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Weihnachtsbeihilfe 2007 beantragen!
Jahr für Jahr weist die ARGE Anträge von Hartz IV -EmpfängerInnen zurück und überweist dennoch viele Millionen Euro als "Überschuss" an den Bund zurück. Das ist ungerecht!
Daher der Aufruf an alle so genannten ALG - Bedarfsgemeinschaften, sowie Einzelpersonen, alleinerziehende Mütter, Familien, SozialrenterInnen sowie MigrantInnen und Geringverdiener, jetzt an die kommunalen und Einrichtungen der ARGE / Fachdienst Anträge auf Weihnachtsbeihilfe zu stellen.
So können Sie den Antrag auf Weihnachtsbeihilfe stellen -> Klick HIER
Auch die Fraktion DIE LINKE startet eine parlamentarische Initiative zur Einführung einer Weihnachtsbeihilfe von 40 Euro für Arbeitslosengeld-II-Beziehende und Asylsuchende. "Weihnachten ist in diesem Land für viele das wichtigste Familienfest. Ein solches Fest ist mit höheren Ausgaben verbunden, die vom Hartz-IV -Regelsatz nicht zu bestreiten sind – von den Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes ganz zu schweigen. So sind in der Einkommens- und Verbrauchstichprobe, die der Ermittlung des Regelsatzes zu Grund lag, für Geschenke an Kinder gerade mal 1,47 Euro im Monat eingeplant. Das alte Bundessozialhilfegesetz beinhaltete aus gutem Grund eine Weihnachtsbeihilfe. Leider sieht die Hartz-IV -Gesetzgebung bisher keine Weihnachtsbeihilfe vor. Das soll sich nun ändern. Auch Menschen, die aufs Arbeitslosengeld II bzw. auf Asyl angewiesen sind, sollten in der Lage sein, mit ihren Lieben ein schönes Weihnachtsfest zu feiern. Zu einem solchen Fest gehört natürlich viel mehr als Geld. Aber ganz ohne Geld lässt sich kein Fest ausrichten. Deswegen fordern wir eine Weihnachtsbeihilfe von 40 Euro." sagte dazu die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Katja Kipping.
Jahr für Jahr weist die ARGE Anträge von Hartz IV -EmpfängerInnen zurück und überweist dennoch viele Millionen Euro als "Überschuss" an den Bund zurück. Das ist ungerecht!
Daher der Aufruf an alle so genannten ALG - Bedarfsgemeinschaften, sowie Einzelpersonen, alleinerziehende Mütter, Familien, SozialrenterInnen sowie MigrantInnen und Geringverdiener, jetzt an die kommunalen und Einrichtungen der ARGE / Fachdienst Anträge auf Weihnachtsbeihilfe zu stellen.
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Auch die Fraktion DIE LINKE startet eine parlamentarische Initiative zur Einführung einer Weihnachtsbeihilfe von 40 Euro für Arbeitslosengeld-II-Beziehende und Asylsuchende. "Weihnachten ist in diesem Land für viele das wichtigste Familienfest. Ein solches Fest ist mit höheren Ausgaben verbunden, die vom Hartz-IV -Regelsatz nicht zu bestreiten sind – von den Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes ganz zu schweigen. So sind in der Einkommens- und Verbrauchstichprobe, die der Ermittlung des Regelsatzes zu Grund lag, für Geschenke an Kinder gerade mal 1,47 Euro im Monat eingeplant. Das alte Bundessozialhilfegesetz beinhaltete aus gutem Grund eine Weihnachtsbeihilfe. Leider sieht die Hartz-IV -Gesetzgebung bisher keine Weihnachtsbeihilfe vor. Das soll sich nun ändern. Auch Menschen, die aufs Arbeitslosengeld II bzw. auf Asyl angewiesen sind, sollten in der Lage sein, mit ihren Lieben ein schönes Weihnachtsfest zu feiern. Zu einem solchen Fest gehört natürlich viel mehr als Geld. Aber ganz ohne Geld lässt sich kein Fest ausrichten. Deswegen fordern wir eine Weihnachtsbeihilfe von 40 Euro." sagte dazu die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Katja Kipping.