KaffeTrinker
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Zwischenfrage zu VV ohne RFB und der Formulierung in der EGV-VA
Ein VV ohne RFB ist ein unverbindliches Angebot dessen Annahme ich verweigern kann, sooweit so gut. Nun steht bei 99% der Leistungsbezieher in deren EGV oder (VA) das "Sie bewerben sich auf Vermittlungsvorschläge innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt" es steht dort nicht " Sie bewerben sich auf Vermittlungsvorschläge mit RFB....."
Wie sieht die rechliche Einschätzung aus?
Danke
Ein VV ohne RFB ist ein unverbindliches Angebot dessen Annahme ich verweigern kann, sooweit so gut. Nun steht bei 99% der Leistungsbezieher in deren EGV oder (VA) das "Sie bewerben sich auf Vermittlungsvorschläge innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt" es steht dort nicht " Sie bewerben sich auf Vermittlungsvorschläge mit RFB....."
Wie sieht die rechliche Einschätzung aus?
Danke