Vorlage von Kontoauszügen

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Uboot4u

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Wer kennt sich aus? Muss ich denen wirklich meine ungeschwärzten Kontoauszüge vorlegen?
Ich habe irgendwo im Netz gelesen, es gäbe Urteile, dass Auszüge nur im Verdachtsfall verlangt werden dürfen.
Ich möchte nach all dem was die mir angetan haben die letzten 3 Jahre, im neuen endlich Schluß machen mit dieser Quälerei von Amtsseite. d.h. ich leiste ab dann Widerstand. Auch wenn ich rechtlich begründet Widerspruch einlege, ist es hier in Bayern so, dass die dir ab dann noch viel, viel mehr Ärger machen. Da es bei uns in der Regel um die nackte Existenz geht, ist das natürlich nicht ungefährlich.

Ist es ausserdem überhaupt rechtlich zulässig, dass man erst Zahlungen kürzt und der Gekürzte sich nachher rechtfertigen muss, wenn er das Geld haben möchte?Hat er seine "Unschuld" nachgewiesen (!) erhält er das Geld ausgezahlt, was viele, viele Wochen dauert. Also ist er quasi auch als Unschuldiger unwiderbringlich bestraft worden. Was ist das für ein Land? Hat da nie jemand gegen geklagt?

All das geht aber nur mit echten und überprüfbaren Fakten. Deshalb bitte nur Info wenn ihr was genaues wisst.

Schönen Gruß

Jotka

Albert Einstein:

Der Staat ist für den Bürger da, nicht umgekehrt! :kotz:
 
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