Vorläufigen Bescheid erhalten - JC will "gewerblichen Handel" prüfen

Leser in diesem Thema...

SchneeFrauchen

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
24 Apr 2015
Beiträge
425
Bewertungen
59
Hallo ihr Lieben,

nach gefühlt ewigem Zittern und Warten habe ich eben endlichen meinen WBA aus dem Briefkasten gefischt.
Leider ist dieser aber nur vorläufig.

Kurze Vorgeschichte:
Ich hatte am 26.01. pünktlich meinen WBA gestellt. Aus Geldknappheit hatte ich ein paar Dinge verkauft ( keinen Gewinn erziehlt ), vom 01.10. - 08.01. waren das 17 Dinge. Diese wurden, wie es der "nette" Vertretungs - SB wollte, mit Paypal - Kontoauszügen u einer tabellarischen Übersicht von mir nachgewiesen.

So, nach einem gewissen Hin und Her kam eben der Bescheid: Vorläufige Bewilligung für 6 Monate
Vorläufig deshalb, weil diese 17 Transaktionen in gut 3 Monaten ( ca. 150€ ) auf einen gewerblichen Handel schließen lassen ( meint Vertretungs - SB ).

Sooo.... u nun komme ich zu dem Teil im Bescheid, den ich ehrlich gesagt gar nicht verstehe. Ich habe entsspr. Teil mal als Bild angehängt.

Was ich verstehe, er will weitere Nachweise für die Verkäufe. Aber wie soll ich das bei Privatverkäufen belegen?
Ich habe weder Rechnungen von Jahre alten Sachen ( überwiegend Kerzen ), noch habe ich den Käufern Rechnungen dafür ausgestellt :doh::icon_evil:
U dass ich mir von jedem Käufer ne schriftliche Bestätigung schicken lasse... Na ich denke nich. Am besten noch schön mit Adresse u Telefon oder wie...?!

Der zweite Punkt, den ich nicht verstehe ist unten der fett gedruckte Teil. Soll ich etwa für das gesamte kommende halbe Jahr Auszüge einreichen oder "nur" bei Verkäufen?

Ich hoffe mir kann einer erstmal erklären was der Typ überhaupt genau von mir will. U dann wäre ich dankbar über Tips, wie ich dagegen vorgehen soll bzw. ob ich das überhaupt kann.

Edit: Jaaa ich weiß, man unterlässt eigentlich private Verkäufe. Ich habe das Geld aber dringend benötigt und nicht aus Langeweile Sachen aus meinem Privatbesitz verkauft.
 

Anhänge

  • jpg001.pdf
    487,6 KB · Aufrufe: 239
Also 17 Transaktionen in 3 Monaten finde ich schon verdächtig. Und dann auch noch PayPal...

Gerade PayPal ist doch eher was für gewerbliche Transaktionen, da private Verkäufer umso mehr ein Interesse daran hätten in Bar bei Abholung zu verkaufen und Tschüß. Kein Stress mit eventuellen Reklamationen und eine saubere Sache.

Dass der SB sich also so verhält kann man irgendwo verstehen. Angesehen davon werde ich nie verstehen, warum man sich als Privatverkäufer PayPal antun sollte, zumal ja bekannt ist wie schnell PayPal das Geld wieder zurück bucht wenn auch nur annähernd der Käufer mit seinem Käuferschutz was beanstandet..
 
Also 17 Transaktionen in 3 Monaten finde ich schon verdächtig. Und dann auch noch PayPal...

verdächtig was????

Gerade PayPal ist doch eher was für gewerbliche Transaktionen,

Dafür gibt es ganz klare Trennungen, Firmen- und Privatkonto

da private Verkäufer umso mehr ein Interesse daran hätten in Bar bei Abholung zu verkaufen und Tschüß. Kein Stress mit eventuellen Reklamationen und eine saubere Sache.

Also so ein Kandidat bist Du. Na klar, da wird mir klar, warum Du Paypal meidest. Ich würde es dann auch so handhaben.

Dass der SB sich also so verhält kann man irgendwo verstehen.

War ja auch nicht anders zu erwarten. Nachplappern und verstehen, zwei DInge, die sich ausschließen.

