VV vom JC MIT Rfb für 2 Stunden pro Woche mit Fehler noch dazu

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Dagegen72

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Mein neuer SB ist schnell bei der Sache. Beim Termin mit ihm wollte ich nicht mehr kleinkindhalber mit ihm in seinen schei* PC schauen um gemeinsam mit ihm in der würg Jobbörse nach Jobs zu schauen, das lehne ich grundsätzlich ab, geht auch in der Regel durch, scheint also keine gesetzliche Pflicht zu sein. Dafür flatterte mir die Tage ein VV ins Haus, mit Erstellungsdatum vom "Einladungs"termin. Ich stelle es infohalber hier ein.

Der VV hat noch Fehler. Als Arbeitsort wurde Firma x genannt und auf der Seite, wo die Arbeitgeber - Firma immer noch nerviger Weise Werbung macht stand dann, dass diese Firma ein Stellenangebot in Ort (!) y hat, wo ich noch nicht mal weiß wo das ist.

Arbeitsort x wäre ok, aber die Hilfebedürftigkeit Klartext Geld vom JC würde nicht verringert werden dadurch aber der Arbeitsort gefällt mir nicht, die Tätigkeit auch nicht (allerdings bin ich für solche Tätigkeiten bei den Ar..lö.. in der Suchliste und ich diskutier mit denen auch nicht mehr zumnal diese Tätigkeit als zumutbar gilt).

Habe eine Bewerbung verfasst mit der ich meine, eine Bewerbung nicht zu vereiteln aber versucht aufzuzeigen, dass es bescheuert ist, beim JC Arbeiter-innen zu suchen. Ich meine, mit einem Aushang irgendwo hätten sie einen Job für zwei Stunden die Woche locker los bekommen.

Per Post, weil ich ansonsten nicht erreichbar bin :idea: verursachte der Mist mir Unkosten und Aufwand. Bewerbungskostenantrag muss ich noch anfordern.

Ich schrieb, dass sich meine Bewerbung ausschließlich auf den VV mit Rfb bezieht und auf sonst nichts. An Arbeitgebern, die die Jobbörse nutzen habe ich schon per se und auf Verdacht kein Interesse.

PS: Einladungen beim JC sind schlimmer als Vorladungen bei der Polizei, denn Vorladungen bei der Bolizei muss man entgegen mancher Annahmen NICHT folgeleisten!! Und hat dadurch auch keine Nachteile. (Erst wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft erfolgt). Zitat:
Polizeiliche Vorladung - das mussen Sie beachten
"Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie den Termin bei der Polizei wahrnehmen. Die Polizei hat keinerlei Möglichkeiten, Sie dazu zu zwingen, zu einem Vernehmungstermin zu erscheinen - weder als Beschuldigter noch als Zeuge. Sie können für Ihr Fernbleiben nicht bestraft werden und können zu einer Vernehmung auch nicht zwangsweise vorgeführt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie erkennungsdienstlich behandelt werden sollen. Nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht lädt, müssen Sie erscheinen."

(ja, ich bin auch nicht gezwungen zum JC zu gehen, aber als Mensch ist es ungünstig auf der Straße zu leben, wo man schon nicht im Freien aufs WC darf ohne was dafür zahlen zu müssen)


"Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie den Termin bei der Polizei wahrnehmen. Die Polizei hat keinerlei Möglichkeiten, Sie dazu zu zwingen, zu einem Vernehmungstermin zu erscheinen - weder als Beschuldigter noch als Zeuge. Sie können für Ihr Fernbleiben nicht bestraft werden und können zu einer Vernehmung auch nicht zwangsweise vorgeführt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie erkennungsdienstlich behandelt werden sollen. Nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht lädt, müssen Sie erscheinen."

Na, mal sehen, was sich tut.
 
