Vorlage von Kontoauszügen - die Praxis in Bayern

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ExitUser

Gast
Aus der Sicht des bayrischen Datenschutzbeauftragten ist eine Anordnung der Vorlage bis zu 6 Monate rückwirkend OHNE Schwärzung irgendwelcher Buchungen zulässig.

Briefe hier:
hartz4.fortunecity.de/Mitwirkung.htm
hartz4.fortunecity.de/Datenschutzbeauftragter.htm

Kommentar eines Jobcenter Mitarbeiters dazu:

Wieso soll der Datenschutz verletzt sein, wenn der LB freiwillig sein Daten bekannt gibt?

Muss er ja nicht, dann kriegt er zwar auch keine Leistungen, soll aber nicht sagen, er hätte keine Wahl.
 
Und da liegt ja die Krux:
Der LB muß die Unterlagen nicht vorlegen. Tut er es nicht gibt es aber auch kein Geld. Also freiwillig vorgelegt.
Und das wird nicht nur in Bayern so gehandhabt.
In Lübeck müßen auch die Kontoauszüge für min. 3 Monate ungeschwärzt im Original vorgelegt werden. Sonst gibbet kein Geld.
 
Von Sozialamtsmitarbeitern wird diskutiert, daß aus ihrer Sicht auch geprüft werden müsse, wofür ein Bezieher im Detail sein Geld ausgibt, da auch eine falsche Verwendung Mißbrauch von Leistungen sei.
 
Tom_ meinte:
Von Sozialamtsmitarbeitern wird diskutiert, daß aus ihrer Sicht auch geprüft werden müsse, wofür ein Bezieher im Detail sein Geld ausgibt, da auch eine falsche Verwendung Mißbrauch von Leistungen sei.
Dieses ist Unrechtmäßig da diese leistung zwar nach einem Warenkorb zusammengestellt wurden aber wie und wofür ich die leistung ausgebe, ist reine Privatsache! Dieses hab ich hier auch im Forum so gefunden :kinn: wo war det nur!?!?
Aber im zweifelsfalle Arco fragen weil der hat mich darauf aufmerksamm gemacht in einem Thread :)

Gelle Arco gut aufgepasst det NOv :daumen:

Und zu den Kontoauszügen!

Die ERGE Stormarn praktieziert es genau so und wehe Dem der den Schwarzstift ansetzt ist sofort Illegaler Einkünfte verdächtigt
 
Tom_ meinte:
Aus der Sicht des bayrischen Datenschutzbeauftragten ist eine Anordnung der Vorlage bis zu 6 Monate rückwirkend OHNE Schwärzung irgendwelcher Buchungen zulässig.

Briefe hier:
hartz4.fortunecity.de/Mitwirkung.htm
hartz4.fortunecity.de/Datenschutzbeauftragter.htm

Kommentar eines Jobcenter Mitarbeiters dazu:

Wieso soll der Datenschutz verletzt sein, wenn der LB freiwillig sein Daten bekannt gibt?

Muss er ja nicht, dann kriegt er zwar auch keine Leistungen, soll aber nicht sagen, er hätte keine Wahl.

Ob die Sicht eines "Königlich Bayerischen Datenschutzbeauftragten" auch dem Gestzestext und der Rechtsprechung entspricht, sollte zunächst einmal geprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht wäre ja eigentlich genau die richtige Institution für so etwas. Aber die Stellen dort sind ja inzwischen auch "regierungsfreundlich" besetzt. Also keine Hoffnung auf ein reguläres Urteil.
Mal ganz davon abgesehen - wer verhindert eigentlich, zwei Konten zu haben?
 
