Vorstellungsgespräch und Termin im JC überschneiden sich zeitlich - was hat Vorrang?

Leser in diesem Thema...

Dirk B.

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
11 Mrz 2008
Beiträge
362
Bewertungen
323
Hallo in die Runde,

ich habe zu meiner großen Überraschung einen Terminvorschlag für ein erstes Vorstellungsgespräch am Telefon erhalten. Leider überschneidet sich das zeitlich mit einem meiner Sinnlostermine im JC . Da ich den Job gerne hätte, würde ich dem Termin gerne umgehend zusagen. Da dies mein erstes VG am Telefon ist, müßte ich mich auch bis Dienstag intensiv darauf vorbereiten. Kann ich dem SB absagen? Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage? Danke für eure Hinweise, DirkB.
 

Peanut

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
29 Okt 2015
Beiträge
26
Bewertungen
2
Hallo Dirk

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Vorstellungsgespräch vorrang hat, wenn der Termin beim JC und das Vorstellungsgespräch tatsächlch am selben Tag sind.

Allerdings würde ich deinen zukünftigen Arbeitgeber bitten, den Termin schriftlich, zum Beispiel per E-Mail zu bestätigten.

Man kann natürlich spitzwindig sein, und argumentieren: "Wenn Sie erst um 14 uhr ein Vorstellungsgespräch haben, dann können Sie doch um 9 Uhr zum Termin erscheinen.

Allerdings halte ich das für abwägig. Außerdem könntest du dagegen argumentieren, dass du gerne einen Termin nach dem Gespräch haben möchtest. Hier kannst du dann vom Verlauf und Ausgang des Gespräches berichten und nach dem Vorstellungsgespräch wird es aufgrund der veränderten Sachlage, deinem Vermittler sicher leichter fallen dich optimal und individuell zu beraten.

Wichtig ist, wenn du eine schriftliche Bestätigung des Vorstellungsgesprächtermins, hast, sollte auch die Absage zum Gespräch mit dem Vermittler schriftlich erfolgen. Danach kann man zusätzlich auch noch sich telefonsich melden, damit das auch vermerkt wird. Das wäre eine doppelte Sicherheit. Ich hatte auch schon mal den Fall, dass behauptet wurde, eine E-Mai sei nicht angekommen.

Liebe Grüße
Tobias
 

vidar

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
27 Jan 2014
Beiträge
2.893
Bewertungen
4.630
ich habe zu meiner großen Überraschung einen Terminvorschlag für ein erstes Vorstellungsgespräch am Telefon erhalten
Wie wurdest du überhaupt zum Telefoninterview eingeladen, schriftlich oder per Telefon. Sollte es schriftlich gewesen sein, hast du ja eine Bestätigung für das JC . Ansonsten folge dem was @Peanut dir vorgeschlagen hat.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Vorstellungsgespräch vorrang hat / sollte auch die Absage zum Gespräch mit dem Vermittler schriftlich erfolgen.
Richtig, ein Vorstellungsgespräch ist immer vorrangig zu betrachten. Dass man dann diesen Termin anschließend dem JC auch nachweisen muss, sollte klar sein. Hierfür reicht dann aber die schriftliche Einladung des Unternehmens aus. Die Jobabsage muss im Nachhinein nicht dokumentiert werden, denn ob ein Arbeitgeber eine Absage schriftlich mitteilt, obliegt allein in seiner Entscheidung. Da ein Bewerber hier hier keinen Einfluss darauf hat, kann vom JC dieses Schreiben auch nicht eingefordert werden.
 

ZynHH (R.i.P.)

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
6 Jul 2011
Beiträge
19.412
Bewertungen
25.000
Man kann auch einfach nach dem termin am gleichen Tag zum jobcenter um den Termin wahrzunehmen und der sb Zeit hat. Letzteres erfährt man bestimmt, wenn man den Termin rechtzeitig absagt...
 

Dirk B.

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
11 Mrz 2008
Beiträge
362
Bewertungen
323
Danke für eure Einschätzungen. Ich werde den Termin mit dem JC heute absagen. Mir liegt eine schriftliche Anfrage für das geplante Telefonat als Nachweis vor.
Einfach später hingehen möchte ich nicht, da die zeitliche Koordination mit meinem Beistand in dem Fall schwierig wäre.
 
Oben Unten