Angesehen davon werde ich nie verstehen, warum man sich als Privatverkäufer PayPal antun sollte,

Besser so! So trennt sich Weizen von Spreu.

zumal ja bekannt ist wie schnell PayPal das Geld wieder zurück bucht wenn auch nur annähernd der Käufer mit seinem Käuferschutz was beanstandet..

Na da könnte ich genug Anderes berichten, aber lassen wir das.
 
Das ist doch Unsinn. Es gab Zeiten, da habe ich als Privatmensch über 20 Paypaltransaktionen im Monat gehabt. Also was soll so etwas.
 
Das ist doch Unsinn. Es gab Zeiten, da habe ich als Privatmensch über 20 Paypaltransaktionen im Monat gehabt. Also was soll so etwas.

Und ich habe nicht mal ein PayPal-Konto. Und nu? Was sind das überhaupt für Vergleiche: Als ich umgezogen bin hatte ich höchstens 15 Anzeigen für Sachen die ich nicht mehr mitnehmen wollte stehen. Also 15 Anzeigen für das gesamte Jahr!!!

Ich denke der Verschleiß bei Arbeitslosen dürfte so um die 5-6 Sachen pro Jahr liegen. :wink:
 
...
Ich denke der Verschleiß bei Arbeitslosen dürfte so um die 5-6 Sachen pro Jahr liegen. :wink:

Nett, dass Du denkst. Aber wer legt das jetzt fest? Du? Bist Du der Maßstab einer offiziellen Statistik? Bist Du der Maßstab, dann halte ich aber gegen, ich habe NOCH NIE private Dinge über Paypal verkauft. Bei mir werden alle Teile aufgebraucht, bis nichts mehr geht.

...und jetzt? Jetzt sind private Verkäufe generell verboten oder gewerblich? Oder wie muss ich Dich verstehen?
 
Und ich habe nicht mal ein PayPal-Konto.[...]
WEN interessiert das?
Die Bekanntmachung finde ich ebenso spannend wie, daß Hinz nur blaue Unterhosen, Kunz hingegen nur grüne trägt, Lieschen Müller aus Prinzip keinen Fernseher in der Küche hat und Michel nur rechtsrum in der Badewanne gerührtes Wasser trinkt, was mit einer Karaffe, halbvoll mit Halbedelsteinen bestückt, geschöpft wird.
Und nu?
 
Und willst du hier auch andere Meinungen hören -außer die, die du dir wünschst?

P.S. Man,man,man -man stänkert hier also bereits wenn man keine 20 Transaktionen in 3 Monaten hat...

Sofern du den ganzen Thread gelesen hast, kannst du dir deine Frage selbst beantworten.

U nein, man stänkert nicht, wenn man weniger als 20 Verkäufe in 3 Monaten hat. Aber man stänkert, wenn man meint, anderen aufdiktieren zu müssen, wie viele Sachen sie in wie vielen Monaten verbrauchen „dürfen“.
 
Nett, dass Du denkst. Aber wer legt das jetzt fest? Du? Bist Du der Maßstab einer offiziellen Statistik?


Ja, ich halte mich für Durchschnitt. Und da der SB offenbar von meinem Durchschnitt als Durchschnitt ausgeht -muss sich der TE rechtfertigen. Und nicht ich! :popcorn:

Bist Du der Maßstab, dann halte ich aber gegen, ich habe NOCH NIE private Dinge über Paypal verkauft. Bei mir werden alle Teile aufgebraucht, bis nichts mehr geht.

...und jetzt?

Und was erwartest du "jetzt"? Dass der betreffende SB eine Umfrage unter seinen ELOs startet und den Durchschnitt als Maßstab für seine Kundschaft nimmt und gut ist?

Aber man stänkert, wenn man meint, anderen aufdiktieren zu müssen, wie viele Sachen sie in wie vielen Monaten verbrauchen „dürfen“.