Und das zum Verfassungsgericht:

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts erklärt das Sozialstaatspostulat des Grundgesetzes zur politischen Verfügungsmasse und der Bundespräsident pflichtet ihm sofort bei.
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ lautet Artikel 20 des Grundgesetzes. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier meint dagegen in der FAZ : „Die Grundlagen unserer Verfassung basieren auf dem Prinzip der Eigenverantwortung“ und „das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes belässt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum.“
„Wir müssen ein neues Verhältnis finden in der Tat zwischen kollektiver Absicherung und Eigenverantwortung“, pflichtete ihm unser Bundespräsident im DLF bei.
Damit segnet unser oberster Repräsentant des Staates und unser oberster Richter letztlich alles ab, was an Abbau des Sozialstaates noch politisch vorangetrieben werden mag. Wolfgang Lieb.
Mehr:
https://www.nachdenkseiten.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=5&idart=1825
 
wahlvieh_
Mal ganz davon abgesehen - wer verhindert eigentlich, zwei Konten zu haben?
Ja keiner :) nur im Antrag ist klar vermerkt alle Konten an zu geben und bei einem evtl. Datenabgleich hast den Du wohl die berühmte Karte erwischt und diese wird keine aus dem Fussball sein da Dir unter Umständen Erschleicheung von Unterhaltsleistungen vorgeworfen werden könnte :(
 
Re: Und das zum Verfassungsgericht:

Mambo meinte:
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts erklärt das Sozialstaatspostulat des Grundgesetzes zur politischen Verfügungsmasse und der Bundespräsident pflichtet ihm sofort bei.
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ lautet Artikel 20 des Grundgesetzes. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier meint dagegen in der FAZ : „Die Grundlagen unserer Verfassung basieren auf dem Prinzip der Eigenverantwortung“ und „das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes belässt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum.“
„Wir müssen ein neues Verhältnis finden in der Tat zwischen kollektiver Absicherung und Eigenverantwortung“, pflichtete ihm unser Bundespräsident im DLF bei.
Damit segnet unser oberster Repräsentant des Staates und unser oberster Richter letztlich alles ab, was an Abbau des Sozialstaates noch politisch vorangetrieben werden mag. Wolfgang Lieb.
Mehr:
https://www.nachdenkseiten.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=5&idart=1825

Quod erat demonstrandum! (Was zu beweisen war!)
 
Nov meinte:
wahlvieh_
Mal ganz davon abgesehen - wer verhindert eigentlich, zwei Konten zu haben?
Ja keiner :) nur im Antrag ist klar vermerkt alle Konten an zu geben und bei einem evtl. Datenabgleich hast den Du wohl die berühmte Karte erwischt und diese wird keine aus dem Fussball sein da Dir unter Umständen Erschleicheung von Unterhaltsleistungen vorgeworfen werden könnte :(

Stimmt! Soviel zum Thema Bankgeheimnis - also suche man sich eine Person seines Vertrauens - oder mache nur noch cash&carry-Geschäfte!
 
Eine Anweisung zur Straftat :shock: !!! ???

Nie nicht! Da ich keinerlei Weisungsbefugniss habe :lol:

Anstieftung ?? Wohl weniger da ich keinen Stift hab ist icht ausdrücklich im Regelsatz vorgesehen :p
Und was man aus Smileys liest ist jedem selbst vorbehalten :pfeiff:
 
Re: Und das zum Verfassungsgericht:

Mambo meinte:
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts erklärt das Sozialstaatspostulat des Grundgesetzes zur politischen Verfügungsmasse und der Bundespräsident pflichtet ihm sofort bei.
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ lautet Artikel 20 des Grundgesetzes. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier meint dagegen in der FAZ : „Die Grundlagen unserer Verfassung basieren auf dem Prinzip der Eigenverantwortung“ und „das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes belässt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum.“
„Wir müssen ein neues Verhältnis finden in der Tat zwischen kollektiver Absicherung und Eigenverantwortung“, pflichtete ihm unser Bundespräsident im DLF bei.
Damit segnet unser oberster Repräsentant des Staates und unser oberster Richter letztlich alles ab, was an Abbau des Sozialstaates noch politisch vorangetrieben werden mag. Wolfgang Lieb.
Mehr:
https://www.nachdenkseiten.de/cms/front_content.php?client=1&lang= 1&idcat=5&idart=1825

Unser Herr Bundespräsident ist ein Sparkassenmensch,
was willst Du da anderes erwarten?!?
 
