Hallo,
ich habe im November letzten Jahres eine Weiterbildung mit IHK-Abschluss abgeschlossen. Seitdem bewerbe ich mich. Die Art und Weise der Bewerbung wurde vorher eigentlich nicht festgelegt, ich musste Nachweise in Form einer Liste erbringen.
Nun musste ich letzte Woche eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, bei der ich mich frage, ob dieser Eingriff in die Privatsphäre eigentlich rechtens ist. Ist es ok, dass ich von allen (schriftlichen) Bewerbungen Kopien der Bewerbungsanschreiben vorlegen muss unabhängig von einem Antrag auf Kostenerstattung und bei Nichtbefolgung Sanktionen greifen ?
Hier einmal der genaue Wortlaut:
...unternehmen Sie innerhalb jeden Monats mindestens 8 individuelle auf die Stelle und den Arbeitgeber bezogene schriftliche Bewerbungsbemühungen. Diese Bewerbungen sind individuell und zielgerichtet auf das jeweilige Stellenangebot und den Arbeitgeber zu formulieren. Als Nachweis tragen Sie die monatlichen Bewerbungsbemühungen in die tabellarische Nachweisliste ein und legen diese Liste zusammen mit den einzelnen Bewerbungsanschreiben in Kopie zum Folgetermin beim Arbeitsvermittler vor. Eine Zuwiderhandlung kann mit einer Sanktion und/oder der Ablehnung des Antrags auf Unterstützung nach dem Vermittlungsbudget geahndet werden.
Auch werden laut Eingliederungsv. nur 5 schriftliche Bewerbungen pro Monat bezahlt. Für den Rest muss man selbst aufkommen ?
Vielleicht weiß dazu jemand Näheres.
Danke im Voraus und viele Grüße
ich habe im November letzten Jahres eine Weiterbildung mit IHK-Abschluss abgeschlossen. Seitdem bewerbe ich mich. Die Art und Weise der Bewerbung wurde vorher eigentlich nicht festgelegt, ich musste Nachweise in Form einer Liste erbringen.
Nun musste ich letzte Woche eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, bei der ich mich frage, ob dieser Eingriff in die Privatsphäre eigentlich rechtens ist. Ist es ok, dass ich von allen (schriftlichen) Bewerbungen Kopien der Bewerbungsanschreiben vorlegen muss unabhängig von einem Antrag auf Kostenerstattung und bei Nichtbefolgung Sanktionen greifen ?
Hier einmal der genaue Wortlaut:
...unternehmen Sie innerhalb jeden Monats mindestens 8 individuelle auf die Stelle und den Arbeitgeber bezogene schriftliche Bewerbungsbemühungen. Diese Bewerbungen sind individuell und zielgerichtet auf das jeweilige Stellenangebot und den Arbeitgeber zu formulieren. Als Nachweis tragen Sie die monatlichen Bewerbungsbemühungen in die tabellarische Nachweisliste ein und legen diese Liste zusammen mit den einzelnen Bewerbungsanschreiben in Kopie zum Folgetermin beim Arbeitsvermittler vor. Eine Zuwiderhandlung kann mit einer Sanktion und/oder der Ablehnung des Antrags auf Unterstützung nach dem Vermittlungsbudget geahndet werden.
Auch werden laut Eingliederungsv. nur 5 schriftliche Bewerbungen pro Monat bezahlt. Für den Rest muss man selbst aufkommen ?
Vielleicht weiß dazu jemand Näheres.
Danke im Voraus und viele Grüße