HintermHorizont
Elo-User*in
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Hallo,
ich habe aktuell ein etwas kniffliges Dilemma. Mein letzter Bezugszeitraum endet jetzt im Oktober. Ich habe ~ 200 Euro pro Monat bekommen, weil ich mit meiner Selbstständigkeit langsam mehr verdiene.
Nun hat sich gezeigt, dass es dieses halbe Jahr sehr gut lief, ich habe ~ 1400 Euro pro Monat verdient. (Verdienst der 6 Monate summiert und geteilt durch 6)
Mir ist bewusst, dass ich damit über dem "Bedarf" liege - und die 200 Euro zurückzahlen muss. Das ist ja auch völlig in Ordnung.
1. Muss ich die Krankenkasse ebenfalls zurückzahlen? Laut meiner KK wäre das in diesem Fall 6 x 405 Euro, was noch einmal 2430 Euro Rückzahlung bedeuten würde. Ich habe nun verschiedenste Erklärungen gehört, im Netz stand "niemals KK zurückzahlen" die Hotline des Jobcenters war hier andere Meinung, das wäre "teilweise noch üblich", vor allem, wenn der "vorläufige Bescheid" nun "doch nicht bewilligt wird"
Muss ich jetzt einfach "nur" mein ALG Betrag (besagte 200 Euro x 6) zurückzahlen? Oder wird mir komplett das ALG2 für den letzten Bezugszeitraum "aberkannt" und damit würde die Krankenkasse die Hand aufhalten? Was nochmal 2430 Euro bedeuten würde...
2. Ist es sinnvoll, pro-forma nochmal einen Weiteren ALG 2 Antrag zu stellen? Meine EKS mit meinem Verdienst kann ich ja erst Ende Oktober fertigmachen, worauf sich dann entscheidet, ob die Arge die KK zurückfordern könnte. Leider beginnt ab 1.November ja der theoretische "neue" Zeitraum.
Könnte ich die KK behalten, hätte ich genug Geld, ohne die Arge weiterzumachen, müsste ich die KK zurückbezahlen, wäre es sehr, sehr knapp.
3. Aus reinem Interesse: Wenn ich jetzt "gar nichts" bekomme an Geld (das steht ja fest, bin ja über dem maximalem Regelbedarf) aber trotzdem im Bezug bleibe (was ich nicht weiß) was wäre, wenn ich jetzt z.B eine Sanktion wegen "Nichterscheinen" oder "keine Bewerbungen geschrieben" bekommen würde? Man kann ja nichts "verringern" was bei 0 ist?
lg & danke
ich habe aktuell ein etwas kniffliges Dilemma. Mein letzter Bezugszeitraum endet jetzt im Oktober. Ich habe ~ 200 Euro pro Monat bekommen, weil ich mit meiner Selbstständigkeit langsam mehr verdiene.
Nun hat sich gezeigt, dass es dieses halbe Jahr sehr gut lief, ich habe ~ 1400 Euro pro Monat verdient. (Verdienst der 6 Monate summiert und geteilt durch 6)
Mir ist bewusst, dass ich damit über dem "Bedarf" liege - und die 200 Euro zurückzahlen muss. Das ist ja auch völlig in Ordnung.
1. Muss ich die Krankenkasse ebenfalls zurückzahlen? Laut meiner KK wäre das in diesem Fall 6 x 405 Euro, was noch einmal 2430 Euro Rückzahlung bedeuten würde. Ich habe nun verschiedenste Erklärungen gehört, im Netz stand "niemals KK zurückzahlen" die Hotline des Jobcenters war hier andere Meinung, das wäre "teilweise noch üblich", vor allem, wenn der "vorläufige Bescheid" nun "doch nicht bewilligt wird"
Muss ich jetzt einfach "nur" mein ALG Betrag (besagte 200 Euro x 6) zurückzahlen? Oder wird mir komplett das ALG2 für den letzten Bezugszeitraum "aberkannt" und damit würde die Krankenkasse die Hand aufhalten? Was nochmal 2430 Euro bedeuten würde...
2. Ist es sinnvoll, pro-forma nochmal einen Weiteren ALG 2 Antrag zu stellen? Meine EKS mit meinem Verdienst kann ich ja erst Ende Oktober fertigmachen, worauf sich dann entscheidet, ob die Arge die KK zurückfordern könnte. Leider beginnt ab 1.November ja der theoretische "neue" Zeitraum.
Könnte ich die KK behalten, hätte ich genug Geld, ohne die Arge weiterzumachen, müsste ich die KK zurückbezahlen, wäre es sehr, sehr knapp.
3. Aus reinem Interesse: Wenn ich jetzt "gar nichts" bekomme an Geld (das steht ja fest, bin ja über dem maximalem Regelbedarf) aber trotzdem im Bezug bleibe (was ich nicht weiß) was wäre, wenn ich jetzt z.B eine Sanktion wegen "Nichterscheinen" oder "keine Bewerbungen geschrieben" bekommen würde? Man kann ja nichts "verringern" was bei 0 ist?
lg & danke