In dem Merkblatt Arbeitslosengeld 1:
Sie müssen für Ihre Agentur für Arbeit erreichbar sein. Erreichbar im Sinne der gesetzlichen Vorschriften be- deutet, dass Sie an jedem Werktag von Briefsendun- gen der Agentur für Arbeit in Ihrer Wohnung Kenntnis nehmen können. Deshalb müssen Sie mindestens ein- mal am Werktag Ihren Briefkasten leeren. Am Wo- chenende oder vor Feiertagen reicht es aus, wenn Sie die an Samstagen oder Tagen vor Feiertagen einge- hende Post am darauf folgenden Sonn- oder Feiertag zur Kenntnis nehmen. Daher müssen Sie es Ihrer Agentur für Arbeit rechtzeitig mitteilen, wenn Sie (auch innerhalb derselben Gemeinde) umziehen oder an ei- nem Werktag ganztags nicht zu Hause sind.
Dann steht ua.das dort:
Weitere Pfichten, die Sie beachten sollten
rungsgemäß mit einem arbeitsfreien Tag (Samstag, Sonntag, Feiertag), ist dieser Tag als Arbeitsaufnah- me anzugeben, auch wenn die Arbeit tatsächlich erst später aufgenommen wird,
* Sie arbeitsunfähig erkranken und wenn Sie wieder arbeitsfähig sind. Beruht die Arbeitsunfähigkeit auf Ihrem Verschulden oder dem Verschulden eines Drit- ten (z. B. bei einem Verkehrsunfall) oder auf einer Organ-/Gewebeentnahme (z. B. Knochenmarkspen- de) oder einer Sterilisation, geben Sie dies bitte ge- sondert an,
* Ihre Ärztin/Arzt eine Bescheinigung über ein individu- elles Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutz- gesetz ausgestellt hat,
* Sie Mutterschaftsgeld oder ähnliche Leistungen oder Übergangsgeld (z. B. aufgrund einer Kur oder med. Rehabilitationsmaßnahme) beantragen oder erhal- ten. Legen Sie bitte den jeweiligen Bewilligungsbe- scheid vor,
* Sie Renten aller Art, insbesondere Rente wegen ver- minderter Erwerbsfähigkeit oder Altersrente, beantra- gen oder erhalten,
* Sie eine Nebenbeschäftigung ausüben oder aufneh- men, die weniger als 15 Stunden wöchentlich be- trägt, auch wenn diese nicht steuer- oder sozialversi- cherungsp ichtig ist,
* sich das Einkommen (netto) oder der zeitliche Um- fang Ihrer Nebentätigkeit erhöht,
* Sie als Schülerin/Schüler eine Schule oder ähnliche Ausbildungsstätte besuchen, oder sich als Studentin/ Student immatrikuliert haben,
* Sie Ihren Wohnort verlassen,
* sich Ihre Anschrift ändert,
Quelle:
https://www3.arbeitsagentur.de/web/...tei/mdaw/mtm3/~edisp/l6019022dstbai377607.pdf
Das heißt also doch?Wenn ich es nicht melde dann passiert was? Speerung? Man soll sich doch einen Job suchen.