Hallo,
es ist ein VV eingegangen mit einer angegebenen Arbeitszeit von Mo-Fr 8:15 - 03:00 Uhr, was ja gegen § 3 Satz 1 ArbZG verstoßen würde und damit ist diese Stelle nicht zumutbar. Sehe ich das richtig?
Wenn dort stehen würde "Die Arbeitszeiten liegen in der Zeit zwischen 08.15 - 3.00 Uhr" wäre es etwas anderes.
es ist ein VV eingegangen mit einer angegebenen Arbeitszeit von Mo-Fr 8:15 - 03:00 Uhr, was ja gegen § 3 Satz 1 ArbZG verstoßen würde und damit ist diese Stelle nicht zumutbar. Sehe ich das richtig?
- Zitat aus dem VV"Arbeitszeit: Mo-Fr von 08.15 - 3.00 Uhr"
Wenn dort stehen würde "Die Arbeitszeiten liegen in der Zeit zwischen 08.15 - 3.00 Uhr" wäre es etwas anderes.