grün_fink
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Hallo liebe Forianer,
als Neuling habe ich folgende Frage:
Im Rahmen einer 3-tägigen Veranstaltung eines Vereins erhalte ich in Kürze für das Sprechen bei einem Teil der Veranstaltung an einem Tag ein kleines Honorar. Von der Richtigkeit des Honorarvertrages gehe ich aus. Das Geld wird auf mein Konto gehen.
Gehe ich davon aus, dass 70% des Honorars auf die Leistungen SGB XII angerechnet werden, bleiben 15€ übrig.
Bekannt ist, dass man da die Aufwendungen absetzen kann, bevor gerechnet wird, was mir bleiben kann.
Würde ich davon die Fahrtkosten selbst bestreiten, würde das nicht ausreichen.
Frage:
Kann ich die Aufwendungen nur für den einen Tag wo ich rede absetzen, oder für die gesamte Tagung? (Wohne da um die Ecke und habe keine Hotelkosten o.ä., aber auf alle Fahrtkosten und teilweise wohl auch Gaststättenkosten)?
Umfasst das auch Verpflegung? (sofern diese nicht gestellt wird und außer Haus mit anderen im Lokal eingenommen wird)
Und ist kostenlose Teilnahme an der Veranstaltung irgendein Vorteil, der mir finanziell angerechnet werden kann auf die Leistungen (und seien es nur die Naturalien)? Ist das zulässig?
Viele Grüße
der grüne fink
als Neuling habe ich folgende Frage:
Im Rahmen einer 3-tägigen Veranstaltung eines Vereins erhalte ich in Kürze für das Sprechen bei einem Teil der Veranstaltung an einem Tag ein kleines Honorar. Von der Richtigkeit des Honorarvertrages gehe ich aus. Das Geld wird auf mein Konto gehen.
Gehe ich davon aus, dass 70% des Honorars auf die Leistungen SGB XII angerechnet werden, bleiben 15€ übrig.
Bekannt ist, dass man da die Aufwendungen absetzen kann, bevor gerechnet wird, was mir bleiben kann.
Würde ich davon die Fahrtkosten selbst bestreiten, würde das nicht ausreichen.
Frage:
Kann ich die Aufwendungen nur für den einen Tag wo ich rede absetzen, oder für die gesamte Tagung? (Wohne da um die Ecke und habe keine Hotelkosten o.ä., aber auf alle Fahrtkosten und teilweise wohl auch Gaststättenkosten)?
Umfasst das auch Verpflegung? (sofern diese nicht gestellt wird und außer Haus mit anderen im Lokal eingenommen wird)
Und ist kostenlose Teilnahme an der Veranstaltung irgendein Vorteil, der mir finanziell angerechnet werden kann auf die Leistungen (und seien es nur die Naturalien)? Ist das zulässig?
Viele Grüße
der grüne fink