar Montag weiter krankschreiben lassen. Muss ich die AU dann trotzdem beim Arbeitsamt und dem JC einreichen?
Danke