Tom_ meinte:
Von Sozialamtsmitarbeitern wird diskutiert, daß aus ihrer Sicht auch geprüft werden müsse, wofür ein Bezieher im Detail sein Geld ausgibt, da auch eine falsche Verwendung Mißbrauch von Leistungen sei.
Jau, bin ich sofort für !!! :lol:

Natürlich erwarte ich auch das von der anderen Seite :lol: Kein Kantinenzuschuß mehr, kein freies Parken mehr, usw. oder wieso nicht gleich nur noch MAE1EJ ? :lol:
Und wenn die Verwaltungstypen nicht nur absahnen, sondern auch ihrer Verantwortung für die Allgemeinheit bewußt sind, verzichten die doch sicher auf überzähliges Gehalt und bezahlen natürlich auch zurück :lol:
 
Re: Und das zum Verfassungsgericht:

dickpi meinte:
Mambo meinte:
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts erklärt das Sozialstaatspostulat des Grundgesetzes zur politischen Verfügungsmasse und der Bundespräsident pflichtet ihm sofort bei.
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ lautet Artikel 20 des Grundgesetzes. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier meint dagegen in der FAZ : „Die Grundlagen unserer Verfassung basieren auf dem Prinzip der Eigenverantwortung“ und „das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes belässt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum.“
„Wir müssen ein neues Verhältnis finden in der Tat zwischen kollektiver Absicherung und Eigenverantwortung“, pflichtete ihm unser Bundespräsident im DLF bei.
Damit segnet unser oberster Repräsentant des Staates und unser oberster Richter letztlich alles ab, was an Abbau des Sozialstaates noch politisch vorangetrieben werden mag. Wolfgang Lieb.
Mehr:
https://www.nachdenkseiten.de/cms/front_content.php?client=1&lang= 1&idcat=5&idart=1825

Unser Herr Bundespräsident ist ein Sparkassenmensch,
was willst Du da anderes erwarten?!?

Ein sogenanntes Sparschwein, sozusagen!
Der war mir schon bei seiner Amtseinführung unsympathisch, als er nämlich mit den Essensresten seiner Gulaschkanone der Gartenparty und sämtlichen Medienvertretern zum Berliner Bahnhof Zoo zog und sich medienwirksam beim verteilen der Suppe filmen und fotografieren ließ.
War doch im wahrsten Sinne des Wortes ein schöner Zug von ihm, nicht wahr?
 
ich dachte in ganz Europa, außer im Austria-Land, gibt es das Bankgeheimnis nicht mehr.
Und was bringt dir ein Konto im Ausland wenn dir die Gebühren das Geld weg fressen.
terri
Also, schreibt mal einen brauchbaren Tip.
 
