Vorübergehend anderen Job annehmen um Druck von Jobcenter loszuwerden

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Sonnen15Schein

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Hallo Zusammen,

ich habe eine kurze Frage. Ich bin Versicherungskauffrau und habe leider noch keine Stelle gefunden. Ich überlege mir aber vorübergehend, also bis ich eine Stelle in meinem Job finde im Einzelhandel zu arbeiten.
Ich weiß aber nicht was die Jobcenter dazu sagt, wenn ich bei der Abmeldung eine Stelle als Verkäuferin angebe obwohl sie mir nur Stellen als Versicherungskauffrau zusenden, was natürlich auch in meinem Interesse ist.

Ich will nicht noch mehr Stress mit denen, deshalb meine Frage.

Danke für Eure Hilfe .
Sonnen15Schein
 
Denen ist das vollkommen gleichgültig, als was Du arbeitest.
Wenn das für Dich ok ist, als Verkäuferin zu arbeiten, kannst Du das problemlos machen.
 
Ja und Nein:
Aufpassen: einmal als Verkäuferin arbeiten - immer als Verkäuferin arbeiten.

So weit würd ich da nicht gehen.
Das erweitert allerdings die Möglichkeiten für das "Einsatzgebiet". :icon_mrgreen:

Allerdings sollte man beachten, dass man eine einmal angenommene Stelle nicht mehr so einfach kündigen kann, wenn man erst mal in die Fänge von AfA / JC gelangt ist. Da gilt es sorgfältig zu prüfen, ob man das wirklich machen möchte und ob man im neuen Job auch klarkommt. :wink:

Ich such mir sogar im ALG II noch aus, auf was ich mich bewerbe und niemand sacht was dagegen. :biggrin:
 
Es bleibt aber dabei, dass das dem JC völlig wumpe ist.

Ich kann mich sogar ganz ohne Gründe abmelden vom Bezug. So frei bin ich schon noch, wenn ich nix mehr von denen will, dass ich dann nicht erklären muss, warum.
 
@Sonnenschein

Vielleicht erläuterst du mal näher, um was genau es geht. Du hast deine Frage im Unterforum "ALG" eingetragen, sprichst aber von einer "Jobcenter". Eine Behörde dieses Namens gibt es längst nicht mehr. Vermutlich meinst du die Arbeitsagentur - oder beziehst du ALG II und du meinst das JC ?

Einen Berufsschutz hast du auch im Bereich SGB III (ALG) schon jetzt nicht. Man könnte dir also schon jetzt eine Stelle als Verkäuferin anbieten, solange dies vom Gehalt her zumutbar ist. Ob so etwas von den Vermittlungsaussichten her realistisch ist, sei mal dahingestellt.

Du kannst schon jetzt nicht verlangen, daß man dir nur Stellenangebote als Versicherungskauffrau zusendet und dich mit allem anderen nicht behelligt.

Von daher kannst du ohne weiteres eine Zwischenbeschäftigung in einer anderen Branche annehmen, sofern du so etwas findest. Auch wenn das schlechter bezahlt wäre, hätte das zunächst (Zweijahresfrist mit Bestandsschutz) keine Auswirkung auf die Höhe deiner ALG-Ansprüche. Ob dich das beruflich weiterbringt oder dir sonstwie hilft, mußt du selbst beurteilen.
 
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