JuJuJu
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 14 Oktober 2015
- Beiträge
- 31
- Bewertungen
- 10
Liebes Forum -
Während des ALG 1-Bezuges Eintritt der Erkrankung am 11.12.2017, Ende der KG-Zahlung zum 09.06.2019 von KK angekündigt.
Habe noch Restanspruch von ALG 1.
Im Einschreiben der KK steht bei den wichtigen Hinweisen dass ich mich mit dem Schreiben unverzüglich bei der AfA melden muss "soweit ich die sonstigen Voraussetzungen für den weiteren Bezug von Leistungen nach dem SGB III erfülle", was ja bei meinem Restanspruch von ALG I zutrifft.
"Eine verspätete Meldung würde zu einer Minderung meines Leistungsanspruches führen".
Hier im Forum wird generell geraten dass man sich mit der Meldung bei der AfA Zeit lassen soll.
Aber trifft das auch auf meinen Fall zu da ich ja über einen Restanspruch von ALG I verfüge?
Es ist zudem nicht abzusehen dass ich schnell wieder arbeitsfähig werde.
Trifft nach Ablauf des Restanspruches von ALG I die Nahtlosigkeitsregelung auf mich zu?
Habe hier im Forum viel gelesen, aber zu meinem Fall nichts Passendes gefunden. Bin daher unsicher was ich machen soll.
Bin für Ratschläge sehr dankbar.
Liebe Grüße
Während des ALG 1-Bezuges Eintritt der Erkrankung am 11.12.2017, Ende der KG-Zahlung zum 09.06.2019 von KK angekündigt.
Habe noch Restanspruch von ALG 1.
Im Einschreiben der KK steht bei den wichtigen Hinweisen dass ich mich mit dem Schreiben unverzüglich bei der AfA melden muss "soweit ich die sonstigen Voraussetzungen für den weiteren Bezug von Leistungen nach dem SGB III erfülle", was ja bei meinem Restanspruch von ALG I zutrifft.
"Eine verspätete Meldung würde zu einer Minderung meines Leistungsanspruches führen".
Hier im Forum wird generell geraten dass man sich mit der Meldung bei der AfA Zeit lassen soll.
Aber trifft das auch auf meinen Fall zu da ich ja über einen Restanspruch von ALG I verfüge?
Es ist zudem nicht abzusehen dass ich schnell wieder arbeitsfähig werde.
Trifft nach Ablauf des Restanspruches von ALG I die Nahtlosigkeitsregelung auf mich zu?
Habe hier im Forum viel gelesen, aber zu meinem Fall nichts Passendes gefunden. Bin daher unsicher was ich machen soll.
Bin für Ratschläge sehr dankbar.
Liebe Grüße