Hallo Phanthera,
wenn ich mal in dein anderes Thema schaue wo es um den Mehrbedarf für Alleinerziehende geht und du dort schon schreibst, dass man dich bereits "zur Kontrolle heimgesucht hat", dann kann ich dich nur dringend davor warnen Jemanden auch noch offiziell in deine Wohnung aufzunehmen, ganz egal wo der dann schlafen wird ...
https://www.elo-forum.org/alg-ii/160871-mehrbedarf-alleinerziehende.html wenn in deiner Wohnung noch eine weitere erwachsene Person wohnt, dann hast du keinen Anspruch mehr auf diesen Mehrbedarf, weil man (zumindest) immer davon ausgeht, dass sich Personen die in einer Wohnung mit mehreren Kindern zusammen wohnen auch gemeinsam um diese Kinder kümmern werden, das lässt sich auch (besonders bei 3 Kindern) im normalen Alltag kaum vermeiden.
Ich kenne ja die Größe deiner Wohnung nicht aber man wird wohl eher nicht "glauben" wollen, dass es da nicht "mehr" gibt zwischen euch, als nur die Schlafstätte auf der Wohnzimmercouch ... nun mögen das reine Vermutungen sein vom Amt, aber wenn man dich sowieso schon "im Visier hat" halte ich das nicht für besonders klug.
Handelt es sich gar um die selbe Person, die man schon mehrfach in deiner Wohnung angetroffen hatte, die jetzt für ständig auf dein Wohnzimmer-Sofa umziehen will ... ???
das glaube ich ehrlich gesagt auch nicht, dass man das als "Beweis" dafür annehmen wird, dass ihr keine
BG sein wollt, wir haben auch jeder ein eigenes Konto für unsere Renten obwohl wir verheiratet sind ...
Die Gesamtkonstellation ist alles andere als günstig dafür, dass man einen zusätzlichen Bewohner einfach so "ausklammern" könnte für das
JC ... zumal du schon selbst darüber berichtet hast, dass dein Besucher sich zeitweise mit um die Kinder kümmert ...
Da würde ich es lieber weiter bei gelegentlichen Besuchen / Übernachtungen belassen, wenigstens das hat dir auch kein
JC zu verbieten ... die haben auch kein Recht deine Wohnung zu betreten wenn du das nicht möchtest ... schon gar nicht als "Überraschungsbesuch" ...
MfG Doppeloma