NEIN, nicht ICH stänkere hier sondern dein SB! Und du übrigens auch -denn mit Floskeln wie "wer was zu verkaufen dürfe" usw kommt nur deine Aggressivität anders Denkender gegenüber. Es tut mir leid, dass ich nicht 100 Sachen in 3 Monaten verkaufe und dir auch keinen §§ aus dem Ärmel zaubern kann wonach du einen Rechtsanspruch darauf hättest, damit dein SB in Ohnmacht falle. :icon_redface:
 
Also 17 Transaktionen in 3 Monaten finde ich schon verdächtig. [...]
Hmm, wer sich z. B. stückweise von 10 Teelöffeln und jeweils 7 Kuchengabeln aus Ommis Nachlaß trennt, wessen genau verdächtigst DU den dann?
[...] Und dann auch noch PayPal... [...]
Das könnte daran liegen, daß Muschelgeld hierzulande nicht so gebräuchlich ist.
[...] Dass der SB sich also so verhält kann man irgendwo verstehen.[...]
Wer sich hinter "man" versteckt, verlagert seine Meinung auf virtuelle, angenommene Individuen.
Wer soll dieser "man" sein?

ICH verstehe nur, daß ein SB , der an PayPal-Konten rumdeutelt, nicht auf der Höhe der Zeit ist.
Internet und Online-Banking gibt es auch schon seit ein paar Jahren.
 
Hallo atori,

Tja, manche Leute lernen es nie. Dabei hat man ihr das schon vor 2 Jahren gesagt...

wenn du (mich) zitierst, dann ergänze bitte auch den Link zur Quelle, zum entsprechenden Beitrag / Thema ...

Ansonsten werde ich deinen Beitrag löschen, denn ich mag es nicht wenn meine Hinweise völlig aus dem Zusammenhang gerissen, für die Bekräftigung der eigenen Ansichten benutzt werden. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
Aus der Anzahl der Transaktionen kann man doch gar nichts ableiten. Und auch das mit dem verbrauchen ist doch Quatsch. Der eine verkauft seine Schallplattensammlung in einem Stück, der naechste stellt jede der hundert Scheiben einzeln ein.

Und nur bar bei Abholung ist doch je nachdem, was man verkaufen will uehers Internet auch daneben. Niemand fährt von Hannover nach München, um sich ein ersteigerte CD, ein Buch oder eine Jeans abzuholen.

Ich finde es furchtbar, das Menschen ihr Konto nicht mehr normal nutzen können, nur weil sie auf Sozialleistungen angewiesen sind.
 
Update

Antwort des BMAS vom 10.04.:

.....
In Ihrem Fall nimmt ein zugelassener kommunaler Träger als alleiniger Träger die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende wahr.

Die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger obliegt den zuständigen Landesbehöreden.

Ich habe Ihren Brief deshalb zuständigkeitshalber an des Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg weitergeleitet.

Mit freundlcihen Grüßen

........
 
Zuletzt bearbeitet:
Bevor ich mich selbstständig gemacht habe, habe ich beim Finanzamt nachgefragt, wieviele Gegenstände man im Monat verkaufen kann, ohne dass man ein Gewerbe anmelden muss.

Die Antwort lautete: ungefähr 40. Etwas anderes ist es, wenn man Sachen mit dem Zweck ankauft, um sie mit Gewinn weiter zu verkaufen. Dann wird auch bei geringeren Verkaufszahlen ein gewerblich orientiertes Handeln seitens des FA aber auch des Gewerbeamtes unterstellt.

Ich würde der Fragestellerin empfehlen, bei beiden Ämtern vorstellig zu werden und sich die gesetzlichen Grundlagen erklären zu lassen.
 
Antwort vom MASGF BRB ( sinngemäß, ich habe im Moment keinen Scanner zur Verfügung ):

JC wurde "gebeten" den Sachverhalt zu prüfen und eine Stellungnahme gegenüber dem MASGF abzugeben. Sobald das Prüfergebnis vorliegt, bekomme ich eine Rückmeldung.
 
Wie verhält sich das mit dem vorläufigen Bescheid ( u den im Herbst nachzureichenden Unterlagen ) eigentlich wenn ich jetzt einen neuen Job bekomme?

