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Thematiker*in
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Hallo
Kann mir jemand den ein oder anderen Rat geben?
Mir wurde ein Bildungsgutschein zu einer Qualifizierungsmaßnahme als Alltagsbetreuer zugesprochen. Die Qualifizierung dauert 3 Monate. Sollte ich im Anschluss nicht direkt einen Job finden, würde ich unmittelbar danach einen Ein Euro Job als Alltagsbetreuer machen müssen. Ohne Puffer oder dass man mir noch Zeit lässt einige Wochen zwecks Suche.
Ich solle mich auch schon während der Qualifizierung bewerben und nicht erst wenn ich das Zertifikat besitze ( ich finde ich verheize mich dadurch, wie seht ihr das? Oder ist es durchaus sinnvoll sich vorher schon zu bewerben? )
Nun habe ich öfter von Zusätzlichkeit und Verdrängung von Arbeitsplätzen gelesen im Zusammenhang mit den Euro-Jobs und frage mich in wie weit dies hier nicht der Fall dann ist..
Finde es schon "krank" wenn ich mich dann bewerbe, abgelehnt werde und mich dann aber wohlmöglich noch im selben Haus als Ein Euro Jobber wieder finde und neben mir arbeiten dann am besten normal bezahlte Leute.
Ich könne ja dann erstmal dort Erfahrungen sammeln, so die Argumentation.
Stelle ich mich nun etwas an und das ist alles nicht tragisch oder habe ich zurecht Bauchschmerzen? Natürlich kann ich diesen Job ja beenden so bald ich etwas auf den ersten Arbeitsmarkt gefunden habe...
Ich sprach sogar die SB drauf an wegen Zusätzlichkeit und so. Diese meinte sie wüsste garnicht wovon ich spreche und hat dann irgendwie am Thema vorbei geredet und von Allgemeinwohl gesprochen und so und dass keine Lücken mehr entstehen dürfen.
Und zwei weitere Fragen noch:
Meine aktuelle EGV ist 6 Monate gültig.
Ich habe unterschrieben dass ich auch außerhalb der Qualifizierung Arbeitsangebote annehme. Habe ich somit unterschrieben jeder Zeit einen Ein Euro Job zu machen und eine neue EGV ist dann nach diesen 3 Monaten nicht nötig, da die aktuelle noch weitere 3 Monate Gültigkeit besitzt oder muss bei einem Ein Euro Job dann erneut eine EGV abgeschlossen werden? Ich frage deswegen weil ich überlege das ganze als Verwaltungsakt über mich ergehen zu lassen wenn es so weit kommt, damit ich Widerspruch einlegen kann. Wenn die aktuelle EGV jedoch Bestand hat und ich quasi schon unterschrieben habe indirekt, ist das Kind ja schon ins Wasser gefallen. (?)
Zweite Frage:
Angenommen ich finde nur einen 450 € Job, in wie fern müsste ich dem JC weiterhin "zur Verfügung" stehen?
Kann jemand Licht ins Dunkel bringen hier? Danke...
Kann mir jemand den ein oder anderen Rat geben?
Mir wurde ein Bildungsgutschein zu einer Qualifizierungsmaßnahme als Alltagsbetreuer zugesprochen. Die Qualifizierung dauert 3 Monate. Sollte ich im Anschluss nicht direkt einen Job finden, würde ich unmittelbar danach einen Ein Euro Job als Alltagsbetreuer machen müssen. Ohne Puffer oder dass man mir noch Zeit lässt einige Wochen zwecks Suche.
Ich solle mich auch schon während der Qualifizierung bewerben und nicht erst wenn ich das Zertifikat besitze ( ich finde ich verheize mich dadurch, wie seht ihr das? Oder ist es durchaus sinnvoll sich vorher schon zu bewerben? )
Nun habe ich öfter von Zusätzlichkeit und Verdrängung von Arbeitsplätzen gelesen im Zusammenhang mit den Euro-Jobs und frage mich in wie weit dies hier nicht der Fall dann ist..
Finde es schon "krank" wenn ich mich dann bewerbe, abgelehnt werde und mich dann aber wohlmöglich noch im selben Haus als Ein Euro Jobber wieder finde und neben mir arbeiten dann am besten normal bezahlte Leute.
Ich könne ja dann erstmal dort Erfahrungen sammeln, so die Argumentation.
Stelle ich mich nun etwas an und das ist alles nicht tragisch oder habe ich zurecht Bauchschmerzen? Natürlich kann ich diesen Job ja beenden so bald ich etwas auf den ersten Arbeitsmarkt gefunden habe...
Ich sprach sogar die SB drauf an wegen Zusätzlichkeit und so. Diese meinte sie wüsste garnicht wovon ich spreche und hat dann irgendwie am Thema vorbei geredet und von Allgemeinwohl gesprochen und so und dass keine Lücken mehr entstehen dürfen.
Und zwei weitere Fragen noch:
Meine aktuelle EGV ist 6 Monate gültig.
Ich habe unterschrieben dass ich auch außerhalb der Qualifizierung Arbeitsangebote annehme. Habe ich somit unterschrieben jeder Zeit einen Ein Euro Job zu machen und eine neue EGV ist dann nach diesen 3 Monaten nicht nötig, da die aktuelle noch weitere 3 Monate Gültigkeit besitzt oder muss bei einem Ein Euro Job dann erneut eine EGV abgeschlossen werden? Ich frage deswegen weil ich überlege das ganze als Verwaltungsakt über mich ergehen zu lassen wenn es so weit kommt, damit ich Widerspruch einlegen kann. Wenn die aktuelle EGV jedoch Bestand hat und ich quasi schon unterschrieben habe indirekt, ist das Kind ja schon ins Wasser gefallen. (?)
Zweite Frage:
Angenommen ich finde nur einen 450 € Job, in wie fern müsste ich dem JC weiterhin "zur Verfügung" stehen?

Kann jemand Licht ins Dunkel bringen hier? Danke...