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Mitglied 61702
Gast
Mein SB hat meine Versuche eine EGV zu verhandeln als Anlass dazu genommen, jetzt Rabatz zu machen und die "harte" Tour einzuschlagen. Hatte mir ja schon im Gespräch mitgeteilt, er gehe davon aus, ich wolle garnicht arbeiten.
Demzufolge habe ich jetzt zielgenau (3 Werktage vorher abgeschickt) zum Ende meiner letzten AU einen Vermittlungsvorschlag zugesandt bekommen. Dumm nur dabei, daß obwohl diese AU recht lang war, ich wiederum eine Folge-AU beim Arzt bekam, also aktuell erneut AU bin. Das wird sich wohl noch weiter hinziehen, denn es sind alles Sachen, die nicht wie eine Erkältung innerhalb von 1-2 Wochen kuriert sind.
Der VV ist ohnehin recht rassig:
Eine RFB ist nicht dabei, aber da mir eine EGV-VA verabreicht wurde, bin ich mir nicht sicher, ob das überhaupt nötig wäre und nicht etwa schon über die EGV-VA sanktionsbewehrt ist (ich schreibe gleich auch noch einen Post dazu und zum Widerspruch, dann bitte dort die EGV einsehen!).
Was soll ich machen? Den Antwortbogen negativ ausfüllen, abschicken und abwarten? Bewerben obwohl unpassend und ich derzeit AU?
Demzufolge habe ich jetzt zielgenau (3 Werktage vorher abgeschickt) zum Ende meiner letzten AU einen Vermittlungsvorschlag zugesandt bekommen. Dumm nur dabei, daß obwohl diese AU recht lang war, ich wiederum eine Folge-AU beim Arzt bekam, also aktuell erneut AU bin. Das wird sich wohl noch weiter hinziehen, denn es sind alles Sachen, die nicht wie eine Erkältung innerhalb von 1-2 Wochen kuriert sind.
Der VV ist ohnehin recht rassig:
- nicht leidensgerecht, da 8 Stunden Vollzeit statt 3-6 Stunden Teilzeit
- ingesamt eine Pendelzeit auf diese 8 Stunden drauf von 5 3/4 Stunden, will heißen aus dem Haus um 5 Uhr morgens, zurück abends um 18.45 Uhr
- das Ganze als Büroassistent bei einer ZAF für die Russischkenntnisse erforderlich sind (ich spreche mehrere Sprachen fließend, aber kein Russisch)
- offenbar gleitende (variable) Arbeitszeiten
Eine RFB ist nicht dabei, aber da mir eine EGV-VA verabreicht wurde, bin ich mir nicht sicher, ob das überhaupt nötig wäre und nicht etwa schon über die EGV-VA sanktionsbewehrt ist (ich schreibe gleich auch noch einen Post dazu und zum Widerspruch, dann bitte dort die EGV einsehen!).
Was soll ich machen? Den Antwortbogen negativ ausfüllen, abschicken und abwarten? Bewerben obwohl unpassend und ich derzeit AU?