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Dagegen72

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@Fabiola: entschuldige, das habe ich falsch formuliert. Habe den VV gar nicht bei mir gerade. Ich wollte sagen, dass ich infohalber über diesen VV berichte.
Und wenn Antwort / eine Reaktion welche auch immer kommt, würde ich hier dann darüber berichten.

Ich überlege auch,ob ich den Job machen soll oder nicht, falls es zu einem VG kommen sollte. Wäre ja was drauf auf ALG II , weil der Verdienst ja unter den 100 Euro noch wäre. Aber der Rest ist ungünstig für mich. Na, vielleicht. mal sehen, ob Antwort kommt und wenn ja, welche.

PS: Einladung vom Jobcenter vs. Vorladung bei der Polizei: bei der Polizei müsste ich mich auch nicht abemelden (Internet), beim JC muss ich das ja schon aufwändig bürokratisch und sanktionsbedroht.. :O

das steht zum Thema Vorladung im Polizeigesetz, Link:
§ 27 PolG Vorladung - dejure.org

man kann aber auch beliebig im Netz googlen, finde ich mal gar nicht uninteressant. Nur Buch macht kluch ;)

PS2: in der Rechtsfolgenbelehrung steht ja auch, dass man eine Bewerbung nicht vereiteln darf. Das Wort "vereiteln" meine ich ist Juristendeutsch. Ich finde es voll daneben, sowas zu verwenden. Aber die wollen sich halt absichern, oder was weiß ich, was die wollen.
 

Dagegen72

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AW: VV vom JC MIT Rfb für 2 Stunden pro Woche mit Fehler noch dazu

Danke für den Tipp mit dem Fahrgeld Fabiola, könnte ich ja mal beim VG ansprechen, falls es zu einem solchem kommt (hoffe nicht). Der Job ist nichts für mich, das weiß ich jetzt schon. Also, was ist zumutbar? Wenn es objektiv möglich ist, persönlich mir aber zuwider? (ja, ja, ich weiß, der Wahrsager, Arzt, Psychotherapeut, kurz das Universalgenie - der SB :doh: weiß, dass es eben doch aus objektiven Gründen geht (zu gehen hat :( )

danke, Regensburger und PompeiPit für die Wortklärung. grins. wictionary hat vergessen, "Bewerbung vereiteln" als Beispiel hinzuzufügen lol
vereiteln – Wiktionary
 

Holler2008

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Habe eine Bewerbung verfasst mit der ich meine, eine Bewerbung nicht zu vereiteln aber versucht aufzuzeigen, dass es bescheuert ist, beim JC Arbeiter-innen zu suchen. Ich meine, mit einem Aushang irgendwo hätten sie einen Job für zwei Stunden die Woche locker los bekommen.
Na ich hoffe das geht gut.

Zum Arbeitsort hätte mein Betreff so ausgesehen:

Berwerbung als ... in Arbeitsort X (der aus dem VV )
Ref.: 1234545667

Kommt es zu einem Vorstellungsgespräch und der Arbeitsort ist Y = "Entschuldigung, auf die Stelle habe ich mich gar nicht beworben."

btw.
Du hast auch nicht Arbeitsort mit der Adresse an die die Bewerbung gehen soll verwechselt? Das unterscheidet sich oft.
 

Dagegen72

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@Holler2008: da hätte ich dran denken sollen, bevor ich die Bewerbung schrieb, grins - oh man - also, bis jetzt ist noch nichts gekommen an Antwort.
Aber ich sehe gerade, dass der Ort mehrmals in D vorkommt. Dann könnte ich sagen: aber ich habe doch Bundesland abc gemeint und nicht yz :D
 

Dagegen72

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Zwischenbericht:
Vom Zwangs-VV bisher keine Antwort :/ :)
Aus der Not schrieb ich noch eine Bufdi-Bewerbung freiwillig, da kam innerhalb einer Woche die Absage. Den VV schickte ich gleichzeitig mit der Bufdi-Bewerbung ab.

Jetzt reicht es mir auch schon wieder :/
 
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