Die Chancen stehen gut, dass ich ab Juli eine Stelle bekomme. Ich vermute mal ganz stark, dass bis dahin noch keine Entscheidung drüber gefallen ist, ob der Bescheid vorläufig bleibt oder nicht. Muss das JC , obwohl ich nicht mehr gemeldet bin, dann trotzdem eine Entscheidung fällen oder sagen die dann einfach, ja du bist ja eh nich mehr bei uns, es bleibt alles so wie es war...?

Falls der Bescheid vorläufig bleibt, muss ich dann im Herbst trotzdem noch „weitere Belege“ für die Verkäufe einreichen?
 
So, nach gefühlt ewigem Warten kam soeben die endgültige Antwort vom BMAS und wer hätte es gedacht, das JC bekommt natürlich Recht.

Meine "Einnahmen" seien, so wie es das JC behauptet, eben nicht ordentlich nachgewiesen.
Ach, u gewerblicher Handel wird mir doch überhaupt gar nicht unterstellt, das JC vermutet dies doch "nur".

Na dann ist doch alles super... Ich freu mich schon auf die Rückzahlung, die ich im Herbst leisten darf.
 
Dich verwundert doch nicht etwa, daß ein Amt in das selbe Horn bläst?
Dann muß der Sachverhalt übers Gericht geklärt werden - sobald die Forderung eintrifft.
Argumente hast du doch schon ausreichend an die Hand bekommen.
 
Naja wenn quasi von vornherein klar war, dass eh das gleiche gesagt wird wie vom JC , dann hätte ich mir das ganze irgendwo ja auch sparen können u hätte gleich auf die Rückzahlungsforderung gewartet.

U was das Gericht angeht, da hab ich mich letztens ja schon genauso auf den Hintern gesetzt. Da wird genau das gleiche wieder rauskommen - JC hat Recht.
 
Ich wollte nochmal ein kleines Update geben.

Seit Juni bin ich nun in Arbeit.
Rechtzeitig habe ich das JC darüber informiert u es kam das was immer kommt - AV , Lohnabrechnung, Nachweis Eingang erstes Gehalt auf dem Konto wurden gefordert ( entweder persönlich vorbei kommen oder schriftlich einreichen ).
Da ich mich vorab schon bzgl. des AV informiert hatte, habe ich dem JC ein Schreiben zukommen lassen, indem ich darum bat mir die rechtliche Grundlage, sowie die konkrete Begründung für das Abverlangen des AV zukommen zu lassen.
Zeitgleich habe ich eine Anfrage bei der Landesdatenschutzbeauftragten gestellt, wie es diesbezüglich denn aussieht.
Recht schnell kam von der Landesdatenschutzbeauftragten ein Schreiben, sie hätte meinen Brief erhalten. Sie würde das JC um Stellungnahme bitte u hat mir ebenfalls mitgeteilt, dass das JC grundsätzlich nicht dazu befugt ist den AV abzuverlangen, wenn die benötigten Daten auch anders vorliegen.
Letzte Woche erhielt ich nun vom JC einen Aufhebungsbescheid, mit kompletter Berechnung, etc. Es wurde kein Wort über den AV mehr verloren u auch die angeblichen gewerblichen Verkäufe, weshalb mein WBA ja nur vorläufig war, wurden nie wieder erwähnt.
Heute trudelte dann auch das abschließende Schreiben der Landesdatenschutzbeauftragten ein u ich muss sagen, ich musste ehrlich lachen. Da wird komplett zurück gerudert u das Gegenteil gesagt.
Sinngemäß:
das JC hat natürlich das Recht, des AV abzuverlangen, denn das tut es ja einzig u allein nur weil es um mich besorgt ist. Das JC möchte nicht etwa nur alle möglichen Daten speichern - nein, nein... das JC möchte nur kontrollieren ob ich auch ordentlich bezahlt werde. U es werden doch sowieso nur wichtige Daten aus dem Vertrag abgespeichert. Mehr nicht.
Sie räumt aber ein, dass das JC leider vergessen hat mich darüber zu informieren, dass wirklich nur relevante Daten gespeichert werden.
Es werden natürlich zeitnah Schulungen mit den Mitarbeitern gemacht, um sie für den Umgang mit Sozialdaten zu sensibilisieren.

Oh man, wäre das Thema nich so ernst, müsste man eigentlich laut los lachen...
 
Zurück
Oben Unten