Guten Tag und Hallo,
ich hatte neulich einen Termin bei meinem pers. Ansprechpartner der ARGE gehabt. Ich muss jeden Monat meine Liste mit Bewerbungsnachweisen abgeben und kurz dazu Stellung nehmen. Soweit kein Problem für mich. sind auch einige. Ich mache alles immer ordentlich und ich bewerbe mich vorrangig auf Stellen, die meinem pers. Fähigkeiten oder meinen Kenntnissen entsprechen, klar. Alerdings schaue ich auch nach Alternativberufen bzw. Tätigkeiten, die meinem Berufsbild garnicht gleich kommen oder zumindest ähnlich. Jetzt hat mich mein SB. dermaßen zusammengeschnauzt, weil ich mich überwiegend auf Tätigkeiten bewerbe, die meinem Berufblid gleich oder ähnlich sind. Er meinte, ich soll gefälligt auch oder überwiegend mich bei Zeitarbeitsfirmen bewerben und da auch in artfremden Berufen oder Tätigkeiten, die absolut nichts mit meinen Fähigkeiten zu tun haben.
Ich versuchte ihm zu erklären, das ich mich bei vier renomierten ZAF bereits beworben hatte und dort meine kompletten Unterlagen hinterlegt sind und ich in regelmäßigen Abständen mich dort erkundige, ob Sie etwas für mich hätten. Das genügt meinem SB nicht, er will, das ich mich (überwiegend) bei allemöglichen ZAF bewerbe für alle Tätigkeiten, die mir zumutbar wären und nicht meinem gelernten Beruf gleich kommen oder ähneln. Er meinte, ich bin zu lange raus, ich hätte eh keine Chance mehr, er selber schaut auch nicht mehr in seinem Pool nach Stellen für mich, die meinem Berufbild ähneln, sondern sucht mir nur noch Helferjobs raus. ich finde das nicht ok, er sollte doch zumindest auch nach Stellen suchen, die etwas mit meinem Beruf zu tun haben.
Jetzt meine Frage, kann mein SB. mir vorschreiben, wo und als was ich mich bewerbe?
Darf ich mich nicht mehr in meinem Beruf bewerben, bzw. in einem berufsähnlichen Beruf z. B. im kaufmännischen Bereich (als Bürohilfskraft, Bürokauffrau o.ä.), da ich ja gelernte Industriekauffrau bin? (vorausgesetzt, die Tätigkeiten entsprechen meinen Kenntnissen und Fähigkeiten natürlich).
Ich bin der Meinung, ich weis selber am besten, was ich kann und was nicht. Ich habe einen fundierte Ausbildung im kaufm. Bereich absolviert und verfüge über mehrere jahre Beruferfahrung, das verlernt man doch nicht. Zugegeben ich bin jetzt 5 Jahre aus meinem Beruf raus, aber deswegen möchte ich mich trotzdem auch im kaufm. Bereich bewerben dürfen.
Kann mir mein SB. mit Sanktionen drohen deswegen?
Mfg.
Anna
ich hatte neulich einen Termin bei meinem pers. Ansprechpartner der ARGE gehabt. Ich muss jeden Monat meine Liste mit Bewerbungsnachweisen abgeben und kurz dazu Stellung nehmen. Soweit kein Problem für mich. sind auch einige. Ich mache alles immer ordentlich und ich bewerbe mich vorrangig auf Stellen, die meinem pers. Fähigkeiten oder meinen Kenntnissen entsprechen, klar. Alerdings schaue ich auch nach Alternativberufen bzw. Tätigkeiten, die meinem Berufsbild garnicht gleich kommen oder zumindest ähnlich. Jetzt hat mich mein SB. dermaßen zusammengeschnauzt, weil ich mich überwiegend auf Tätigkeiten bewerbe, die meinem Berufblid gleich oder ähnlich sind. Er meinte, ich soll gefälligt auch oder überwiegend mich bei Zeitarbeitsfirmen bewerben und da auch in artfremden Berufen oder Tätigkeiten, die absolut nichts mit meinen Fähigkeiten zu tun haben.
Ich versuchte ihm zu erklären, das ich mich bei vier renomierten ZAF bereits beworben hatte und dort meine kompletten Unterlagen hinterlegt sind und ich in regelmäßigen Abständen mich dort erkundige, ob Sie etwas für mich hätten. Das genügt meinem SB nicht, er will, das ich mich (überwiegend) bei allemöglichen ZAF bewerbe für alle Tätigkeiten, die mir zumutbar wären und nicht meinem gelernten Beruf gleich kommen oder ähneln. Er meinte, ich bin zu lange raus, ich hätte eh keine Chance mehr, er selber schaut auch nicht mehr in seinem Pool nach Stellen für mich, die meinem Berufbild ähneln, sondern sucht mir nur noch Helferjobs raus. ich finde das nicht ok, er sollte doch zumindest auch nach Stellen suchen, die etwas mit meinem Beruf zu tun haben.
Jetzt meine Frage, kann mein SB. mir vorschreiben, wo und als was ich mich bewerbe?
Darf ich mich nicht mehr in meinem Beruf bewerben, bzw. in einem berufsähnlichen Beruf z. B. im kaufmännischen Bereich (als Bürohilfskraft, Bürokauffrau o.ä.), da ich ja gelernte Industriekauffrau bin? (vorausgesetzt, die Tätigkeiten entsprechen meinen Kenntnissen und Fähigkeiten natürlich).
Ich bin der Meinung, ich weis selber am besten, was ich kann und was nicht. Ich habe einen fundierte Ausbildung im kaufm. Bereich absolviert und verfüge über mehrere jahre Beruferfahrung, das verlernt man doch nicht. Zugegeben ich bin jetzt 5 Jahre aus meinem Beruf raus, aber deswegen möchte ich mich trotzdem auch im kaufm. Bereich bewerben dürfen.
Kann mir mein SB. mit Sanktionen drohen deswegen?
Mfg.
Anna