hallo, habe einen Eingliederungsvereinbarung erhalten und möchte erstmal mit meinem SB verhandeln.
Über die Einleitung (BILD: EGV) steht noch "mit dieser Eingliederungsvereinbarung wird die Eingliederungsvereinbarung vom 03.06.2019 fortgeschreiben".
Ich habe dank User Doppelpleite meine erste Verhandlung abgeschickt mit folgenden punkten
folgende punkte habe ich noch gefunden
-keine fortschreibung vom 03.06.2019 die letzte egv habe ich nicht unterschrieben
-fahrtkosten werden durch maßnahmeträger übernommen, das mag ich aber nicht.
-Maßnahmeträger hat zugriff auf verBIS und "Profiling" durch VerBIS mit beiden bin ich nicht einverstanden
-"Eingliederungsvereinbarung wurde ausführlich mit ihnen besprochen. Den Inhalten haben Sie zugestimmt." stimmt nicht weder wurde es ausführlich mit mir besprochen noch habe ich den Inhalt zugestimmt
-keine erstattung der Bewerbungskosten für telefonische/elektronische Bewerbung
-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Maßnahmeträger vorlegen
-Ortsabwesenheit dies bezüglich hatte ich bereits in der ersten Verhandlung angesprochen doch diese wurde abgelehnt. kann man da nichts mehr machen?
Sieht ihr noch weitere Punkte?
mein ziel ist es die egv durch die verhandlung zu verschieben, da ich an der Maßnahme keine interesse habe. Ich will aber nicht sehr wichtige punkte in der "Verhandlung"rausnehmen, weil ich bei einem Verwaltungsakt erfolgreich widerspruch einlegen kann.
ich wäre für eure hilfe sehr dankbar.
Über die Einleitung (BILD: EGV) steht noch "mit dieser Eingliederungsvereinbarung wird die Eingliederungsvereinbarung vom 03.06.2019 fortgeschreiben".
Ich habe dank User Doppelpleite meine erste Verhandlung abgeschickt mit folgenden punkten
- Warum bekomme ich eine Förderleistung bewilligt ohne vorherigen Antrag?
- Sollten Sie in Ihrem Ermessensspielraum eine begründete Notwendigkeit für die Teilnahme an einer Eingliederungmaßnahme sehen, so fordere ich Sie auf mir hierüber beratende Auskunft (nach §13,14,15, SGB I) schriftlich zu erteilen.
- Thema Ortsabwesenheit möchte ich gänzlich gestrichen haben, da gesetzlich geregelt
folgende punkte habe ich noch gefunden
-keine fortschreibung vom 03.06.2019 die letzte egv habe ich nicht unterschrieben
-fahrtkosten werden durch maßnahmeträger übernommen, das mag ich aber nicht.
-Maßnahmeträger hat zugriff auf verBIS und "Profiling" durch VerBIS mit beiden bin ich nicht einverstanden
-"Eingliederungsvereinbarung wurde ausführlich mit ihnen besprochen. Den Inhalten haben Sie zugestimmt." stimmt nicht weder wurde es ausführlich mit mir besprochen noch habe ich den Inhalt zugestimmt
-keine erstattung der Bewerbungskosten für telefonische/elektronische Bewerbung
-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Maßnahmeträger vorlegen
-Ortsabwesenheit dies bezüglich hatte ich bereits in der ersten Verhandlung angesprochen doch diese wurde abgelehnt. kann man da nichts mehr machen?
Sieht ihr noch weitere Punkte?
mein ziel ist es die egv durch die verhandlung zu verschieben, da ich an der Maßnahme keine interesse habe. Ich will aber nicht sehr wichtige punkte in der "Verhandlung"rausnehmen, weil ich bei einem Verwaltungsakt erfolgreich widerspruch einlegen kann.
ich wäre für eure hilfe sehr dankbar.
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