Kann man die Frage stellen, wie die Entlohnung aussieht, wenn mal kein Auftrag da ist?
Ein Zeitkonto ist ja legal, aber nicht dafür da dass sie die Stunden nehmen für Einsatzfreie Zeiten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit den christlichen Gewerkschaften die Tariffähigkeit abgesprochen wurde, gibt es keinen Grund mehr, mit der Zeitarbeitsbranche Tarifverträge abzuschließen.
Dann gilt nämlich § 9 Nr. 2 AÜG!!
Wieso vertreten Sie nicht die Interessen der Leiharbeiter. Das ist ihr Auftrag!! Nicht der Schutz der Zeitarbeitsbranche!!
Eine Schadde. Der DGB sollte sich schämen.
Kündigen sie sofort die Verträge!
MfG xxx
Und es wurde auch schon in mehreren Fernsehsendungen hingewiesen, dass der Abzug von Überstunden für Nichteinsatzzeiten nicht legal sind.
Die Personaldisponenten behaupten das, es entspricht aber nicht der Wahrheit.
Das erkläre mal den Gewerkschaften. Das versuchte ich schon 2006.
Die TV sehen vor, dass die ZAF über 2 Tage verfügen kann und somit dank des Drecks DGB den 615 BGB "legal" umgeht.
Es gibt keine, aber auch gar keine Notwendigkeit die TV mit der ZAF aufrecht zu erhalten. Somit verhindern die Gewerkschaften das gesetzlich garantierte Equal Pay.
Eine der Sauereien des Jahrhunderts!
Meine Mail auf der Seite des DGB!
Wäre cool, wenn da einige mitmachen und den DGB zumüllen![]()
Ich verstehe nur nicht, weshalb kommt dann immer wieder dieses Beispiel mit Randstad im Fernsehen. Dass wenn sich er Zeitarbeiter wehrt, dann hat er vor dem Arbeitsgericht gewonnen.
Nur weil Randstad verloren hat muß das nicht für andere gelten.
Da müssten noch viel mehr Zeitfirmen vor Gericht verlieren das sich da was ändern würde aber solange das nicht ist :icon_eek:
@ Sumse
Soll man dann wirklich so einen Arbeitsvertrag unterschreiben?
Ich meine das Zeitkonto darf man für Überstunden nehmen. Die man dann entweder frei nimmt oder sich auszahlen lässt.
Diese Antworten waren bisher nicht hilfreich. Ich verstehe nur nicht, weshalb kommt dann immer wieder dieses Beispiel mit Randstad im Fernsehen. Dass wenn sich er Zeitarbeiter wehrt, dann hat er vor dem Arbeitsgericht gewonnen.
Wo kann man genaue rechtliche Auskünfte zum Thema Zeitarbeit einholen? Auch bei speziellen Rechtsanwälten?
Und du würdest dein Auto verkaufen und dein Telefon abschaffen, weil du das mit dem Zeitkonto nicht einsiehst???
Aha.
Und wenn ein interessantes Stellenangebot in Sicht ist, würdest du dir schnell wieder ein Auto und ein Telefon zulegen?
Aha.
Für mich nicht sehr realistisch.
Was die ZAF durch sparsames Bewerben nicht weiß, macht sie nicht auf den Bewerber heiss
Ach, ist das doch das Annabella?![]()
Aha, dann kann jede Zeitarbeit diesen Punkt Zeitkonto behandeln wie sie es gerne haben will.
So etwas ist ja ein Witz.
Fachanwälte für Arbeitsrecht wären eine Möglichkeit. Mit Leiharbeit speziell kennen sich aber auch nicht alle gleich gut aus, deshalb falls möglich vorher Referenzen einholen (Nachbarn, Freunde, (Ex-)Kollegen etc.)Wo kann man genaue rechtliche Auskünfte zum Thema Zeitarbeit einholen? Auch bei speziellen Rechtsanwälten?
Logisch, Zeitkonten sind ja an sich erstmal völlig legal, und deren Handhabung laut den Arbeitsverträgen (!) auch. Was die Leihbuden dann tatsächlich anstellen kann Mensch vorher nicht beweisen, also hat man mit der Ablehnung eines AV wegen dem Zeitkonto keine Chance.muss aber dazu sagen wer solche verträge ablehnt als ALG2 empfänger könnte heftige probleme bekommen mit seinen SB
daher sowas muss am ende durch geklagt werden
aber auch diverse gerichte würden zu gunsten der JCs urteilen was zeitkonten angeht
Ja, dann muss man halt gleich am Anfang entgegenwirken, kein Auto, kein Telefon.
Die Frage kannst Du stellen, aber wahrscheinlich wirst Du keine klare Antwort bekommen oder den Hinweis auf das Zeitkonto. Wenn Du genauer nachfragen willst ist Diplomatie gefordert, wenn Du zu deutlich nachfragst bist Du ganz schnell draußen, evtl. mit Rückmeldung ans JC: arbeitsunwillig.Kann man die Frage stellen, wie die Entlohnung aussieht, wenn mal kein Auftrag da ist?
Ein Zeitkonto ist ja legal, aber nicht dafür da dass sie die Stunden nehmen für Einsatzfreie Zeiten.
Sorry, aber man muß sein Auto nicht für Fahrten zur Arbeitsstelle benutzen und dem Arbeitgeber angeben, daß man eines hat!Bei Alg1-Bezug kein Problem, bei Alg2 ist höchste Vorsicht geboten. Das JC weiß i.d.R. ob ein Auto vorhanden ist, und kann auch mit der Zulassungsstelle einen Datenabgleich durchführen.
Kommt dann Rückmeldung von der ZAF daß jemand nicht eingestellt wurde weil er/sie kein Auto hat / nicht mobil ist, obwohl dem JC die Existenz des Autos bekannt ist ---> Negativbewerbung, Zustandekommen eines AV verhindert etc. mit den bekannten Folgen.
Ich denke man hat das Recht deutlich nachzufragen bis man es verstanden hat...das würde ich mir nicht nehmen lassen.Wenn Du genauer nachfragen willst ist Diplomatie gefordert, wenn Du zu deutlich nachfragst bist Du ganz schnell draußen, evtl. mit Rückmeldung ans JC: arbeitsunwillig.
Ja, dann muss man halt gleich am Anfang entgegenwirken, kein Auto, kein Telefon.
Herzlich Willkommen beim
Erwerbslosenforum Deutschland.