Wahrnehmung des Umgangsrechts

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I

Immerlicht

Gast
Ich lebe von meiner Frau getrennt, die Kinder leben bei Ihr. Vor mehr als einem Jahr stellte ich daher einen Antrag auf Übernahme der Aufwendungen, die durch die Bahnfahrten entstehen. Seit dem geht es so:
zwei bis drei Monate später - Aufforderung zur Mitwirkung
bitte reichen Sie die Fahrkarten im Orignal ein --> eingereicht
zwei bis drei Monate später - Aufforderung zur Mitwirkung
bringen Sie eine Bescheinigung der Mutter bei, dass sie der Umgangsregelung
zugestimmt hat --> Bescheinigung bei gebracht
zwei bis drei Monate später - Aufforderung zur Mitwirkung
bitte reichen sie die beigefügte Anlage (U oder UH?) unterschrieben ein
--> Anlage ausgefüllt und unterschrieben abgegeben
zwei bis drei Monate später - Aufforderung zur Mitwirkung
Bitte reichen Sie eine Aufstellung ein an welchem Tag zu welcher Uhrzeit und wie lange Sie ihr Umgangsrecht mit den Kindern ausgeübt haben und lassen sie sich jedes Datum von ihrer Frau bescheinigen.

Ja Himmel - wie soll ich denn nach mehr als einem Jahr noch jedes Datum und jede Uhrzeit im Gedächntnis haben?

Daraufhin nach erfolgloser Rücksprache mit der SB Gespräch mit dem Teamleiter gesucht und den Sachverhalt wie oben geschildert. Habe ihm gesagt, dass ich mich ja strafbar mache, wenn ich falsche Angaben im Antrag mache und dass die Verschleppung des Sachverhalts ja nicht mein Verschulden, sondern das seiner SB sei. Daraufhin er lapidar: " Das ist dann wohl dumm für Sie gelaufen".

Habe den TL darauf hin aufgefordert einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid zu erlassen im Zweifel eben ablehnend. Bekomme jedoch keinen Bescheid und auf Nachfragen immer nur wieder die Aufforderung zur Mitwirkung.

Jetzt ist das mit dem Umgangsrecht doch eigentlich höchstrichterlich geklärt:
Umgangskosten nach neuer Rechtslage
Wenn ich das Recht verstehe, kann ich sogar noch Mehrbedarf erhalten für die Tage an denen die Kinder bei mir sind.

Warum können sich die SB immer wieder ungestraft über selbst höchstrichterliche Rechtsprechung hinwegsetzen und wer hilft da. Die Sozialgerichte, insbesondere das in Lüneburg sind doch längst nur noch reine Abnickrichter und Erfüllungsgehilfen für die JC.
 
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