Hessisches Landessozialgericht pfeift Optionskommune und Sozialgericht Frankfurt zurück. von Anne Ames, Stand 08.09.2005
Eine mittelhessische Optionskommune verweigerte einem Antragsteller Alg-II-Leistungen, weil der es ablehnte, vollständig und lückenlos Kontoauszüge der letzten drei Monate vor Antragstellung sowie eine von seinem Vermieter ausgefüllte Bescheinigung vorzulegen. Das Sozialgericht Frankfurt am Main schloss sich der Rechtsauffassung der Optionskommune an und wies den Eilantrag des Betroffenen auf Leistungsgewährung zurück.
Dagegen legte der Antragsteller Beschwerde beim hessischen Landessozialgericht ein, das am 22.8.2005 den Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt vom 9. Juni 2005 rechtskräftig aufhob und die Optionskommune vorläufig bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens verpflichtete, dem Antragsteller Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der Unterkunft zu gewähren.
Die vollständige Entscheidungsbegründung findet sich bei www.tacheles-sozialhilfe.de in der „Rechtsprechungsdatenbank“ beim Aktenzeichen L 7 AS 32/05 ER . Hier seien die wesentlichen und über den konkreten Einzelfall hinaus gehenden Argumente aus der Begründung referiert:
In seiner Begründung schreibt das Gericht: „Entscheidungsgrundlage für den Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung gemäß §§ 19 ff. SGB II ist grundsätzlich der nach den Vorgaben des Gesetzgebers formularmäßig gestellte Antrag vom 8. Februar 2005. Hierin hat der .. (Antragsteller) alle ihm gestellten Fragen beantwortet und - soweit dies im Formular gefordert ist - zugleich die entsprechenden Unterlagen zum Nachweis vorgelegt, woraus sich zugleich die Erfüllung der Voraussetzung der Hilfebedürftigkeit gemäß § 9 SGB II ergibt. [...]
Der Antragsteller hat auch keine Mitwirkungspflichten i.S.d. §§ 60 ff. SGB I verletzt, denn er hat alle leistungserheblichen Tatsachen auf dem dafür vorgesehen Formular (§ 60 Abs. 2 SGB I) angegeben. Seine Weigerung, die Kontoauszüge der zurückliegenden Monate bzw. die Bankbescheinigung sowie die angeforderte Vermieterbescheinigung vorzulegen, ist unschädlich, denn entgegen der Auffassung des Antragsgegners sind diese Urkunden weder "leistungserheblich" noch „erforderlich" im Sinne des § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I.
Der Antragsgegner selbst vermag nicht darzulegen, weshalb zurückliegende Kontobewegungen etwas an der aktuellen Bedarfslage des Antragstellers zu ändern vermögen, welche dieser in seinem Antrag unter Beifügung von Ausdrucken seines Online-Kontos dargestellt hatte. Ebenso wenig hat der Antraggegner konkrete Anhaltspunkte benannt, welche einen Verdacht auf einen beabsichtigten Leistungsmissbrauch und im Einzelfall vielleicht ein solches Ansinnen begründen könnten.“
Das Gericht stellt also klar, dass zum Antrag auf Alg II die Nachweise gehören, die im Antragsformular aufgeführt sind, nämlich Nachweise über das aktuelle Einkommen und Vermögen, und dass darüber hinaus gehende Nachweise nur verlangt werden könnten, wenn die Behörde einen auf konkrete und zu benennende Anhaltspunkte gestützten Verdacht des Leistungsmissbrauchs hegt. Es führt hierzu noch weiter aus: „Es steht aber nicht im Belieben der Verwaltung, Umfang und Reichweite der Mitwirkungspflichten von Antragstellern ohne konkrete rechtliche Grundlage festzulegen und bei deren Nichterfüllung sogar die Sanktion der Leistungsversagung zu verhängen.“ Nach Ansicht des Gerichts beruft sich der Betroffene „... zu Recht auf sein Sozialgeheimnis im Sinne des § 35 SGB I, dass nämlich die ihn betreffenden Sozialdaten im Sinne des § 67 Abs. 1 SGB X von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben werden dürfen.“ Auch bei Kontobewegungen handelt es sich also um geschützte Sozialdaten.
Auch speziell im Hinblick auf die von der Optionskommune geforderte, vom Vermieter auszufüllende Bescheinigung stellte das Landessozialgericht fest, dass der Antragsteller „... zu Recht eine Verletzung seines informationellen Selbstbestimmungsrechts geltend (mache), denn alle leistungserheblichen und damit i.S.d. 67 a Abs. 1 SGB X "erforderlichen" Tatsachen sind von ihm beigebracht und durch die Beweismittel Mietvertrag, Schreiben der Hausverwaltung nebst Abrechnungen sowie Kopie des Dauerauftrags nachgewiesen worden. Das Beharren des .. (Antragsgegners) auf einer Bescheinigung des Vermieters ist zudem mit § 67 a Abs. 2 SGB X, welcher im Grundsatz die Erhebung der Sozialdaten beim Betroffenen fordert, unvereinbar.“

Der Beschluss des Landessozialgerichts Hessen <https://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-so zialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cm d=list&range=0,100&cmd=all&Id=132> auf der Seite von Tacheles

link zum text:
https://www.alg-2.info/info_argumente/lsg-hessen-050609

wird es nicht anerkannt dann folgende möglichkeit:

Ja, das mag schon sein, aber in diesem Urteil beziehen die sich auf Paragraphen an die sich wohl auch eine Optionskommune halten müßte, oder??

