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Mein neuer SB ist schnell bei der Sache. Beim Termin mit ihm wollte ich nicht mehr kleinkindhalber mit ihm in seinen schei* PC schauen um gemeinsam mit ihm in der würg Jobbörse nach Jobs zu schauen, das lehne ich grundsätzlich ab, geht auch in der Regel durch, scheint also keine gesetzliche Pflicht zu sein. Dafür flatterte mir die Tage ein VV ins Haus, mit Erstellungsdatum vom "Einladungs"termin. Ich stelle es infohalber hier ein.
Der VV hat noch Fehler. Als Arbeitsort wurde Firma x genannt und auf der Seite, wo die Arbeitgeber - Firma immer noch nerviger Weise Werbung macht stand dann, dass diese Firma ein Stellenangebot in Ort (!) y hat, wo ich noch nicht mal weiß wo das ist.
Arbeitsort x wäre ok, aber die Hilfebedürftigkeit Klartext Geld vom JC würde nicht verringert werden dadurch aber der Arbeitsort gefällt mir nicht, die Tätigkeit auch nicht (allerdings bin ich für solche Tätigkeiten bei den Ar..lö.. in der Suchliste und ich diskutier mit denen auch nicht mehr zumnal diese Tätigkeit als zumutbar gilt).
Habe eine Bewerbung verfasst mit der ich meine, eine Bewerbung nicht zu vereiteln aber versucht aufzuzeigen, dass es bescheuert ist, beim JC Arbeiter-innen zu suchen. Ich meine, mit einem Aushang irgendwo hätten sie einen Job für zwei Stunden die Woche locker los bekommen.
Per Post, weil ich ansonsten nicht erreichbar bin
verursachte der Mist mir Unkosten und Aufwand. Bewerbungskostenantrag muss ich noch anfordern.
Ich schrieb, dass sich meine Bewerbung ausschließlich auf den VV mit Rfb bezieht und auf sonst nichts. An Arbeitgebern, die die Jobbörse nutzen habe ich schon per se und auf Verdacht kein Interesse.
PS: Einladungen beim JC sind schlimmer als Vorladungen bei der Polizei, denn Vorladungen bei der Bolizei muss man entgegen mancher Annahmen NICHT folgeleisten!! Und hat dadurch auch keine Nachteile. (Erst wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft erfolgt). Zitat:
Polizeiliche Vorladung - das mussen Sie beachten
"Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie den Termin bei der Polizei wahrnehmen. Die Polizei hat keinerlei Möglichkeiten, Sie dazu zu zwingen, zu einem Vernehmungstermin zu erscheinen - weder als Beschuldigter noch als Zeuge. Sie können für Ihr Fernbleiben nicht bestraft werden und können zu einer Vernehmung auch nicht zwangsweise vorgeführt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie erkennungsdienstlich behandelt werden sollen. Nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht lädt, müssen Sie erscheinen."
(ja, ich bin auch nicht gezwungen zum JC zu gehen, aber als Mensch ist es ungünstig auf der Straße zu leben, wo man schon nicht im Freien aufs WC darf ohne was dafür zahlen zu müssen)
"Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie den Termin bei der Polizei wahrnehmen. Die Polizei hat keinerlei Möglichkeiten, Sie dazu zu zwingen, zu einem Vernehmungstermin zu erscheinen - weder als Beschuldigter noch als Zeuge. Sie können für Ihr Fernbleiben nicht bestraft werden und können zu einer Vernehmung auch nicht zwangsweise vorgeführt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie erkennungsdienstlich behandelt werden sollen. Nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht lädt, müssen Sie erscheinen."
Na, mal sehen, was sich tut.
Der VV hat noch Fehler. Als Arbeitsort wurde Firma x genannt und auf der Seite, wo die Arbeitgeber - Firma immer noch nerviger Weise Werbung macht stand dann, dass diese Firma ein Stellenangebot in Ort (!) y hat, wo ich noch nicht mal weiß wo das ist.
Arbeitsort x wäre ok, aber die Hilfebedürftigkeit Klartext Geld vom JC würde nicht verringert werden dadurch aber der Arbeitsort gefällt mir nicht, die Tätigkeit auch nicht (allerdings bin ich für solche Tätigkeiten bei den Ar..lö.. in der Suchliste und ich diskutier mit denen auch nicht mehr zumnal diese Tätigkeit als zumutbar gilt).
Habe eine Bewerbung verfasst mit der ich meine, eine Bewerbung nicht zu vereiteln aber versucht aufzuzeigen, dass es bescheuert ist, beim JC Arbeiter-innen zu suchen. Ich meine, mit einem Aushang irgendwo hätten sie einen Job für zwei Stunden die Woche locker los bekommen.
Per Post, weil ich ansonsten nicht erreichbar bin

Ich schrieb, dass sich meine Bewerbung ausschließlich auf den VV mit Rfb bezieht und auf sonst nichts. An Arbeitgebern, die die Jobbörse nutzen habe ich schon per se und auf Verdacht kein Interesse.
PS: Einladungen beim JC sind schlimmer als Vorladungen bei der Polizei, denn Vorladungen bei der Bolizei muss man entgegen mancher Annahmen NICHT folgeleisten!! Und hat dadurch auch keine Nachteile. (Erst wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft erfolgt). Zitat:
Polizeiliche Vorladung - das mussen Sie beachten
"Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie den Termin bei der Polizei wahrnehmen. Die Polizei hat keinerlei Möglichkeiten, Sie dazu zu zwingen, zu einem Vernehmungstermin zu erscheinen - weder als Beschuldigter noch als Zeuge. Sie können für Ihr Fernbleiben nicht bestraft werden und können zu einer Vernehmung auch nicht zwangsweise vorgeführt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie erkennungsdienstlich behandelt werden sollen. Nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht lädt, müssen Sie erscheinen."
(ja, ich bin auch nicht gezwungen zum JC zu gehen, aber als Mensch ist es ungünstig auf der Straße zu leben, wo man schon nicht im Freien aufs WC darf ohne was dafür zahlen zu müssen)
"Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie den Termin bei der Polizei wahrnehmen. Die Polizei hat keinerlei Möglichkeiten, Sie dazu zu zwingen, zu einem Vernehmungstermin zu erscheinen - weder als Beschuldigter noch als Zeuge. Sie können für Ihr Fernbleiben nicht bestraft werden und können zu einer Vernehmung auch nicht zwangsweise vorgeführt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie erkennungsdienstlich behandelt werden sollen. Nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht lädt, müssen Sie erscheinen."
Na, mal sehen, was sich tut.
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