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Eigentlich bedeutet im Geschäftswesen das Nichtsenden eines Widerspruchs die Zustimmung.
Darum sollte man im Text immer auch die Bitte um Bestätigung haben.
Eigentlich. Ist halt die Frage, ob der Arbeitgeber Deine Besuchsankündigung bekommen hat.
Aber ich würde einfach mal hingehen. Da ich mich aber ja selbst eingeladen habe, kann ich dafür auch nur dann Kostenerstattung verlangen, wenn ich die in der Besuchsankündigung mit angekündigt habe.
nein, dazu ist ein AG nicht verpflichtet.
Der AG sucht sich aus, welchen der (vielen) Bewerber in die engere Wahl nimmt und evtl. einlädt zu einem pers. Gespräch.
Nein, du brauchst diesen Termin nicht wahrnehmen.
Du hast doch gar keine Bestätigung vom AG bekommen.
Oder hast du mit diesem AG extra wegen des Termins etwas abgesprochen??
Dann natürlich:
Hingehen.
Als der AG dir einen Vorstellungstermin angeboten hat, ist er in Vertragsverhandlungen eingestiegen(cic, §§ 311 II, 421 II, 280 I BGB) und wenn dir Beispiel ein Nachteil dadurch passiert, dass er dir den Termin nicht bestätigt hat, muss er negativen Schadensersatz zahlen. Auch wenn er nicht ausdrücklich die Übernahme der Fahrtkosten verneint hat muss er zahlen.
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