Hallo Fresh Taste,
Es ist die Anreise total gemeint. Sowohl Auto, Fahrrad, Laufweg 1000 bis 2000 Meter Weg maximal zur Arbeit. Wie kommste auf Erwerbsminderung?
und aus welchem anderen Grund gibt es dann diesen Hinweis, eine Gehbehinderung z.B. ... damit (mit dieser "Kurzstrecke" als Arbeitsweg) kann man sich überhaupt keine Arbeit suchen, das ist doch völlig unrealistisch ... allerdings kann dich der Amtsarzt dann auch gleich komplett aus der Vermittlung nehmen, es sei denn deine Wohnung befindet sich mittendrin, umgeben von "passenden"
AG ...
Mal davon abgesehen, dass ich mich frage wie eine solche Bewertung deiner Wegefähigkeit zu Stande kommt und überprüft wurde ... du solltest allerdings dem
JC-Gutachten auch nicht mehr Bedeutung zumessen als es wirklich hat ... welche Tätigkeiten oder Einschränkungen (außer verdammt kurze Wege) hat man denn deinem Vermittler sonst noch mitgeteilt.
Die Ärzte die dort sitzen verdienen oft nicht mal diese Bezeichnung ernsthaft ... wenn deine
SB dich sehen will wirst du wohl hin müssen ... wie schon geschrieben wurde ist ein Meldetermin ja kein täglicher Arbeitsweg, dafür gilt ja oft nicht mal mehr eine
AU-Bescheinigung (vom "richtigen", behandelnden Arzt) als ausreichende Entschuldigung ...
Vermutlich kannst du dir deine Einkäufe auch nicht alle nach Hause liefern lassen, damit du nicht zum Laden musst wenn der weiter weg wäre ... das ist aber auch keine medizinisch festgelegte "Größenordnung" ... zwischen 1 und 2 Km ist ja auch sehr dehnbar ... ich glaube auch nicht dass es wirklich für alle Fortbewegungs-Möglichkeiten gelten soll ...
Die medizinische Definition (von Wege-Unfähigkeit) sieht jedenfalls in der Hinsicht etwas anders aus ... da darf man durchaus auch Hilfsmittel berücksichtigen (Geh-Hilfen / Rollator/ Rollstuhl) und natürlich auch öffentliche Verkehrsmittel benutzen, es geht nur um die gesundheitlich mögliche Wegstrecke zu Fuß, die dann zusätzlich zu bewältigen wäre, um den Arbeitsplatz zu erreichen ...
So ganz kann ich deiner Frage daher nicht folgen, was möchtest du denn mit deiner Auslegung erreichen, das
JC ist kein "Wohlfahrtsverein" und zahlt nicht gerne ohne jede "Gegenleistung", die mindestens aus aktiver Arbeitssuche besteht ...
MfG Doppeloma