Z.B. diesen hier:
§ 67 Abs. 1 SGB X , das Sozialdaten von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben werden dürfen.

UND HIER FÜR DIE BAYERN - ich bin franke *G

Gericht: Sozialgericht Nürnberg Aktenzeichen: S 13 AS 297/06 ER Datum der Entscheidung: 10.05.06 Paragraph: § 9 SGB II, §§ 60 ff SGB I Entscheidungsart: Unbekannt Überschrift: Die §§ 60 ff SGB I enthalten keine Ermächtigungsgrundlage zur Durchsicht der Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Durch ein solches Verlangen wird die Mitwirkungspflicht überspannt. Eine eidesstattliche Versicherung über die Höhe des Vermögens, der letzte Steuerbescheid und ein aktueller Kontoauszug reichen aus, um die Bedürftigkeit glaubhaft zu machen. Instanz 1: SG Nürnberg - S 13 AS 297/06 ER Instanz 2: Instanz 3: Redaktioneller Leitsatz: Entscheidung: Niederschrift

in dem Antragsverfahren

...

Antragsteller

gegen

Arbeitsgemeinschaft SGB II, Landratsamt Roth, Hilpoltsteiner Straße 30a, 91154 Roth, vertreten durch die Geschäftsführerin - Az.: 75504 BG 0004690

Antragsgegnerin

Anwesend:
Vorsitzende: Herold-Tews, Richterin am Sozialgerichdt a.w.a.R.

Ehrenamtliche Richter: Helmut Wittner, Jürgen Haas

Als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle: Hoffmann M.

Nach Aufruf der Sache erscheinen:

der Antragstelle persönlich

für die Antragsgegnerin Frau Böttge

Die Vorsitzende stellt fest, dass die Beteiligten ordnungsgemäß geladen und vom Termin benachrichtigt worden sind.

Der Sachverhalt wird vorgetragen.
Sodann erhalten die Beteiligten das Wort.
Das Sach- und Streitverhältnis wird mit ihnen erörtert.

Der Kläger erklärt zu Protokoll, dass er den Antrag auf ALG II für die Zeit ab 01.03.06 - 31.03.06 zurückzieht und Leistungen ab 01.04.06 begehrt.

Nach Besprechung der Sach- und Rechtslage schließen die Parteien folgenden

Vergleich:

I. Die Beklagte gewährt vorläufig für die Zeit ab 11.04.06 die Regelleistung in Höhe von 80 Prozent, sowie den Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Dauer von 6 Monaten.

II. Im Hinblick auf die übernommene Verpflichtung erklärt der Kläger, dass er nunmehr umgehend

1. seinen Kontostand, sowie Wertpapierdepotstand für die Zeit ab 01.04.06,
2. die Höhe seiner Lebensversicherung, inklusive dem Rückkaufswert
3. die Kosten der Unterkunft sowie Heizkosten- und Nebenkosten, durch entsprechende Bestätigung der Eltern,

nachweisen wird.

III. Im Übrigen wird der Rechtsstreit für erledigt erklärt.

- vorgelesen und genehmigt -

Herold-Tews, Vorsitzende

Hoffmann M., Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Beginn der Verhandlung: 13.25 Uhr

Ende der Verhandlung: 14.00 Uhr

Schlagwort: Kontoauszüge, Bedürftigkeit, eidesstattliche Versicherung, Steuerbescheid, Bankbestätigung Leistungssystem: SGB II
 
Jaja, das Bayernurteil, bzw. das liebe Uwe-Urteil. Das kann man aber m.E. nach nicht unbedingt den Jobcenter unter die Nase reiben. Es ist ein Vergleich. Sicherlich hat die Jobcenter Roth da die A....karte gezogen. Aber wie gesagt, das ist ein Vergleich in diesem Einzelfall. Inwieweit das anderen Menschen in Bayernhelfen kann ist mr noch nicht ganz klar. Oder können jetzt schon Vergleiche ohne weitere Begründungen als Präzedenzfälle zitiert werden?
 
