HartzVerdient
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Hallo,
heute erhielt ich ein Anschreiben unserer Optionskommune . Aus dem Sacherhalt geht hervor, dass die Damen und Herren einen Nachweis haben möchten, dass ich von einen meiner Angehörigen finanziell nicht unterstützt werde.
Hintergrund:
Als ich den ALG 2 Erstantrag stellte, wurde bereits solch ein Dokument von mir gewünscht (Nachweis, dass keiner meiner Angehörigen mich finanziell unterstützt - Widerlegung!). Dieses Dokument wurde von allen Mitgliedern der Famile (4 Personen) unterschrieben und mit dem Erstantrag vor Monaten eingereicht.
Eines der Angehörigen hat kürzlich eine Vollzeistelle angetreten und nun möchte die Optionskommune erneut eine Widerlegung zwischen mir und der Angehörigen schriftlich bis zum Datum xx.10.2012 haben (§ 60 ff SGB 1).
Ich bin gerade etwas stutzig und tendiere zu §67 SGB X, da es sich hierbei vermutlich um eine doppelte Datenerhebung handelt. Nur weil der Angehörige eine Vollzeitstelle antritt, ändert es inhalt- und sacherhaltlich nichts an der bereits mit dem Erstantrag erbrachte Widerlegung ?
Kann mir da einer einen Tipp geben ? Ein Anschreiben hierzu ist als Draft bereits angefertigt worden. Daraus geht o.g. Bedenken hervor.
Gruß
HartzVerdient
heute erhielt ich ein Anschreiben unserer Optionskommune . Aus dem Sacherhalt geht hervor, dass die Damen und Herren einen Nachweis haben möchten, dass ich von einen meiner Angehörigen finanziell nicht unterstützt werde.
Hintergrund:
Als ich den ALG 2 Erstantrag stellte, wurde bereits solch ein Dokument von mir gewünscht (Nachweis, dass keiner meiner Angehörigen mich finanziell unterstützt - Widerlegung!). Dieses Dokument wurde von allen Mitgliedern der Famile (4 Personen) unterschrieben und mit dem Erstantrag vor Monaten eingereicht.
Eines der Angehörigen hat kürzlich eine Vollzeistelle angetreten und nun möchte die Optionskommune erneut eine Widerlegung zwischen mir und der Angehörigen schriftlich bis zum Datum xx.10.2012 haben (§ 60 ff SGB 1).
Ich bin gerade etwas stutzig und tendiere zu §67 SGB X, da es sich hierbei vermutlich um eine doppelte Datenerhebung handelt. Nur weil der Angehörige eine Vollzeitstelle antritt, ändert es inhalt- und sacherhaltlich nichts an der bereits mit dem Erstantrag erbrachte Widerlegung ?
Kann mir da einer einen Tipp geben ? Ein Anschreiben hierzu ist als Draft bereits angefertigt worden. Daraus geht o.g. Bedenken hervor.
Gruß
HartzVerdient