VV mit RFB -> VG zu ANDERER Stelle als im VV -> "Angebot" zu Stelle ohne VV

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Sperling44

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Guten liebe Leidensgenossen,

folgendes Gedankenspiel.

Jemand bezieht ALG1 und erhält mehrere VV , die sich ALLE ausnahmslos auf Leihbuden Jobs im medizinischen Bereich beziehen, für die man NICHT die nötige Qualifikation besitzt.
Einige dieser VV sind mit RFB .

Jemand war zu Beginn seines "Abenteuers" ALG1 nicht gut informiert, hat deshalb den Kardinalfehler1 gemacht die Leihbuden immer anzurufen.

Normalerweise hat Jemand dann am Telefon gesagt, daß die notwendige Qualifikation nicht vorhanden ist und damit hatte sich das "Stellenangebot" und der VV dann auch bisher erledigt.

Nun hat Jemand eine Leihbude am Telefon gehabt und im Gespräch seine andere Qualifikation erwähnt. Daraufhin hat die Leihbude gesagt sie hätte eine ANDERE Stelle, als die auf dem VV ausgeschriebene, im Angebot, für die Jemand die nötige Qualifikation hat.

Jemand hat hier Kardinalfehler2 gemacht und sich für die ANDERE Stelle interessiert und es gab ein VG.

An dieser Stelle hat Jemand begonnen hier im Forum zu lesen und sich zu informieren.

Beim VG hat Jemand alles unterhalb offensichtlichem Desinteresse versucht um als Kandidat auszuscheiden, jedoch hat Jemand mittlerweile ein "Angebot zur Zusammenarbeit" bekommen.

Dieses "Angebot zur Zusammenarbeit" enthält nur Eckdaten zur potentiellen Stelle als Angestellter bei der Leihbude.
Es enthält KEINEN Arbeitsvertrag.
Es enthält ein "Gehaltsangebot" über ein Basisgehalt (inkl. Fahrgeld, exklusive Zuschläge), welches nach Gesetz "zumutbar" wäre.
Weitere Eckdaten:
- Festvertrag, unbefristet
- Arbeitszeit Vollzeit, 160 Stunden pro Monat bei 37 Stunden pro Woche (auch wenn das rechnerisch irgendwie nicht passt)
- Fahrzeit maximal 45 Minuten vom Wohnort entfernt

Wie gesagt für dieses Angebot gab es keinen VV , der ursprüngliche VV mit RFB bezog sich auf eine ANDERE Stelle.
Dieses Angebot enthält KEINEN Arbeitsvertrag und KEINE Angaben zu Einsatzort oder Einsatzbetrieb.

Jemand hat eine ganz starke Abneigung gegen Sklaventreiber bzw. Leihbuden.

Frage an die Community:
Was würdet Ihr tun, wenn ihr Jemand wärt?
Kommt Jemand irgendwie aus der Nummer raus?

Danke!!! und Gruß,
Sperling44
 
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Sperling44

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Nur um sicher zu gehen:

Also könnte Jemand das ANDERE Angebot ohne VV
-
für das Jemand zwar die nötige Qualifikation hat, aber welches Jemand jedoch nur erhalten hat weil Jemand dämlicherweise am Telefon mit der Leihbude interesse an einer alternativen "passenden" Stelle geäussert hat
-
einfach ablehnen ohne eine Sanktion zu riskieren?
 

faalk

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Er/Sie/Es braucht die alternative Stelle garnicht (mündlich,schriftlich) bei der ZAF ablehnen. Einfach nicht mehr melden/antworten, wenn sich die ZAF meldet wegen den Job.
 

Sperling44

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Verstehe.

Und den Ursprünglichen VV mit RFB , welcher sich auf eine andere Stelle bei der gleichen Leihbude bezieht für die man aber NICHT die nötige Qualifikation besitzt?

Erledigt man den mit Rücksendung des Antwortbogens mit dem Vermerk: "Ich wurde nicht eingestellt, weil ... nötige Qualifikation nicht vorhanden ..." ?
 
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