G
Gelöschtes Mitglied 64517
Gast
Hallo,
am Samstag war eine Einladung für ein VG im Briefkasten, Montag früh um 9 Uhr hätte ich dort sein sollen, alles sehr kurzfristig also. Zustellung durch einen privaten, regional ansässigen Briefdienstleister. Dort werden Briefe mit einem Barcode versehen und vom Zusteller eingescannt, gehe also davon aus dass die Zustellung belegbar ist.
Leider fühlte ich mich am Montag früh unwohl und ging daher zum Hausarzt, der hat mich für den Rest der Woche AU geschrieben. Die AU habe ich von einem Bekannten noch am gleichen Tag in den Briefkasten des JC einwerfen lassen.
Ist die Sache somit für mich erledigt, oder hätte ich dem AG absagen müssen, und um einen neuen Termin bitten sollen? Offiziell habe ich weder Email noch Telefon, dies ist dem JC bekannt, eine zeitnahe Absage war also nicht möglich. Hätte also höchstens einen Brief schicken können. Dummerweise habe ich aber keine Briefkuverts oder Postkarten mehr im Haus, und krank sein (Magen-Darm) heißt für mich nicht dass ich in der Gegend herumfahren muss um Kuverts und Briefmarken zu besorgen.
Der Kontakt zur Firma kam nicht über einen VV zu Stande, sondern im Rahmen meiner monatlichen Eigenbemühungen. Ich gehe trotzdem davon aus, dass die Firma mein Nichterscheinen dem JC meldet. Zudem kam es schon oft vor, dass SB telefonisch bei den AG nachfragt, ob man sich tatsächlich beworben hat (ob dies zulässig ist, soll bitte nicht das Hauptthema sein).
Habe ich nun eine Sanktion zu befürchten?
am Samstag war eine Einladung für ein VG im Briefkasten, Montag früh um 9 Uhr hätte ich dort sein sollen, alles sehr kurzfristig also. Zustellung durch einen privaten, regional ansässigen Briefdienstleister. Dort werden Briefe mit einem Barcode versehen und vom Zusteller eingescannt, gehe also davon aus dass die Zustellung belegbar ist.
Leider fühlte ich mich am Montag früh unwohl und ging daher zum Hausarzt, der hat mich für den Rest der Woche AU geschrieben. Die AU habe ich von einem Bekannten noch am gleichen Tag in den Briefkasten des JC einwerfen lassen.
Ist die Sache somit für mich erledigt, oder hätte ich dem AG absagen müssen, und um einen neuen Termin bitten sollen? Offiziell habe ich weder Email noch Telefon, dies ist dem JC bekannt, eine zeitnahe Absage war also nicht möglich. Hätte also höchstens einen Brief schicken können. Dummerweise habe ich aber keine Briefkuverts oder Postkarten mehr im Haus, und krank sein (Magen-Darm) heißt für mich nicht dass ich in der Gegend herumfahren muss um Kuverts und Briefmarken zu besorgen.
Der Kontakt zur Firma kam nicht über einen VV zu Stande, sondern im Rahmen meiner monatlichen Eigenbemühungen. Ich gehe trotzdem davon aus, dass die Firma mein Nichterscheinen dem JC meldet. Zudem kam es schon oft vor, dass SB telefonisch bei den AG nachfragt, ob man sich tatsächlich beworben hat (ob dies zulässig ist, soll bitte nicht das Hauptthema sein).
Habe ich nun eine Sanktion zu befürchten?