Nicht erlaubt, aber wirksam

terri meinte:
ich dachte in ganz Europa, außer im Austria-Land, gibt es das Bankgeheimnis nicht mehr.
Und was bringt dir ein Konto im Ausland wenn dir die Gebühren das Geld weg fressen.
terri
Also, schreibt mal einen brauchbaren Tip.

Hallo, wenn du das Geld über anderen Namen anlegen lässt ist es schwerlich nachzuvollziehen, mit einer dazugehörigen Karte ist dann leicht das Geld und die Zinsen zu bekommen.
Dies ist zwar alles Betrug nach Gesetz und macht es auch nicht besser weil es die Politiker und Großkonzerne vormachen, aber man überlebt und ist unabhängiger.
So weit wie ich weiss, kann man in Russland ein Konto auch auf seinen Namen eröffnen, dort bis zu einer gewissen Summe Geld mit garantierter Sicherheit anlegen und bekommt gut 10% drauf.
Und das bei mehrenen Banken gemacht ist schon mal (Betrug)gut verdientes Geld.
Wie gesagt, das soll keine Anstiftung zur Straftat sein.
Irgend ein Politiker hat ja auch mal gwas esagt von sogenannten Abkassierer, die ihre Einliegerwohnung an ihre Kinder für teuer Geld vermieten, welche dann sich das von ALG II bezahlen lassen.
War das auch eine Anleitung wie man es machen muss?
Oder von einem Paar wurde berichtet, die ihre Lebensgemeinschaft aufgelöst haben, sich in unmittelbarer Nähe eine zweite Wohnung gesucht haben, damit er seinen kleines, mühsam verdientes Geld nicht auch noch anrechnen lassen muss.
Ehrlich gesagt, ich kann das schon verstehen, dass es so gemacht wird.

Selbst Wasser predigen und Wein saufen.
War schon immer so, wenn meine Eltern nach dem Krieg nicht verbotene Sachen gemacht hätten, wären einige meiner Tanten und Onkel an Krankheiten und Hunger abgetreten.
Aber nur, weil sie geklaut haben, mein Vater schwarz Schnaps gebrannt hat, nebenbei gearbeitet hat.

Die, die das verursacht haben, haben von diesem Elend nichts mitbekommen, wurden von den USA als Wissenschaftler verhaftet und haben in "Gefangenschaft" besser gelebt als die fleißiger Arbeiter/Bauer der am Tag 12 h und 7 Tage die Woche gearbeitet hat.

Es wird doch im Moment versucht, den Leuten so viel wie möglich wegzunehmen, damit sie gefügig gemacht werden können.
Oder einfach, man führt doch schon staatlich genehmigten Krieg gegen ALGII Bezieher und die kleinen Leute.
Aber sie haben auch Angst, ansonsten würden sie nicht so viel verbieten und bei Demonstationen die friedlich gegen Hartz IV verlaufen einschreiten und stören.


Auf ein Weiteres
 
Hallo symbiose,
wäre ja schön wenn ich was hätte auf das ich wenigstens 5% Zinsen bekommen würde.
Ich habe auch leider niemanden der mir auf seinen Namen ein Konto eröffnet.
Ich kenn aber einige Geldige, die das Sozi so richtig abgekocht haben.
Da gab es nicht diese Kontrollen wie jetzt.
Aber das ist auch nicht der typische Sohi-Empfänger.
Also heißt es weiter knausern und knapsen.
Danke für deine Tips.
Rußland fand ich richtig gut.
terri
 
Das liest sich sehr interessant.
Ich hab weder ein Konto noch überhaupt Geld.
Hab ich das nun einfacher oder schwerer???????????????
:)
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
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